TA Luft
TA Luft ist die Abkürzung für Technische Anleitung (TA) zur Reinhaltung der Luft, eine Allgemeine Verwaltungsvorschrift auf der Grundlage des Bundes-Immissionsschutzgesetzes. Diese beinhaltet die Umsetzung der im letzteren nicht genauer festgelegten gesetzlichen Anforderungen für genehmigungsbedürftige Anlagen in Form von Grenzwerten. Die TA Luft von 1974 wurde 1983 erstmals novelliert. Dabei wurden nach dem eingeführten Vorsorgeprinzip Auflagen für genehmigungspflichtige Anlagen so formuliert, dass die Anforderungen um so schärfer wurden, je größer das Risikopotential der betroffenen Schadstoffe eingestuft wurde. Die TA Luft enthält einzuhaltende Emissionswerte, Grenzwerte, Immissionswerte und im besonderen Schwellenwerte für staub- und gasförmige Stoffe.













