Es werden alle Erdgas-Haushaltskunden angeschrieben, die zum jetzigen Zeitpunkt einen Liefervertrag mit DEW21 haben. Hierzu gehören die Grundversorgungstarife und die Wahltarife. Folgende Schreiben werden versandt:
Schreiben an die Kunden der DEW21-Wahltarife
Unser Erdgas.spezial, Unser Erdgas.online, Vollversorgungstarife
Als Kunde eines DEW21-Wahltarifs erhalten Sie ein Anschreiben und ein Formular, auf dem Sie zwei verschiedene Unterschriften leisten können. Folgende Unterschriften können unabhängig voneinander gegeben werden:
1. Die Unterschrift für Ihre Gutschrift
2. Die Unterschrift für einen Zweijahresvertrag mit Preisgarantie
Schreiben an die Kunden der DEW21-Grundversorgungstarife
Unser Erdgas.pur, Unser Erdgas.aktiv, Unser Erdgas.maxi
Als Kunde eines DEW21-Grundversorgungstarifs erhalten Sie ein Anschreiben und das Angebot eines neuen Erdgasliefervertrags. Da Gutschrift und Zweijahresvertrag mit Preisgarantie bei diesen Tarifen miteinander gekoppelt sind, ist nur eine Unterschrift erforderlich.
Sie erhalten in den beiden nächsten Jahresrechnungen einen festen Gutschriftbetrag von 0,339 Cent/kWh brutto auf Ihren gesamten Erdgasjahresverbrauch.
Wenn Sie sich in einem Wahltarif befinden, haben Sie die Möglichkeit, sich Ihren jetzigen Lieferpreis für einen Zeitraum von 2 Jahren zu sichern. Sie binden sich damit für 2 Jahre fest an DEW21 (Ausnahme: Wegzug aus Dortmund). Der Zeitraum beginnt mit dem nächsten Monatsersten nach Eingang Ihrer Unterschrift.
DEW21 garantiert Ihnen, die Höhe der seit dem 01.10.2009 gültigen Arbeits- und Grundpreise Ihres Tarifs für 2 weitere Jahre beizubehalten. Sollten die gesetzlich vorgegebenen Abgaben und Steuern geändert werden, behält sich DEW21 vor, diese Preisbestandteile anzupassen.
Wenn Sie als Wahltarifkunde Gutschrift und Preisgarantie nutzen möchten, müssen Sie beide Unterschriften leisten. Unterschreiben Sie nur einen Punkt wird auch nur dieser berücksichtigt.
Sie erhalten in den beiden nächsten Jahresrechnungen einen festen Gutschriftbetrag von 0,339 Cent/kWh brutto auf Ihren Erdgasjahresverbrauch sowie eine zweijährige Preisgarantie auf Ihren jetzigen Lieferpreis. Sie binden sich damit für 2 Jahre fest an DEW21 (Ausnahme: Wegzug aus Dortmund).
Der Zeitraum der Preisgarantie beginnt mit dem nächsten Monatsersten nach Eingang Ihrer Unterschrift. DEW21 garantiert Ihnen, die Höhe der seit dem 01.10.2009 gültigen Arbeits- und Grundpreise Ihres Tarifs für 2 weitere Jahre beizubehalten. Sollten die gesetzlich vorgegebenen Abgaben und Steuern geändert werden, behält sich DEW21 vor, diese Preisbestandteile anzupassen.
In diesem Fall können Sie weder eine Gutschrift noch eine Preisgarantie erhalten!
Ihr Vertrag bleibt zu den bisherigen Bedingungen bestehen.
Nein, die Vereinbarung muss in schriftlicher Form, d.h. mit Unterschrift erfolgen.
Bitte beachten Sie den spätesten Rücksendetermin für Ihre Unterschrift/en = 31.08.2010
Gutschriftenzahlung und Preisgarantie sind zeitlich voneinander entkoppelt.
Die Gutschriftenzahlungen:
Die Gutschriftenzahlungen werden auf den Erdgasjahresverbrauch berechnet, d.h. sie laufen ab Beginn der Abrechnungsperiode. Diese ist davon abhängig, wann Sie Ihre Jahresrechnung erhalten.
Bsp.: Abrechnungsperiode Oktober = Gutschrift in Jahresrechnungen Okt. 2010 und Okt. 2011
Abrechnungsperiode März = Gutschrift in Jahresrechnungen März 2011 und März 2012
Die Preisgarantie:
Die Preisgarantie beginnt mit dem Folgemonat nach Annahme der Erklärung und wird auf zwei Jahre festgelegt.
Bsp. Eingang Ihrer Unterschrift am 14.7.2010 = Vertragszeitraum/-bindung 1.8.2010-31.7.2012
Bekomme ich die Gutschrift erstattet?
Erfolgt eine Übertragung auf den laufenden Erdgasvertrag?
Automatisch wird die Gutschrift nicht weitergeführt, da das Vertragsverhältnis endet. Wenn Sie mit uns Kontakt aufnehmen und Ihre Jahresrechnungen vorlegen, kann allerdings der verbleibende Gutschriftbetrag erstattet werden.
Erfolgt eine Übertragung der Preisgarantie auf den laufenden Gasvertrag?
Automatisch wird die Preisgarantie nicht weiter geführt, da das Vertragsverhältnis endet. Wenn Sie mit uns Kontakt aufnehmen, kann allerdings die verbleibende Restlaufzeit in den neuen Erdgasvertrag aufgenommen werden.
Ich war im fraglichen Zeitpunkt DEW21-Wahltarifkunde (Unser Erdgas.spezial, Unser Erdgas.online, Vollversorgungstarife) und werde jetzt von einem anderen Lieferanten versorgt. Bekomme ich auch eine Gutschrift?
Auch wenn Sie als DEW21-Wahltarifkunde mittlerweile von einem anderen Lieferanten versorgt werden, können Sie eine Gutschrift erhalten.
Wenn Sie uns den Nachweis z.B. über die Jahresrechnung liefern, werden wir Ihren Fall individuell prüfen. Sie erhalten dann nach einigen Tagen ein Schreiben von uns, das Sie bitte unterschreiben und zurückschicken. Geben Sie dabei auch Ihre Bankverbindung an, damit eine Erstattung erfolgen kann.
Mit dem Zweijahresvertrag binden sich beide Seiten, unabhängig von der Gutschrift, fest an die vereinbarte Vertragslaufzeit.
Nein, die Regelung gilt für den Erdgasbereich.
Alle Vertragsunterlagen sind im Downloadbereich hinterlegt.
Selbstverständlich beraten wir Sie auch gerne am Telefon oder persönlich im DEW21 Kundenzentrum und an den DEW21 Infomobilen in Ihrem Stadtteil.
DEW21 direkt Beratungstelefon kostenfrei: 0800.5440044.
Montags bis freitags von 08.00 bis 20.00 Uhr
DEW21 Kundenzentrum, Ostwall 51
Montags bis freitags von 08.00 bis 18.00 Uhr
DEW21 Infomobileinsätze in Ihrem Stadtteil
Informieren Sie sich hier über die Termine











