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Die Bundesregierung hat die neue Energieeinsparverordnung (EnEV 2007) und somit die Einführung von Energieausweisen ab 01.07.2008 für Gebäude beschlossen. Demnach muss beim Verkauf und bei der Neuvermietung von Gebäuden und Wohnungen den Kauf- und Mietinteressenten einen Energieausweis für das Gebäude vorgelegt werden können.

Wir bieten unseren Kunden entsprechend der Vorgaben EnEV 2007 die Erstellung eines Energieverbrauchsausweises an. Auf Grundlage des erfassten Energieverbrauchs wird -basierend auf den Verbrauchsdaten von drei aufeinanderfolgenden Abrechungsperioden- ein Energieverbrauchsausweis für das Objekt erstellt.

  • Ein Energieausweis für ein zentral beheiztes Gebäude kostet 30 Euro.
  • Für ein dezentral beheiztes Gebäude bezahlen Sie 30 Euro für den Energieausweis, 25 Euro Grundpreis und 2 Euro pro Datensatz/Zähler.

Sollten Sie Interesse an einem Energieverbrauchsausweis haben, füllen Sie bitte das Onlineformular aus. Aufgrund der hohen Resonanz kann die Bearbeitungszeit zwei bis drei Monate in Anspruch nehmen. Nach Ihrer Beauftragung erfolgt eine Überprüfung und die Energieausweiserstellung durch DEW21. Dieser wird Ihnen dann postalisch zugestellt.

zum Onlineformular

 

Für welches Gebäude muss welcher Energieausweis erstellt werden?

Für Wohngebäude mit 1-4 Wohneinheiten und Bauantrag vor dem 01.11.1977 und bei denen das Anforderungsniveau der Wärmeschutzverordnung vom 11.08.1977 bei Baufertigstellung noch nicht eingehalten wurde, muss ein Energiebedarfsausweis ausgestellt werden.

Für alle anderen Wohn- und Nichtwohngebäude gilt generell die Wahlfreiheit zwischen dem Energiebedarfs- und Energieverbrauchsausweis.

Der Energieausweis wird zur Pflicht für:

  • Wohngebäude der Baujahre bis 1965: ab 01.07.2008
  • Später errichtete Gebäude: ab 01.01.2009
  • Nichtwohngebäude: ab 01.07.2009 (siehe Wohngebäude)

 Welche Arten an Energieausweisen gibt es?

  • Energieverbrauchsausweis:
    Ausstellung auf Grundlage des erfassten Energieverbrauchs des Gebäudes mit Hilfe der Verbrauchsdaten von drei aufeinander folgenden Abrechnungsperioden.
  • Energiebedarfsausweis:
    Ausstellung auf Grundlage des berechneten Energiebedarfs des Gebäudes mit Hilfe zugelassener Software und zertifizierten Ausstellern.

Beide Energieausweise haben eine Gültigkeit von 10 Jahren.

Bei bestehenden Gebäuden muss bei Neuvermietung und Verkauf dem Mieter oder Käufer der Energieausweis auf Verlangen vorgelegt werden.
Für Neubaumaßnahmen müssen bereits seit 2002 Energiebedarfsausweise erstellt werden.


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