Erdgas ist von Natur aus geruchlos bzw. wurde durch technische Reinigungsprozesse geruchlos gemacht. Erst bei der Einspeisung in das öffentliche Versorgungsnetz muss Erdgas aus Sicherheitsgründen wieder riechbar gemacht werden. Dieser Vorgang heißt Odorierung.
Die Odorierung ist eine Sicherheitsmaßnahme für Sie als unseren Gaskunden. Odoriertes Gas, das aus undichten Haushaltsinstallationen oder unbeaufsichtigt aus Gasgeräten entweicht, soll durch seinen charakteristischen Geruch erkannt werden, um geeignete Gegenmaßnahmen bei Gasgeruch ergreifen zu können.
Damit sich das zugesetzte Odoriermittel nicht negativ auf das Rohrleitungssystem und den Verbrennungsprozess auswirkt, muss es mehrere spezielle Anforderungen erfüllen:
- Der Geruch des Odoriermittels sollte unangenehm und intensiv sein und darf nicht mit anderen Gerüchen verwechselbar sein.
- Das Odoriermittel darf in den angewendeten Konzentrationen keine Gesundheitsschäden oder Metallkorrosion verursachen.
- Es sollte gut und ohne Rückstände verbrennen und keine giftigen Verbrennungsprodukte liefern.
DEW21 hat sich mit dem so genannten Gasodor™S-Free™ für eine schwefelfreie Variante entschieden, weil so Emissionen des Umweltschadstoffes Schwefeldioxid vermieden werden können. Gasodor™S-Free™ führt aufgrund seiner chemischen und physikalischen Eigenschaften zu einer Schadstoffreduzierung und wird langfristig den Korrosionsprozess an den Verbrauchseinrichtungen in unserem Versorgungsgebiet verlangsamen.











