Als Potentialausgleich bezeichnet man alle Maßnahmen zum Beseitigen elektrischer Potentialunterschiede (Spannungen) zwischen den berührbaren Körpern elektrischer Betriebsmittel, der Erde und anderen leitfähigen Teilen, wie z. B. Zentralheizungsrohre und Wasserleitungen.
Der Potentialausgleich dient vor allen Dingen dem Schutz vor einem elektrischen Schlag. Man unterscheidet dabei zwischen dem Hauptpotentialausgleich und dem zusätzlichen örtlichen Potentialausgleich. Nach DIN VDE0100, Teil 410 ist in allen Gebäuden mit elektrischem Hausanschluss oder mit einer vergleichbaren Versorgungseinrichtung Gebäude ein Hauptpotentialausgleich durchzuführen.
Ein zusätzlicher örtlicher Potentialausgleich wird nach DIN VDE 0100 für Räume wie z.B. Duschen, Bäder oder Schwimmanlagen gefordert. Die Systeme müssen mit Potentialausgleichsleitern (von min. 4 mm² Cu) miteinander verbunden werden.











