Trinkwasser ist ein Lebensmittel, dessen Qualität in Deutschland seit jeher besonders gründlich kontrolliert wird. Es muss in seiner Beschaffenheit den Anforderungen der deutschen Trinkwasserverordnung entsprechen.
Diese Verordnung fußt auf EU-Recht und formuliert strenge Anforderungen an die Trinkwasserqualität.
Die höchstzulässigen Konzentrationen (Grenzwerte) für Wasserinhaltsstoffe sind so festgelegt, dass auch bei lebenslanger Aufnahme keine Gesundheitsschäden zu befürchten sind. Auch für Babynahrung ist unser Wasser geeignet.
Tägliche Wasserproben
Die Westfälische Wasser- und Umweltanalytik GmbH (WWU) überwacht die Qualität von Roh- und
Trinkwasser intensiv. Dazu werden täglich viele Proben entnommen: aus der Ruhr, aus den Filteranlagen, aus den Leitungen, die das Grundwasser den Pumpwerken zuführen, aus dem „fertigen“ Trinkwasser an den Pumpwerken, aus den Hochbehältern und an 15 festgelegten Probenahmestellen im Versorgungsgebiet.
Keine neuverlegte Rohrleitung wird in Betrieb genommen, bevor nicht Untersuchungen vor Ort und im Labor erwiesen haben, dass sie bakteriologisch und chemisch einwandfrei ist. Alle in der Trinkwasserverordnung aufgeführten Kenngrößen können in den aufs modernste eingerichteten Laboratorien der WWU ermittelt werden.
Gegenwärtig sind es rund 200 Einzelstoffe, nach denen gesucht und deren Konzentration bestimmt wird.











