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Bereits 1977 wurde erstmalig zum Schutz der Wassergewinnungsanlagen ein 124 km² großes
Wasserschutzgebiet in einem Teil des Ruhrtals amtlich festgesetzt.

Es gliedert sich in verschiedene Schutzzonen, für die besondere Maßnahmen zum Schutz des Grundwassers und der Oberflächengewässer in der Wasserschutzgebietsverordnung detailliert festgelegt sind. Diese wirken sich in erster Linie auf die Landwirtschaft, aber auch auf gewerbliche und private Nutzer von Flächen in den Wasserschutzzonen aus.
Wasserschutzzonen

So ist z.B. der Einsatz von Pflanzenschutz- und Düngemitteln in der Schutzzone I oder das Baden und Zelten in der Schutzzone II nicht gestattet. Diese Wasserschutzgebietsverordnung wurde aktualisiert und durch die Bezirksregierung Arnsberg in einer Größe von 161 km² im Jahr 1997 neu ausgewiesen.


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