Durch Auswahl eines Online-Tarifes werden automatisch alle Energiearten des gewählten Vertragskontos auf elektronische Lieferrechnung zum gleichen Abrechungszeitpunkt / Abrechnungszyklus umgestellt.
Die Rechnungen werden grundsätzlich zu den von DEW21 festgelegten Terminen erstellt.
D.h. es sind jeweils folgende Abrechnungszeiträume umfasst
- halbjährig: 01.01. bis 30.06., 01.07. bis 31.12.
- vierteljährig: 01.01. bis 31.03., 01.04. bis 30.06., 01.07. bis 30.09. und 01.10. bis 31.12.
- monatlich: vom Beginn bis Ende eines Kalendermonats
Das genaue Kalenderdatum der Rechnungserstellung kann mit der Lage der einzelnen Wochentage (Wochenende, Feiertage usw.) variieren.
Der Rechnungsversand erfolgt elektronisch, d.h. nach einer Benachrichtigungs-E-Mail kann die Rechnung in PDF-Format in unserem Online-Kundenzentrum abgerufen werden.
Der Rechnungsbetrag wird 14 Tage nach Rechnungsdatum fällig.
Diese Tarife sind auf Kundenselbstablesung ausgelegt. Sie bekommen rechtzeitig zum Abrechnungstermin eine Erinnerungs-E-Mail mit der Bitte um Angabe des Zählerstandes. Der Zählerstand soll dabei innerhalb von 3 Werktagen nach Aufforderung durch DEW21 mitgeteilt sein. Im Einzelnen gelten folgende Fristen:
- Monatliche Abrechnung:
Der Kunde verpflichtet sich, den Zählerstand des letzten Tages des Abrechnungsmonats bis zum 3. Werktag des Folgemonats mitzuteilen. - Vierteljährliche Abrechnung:
Der Kunde verpflichtet sich, den Zählerstand des letzten Tages des 3. Abrechnungsmonats bis zum 3. Werktag des Folgemonats mitzuteilen. - Halbjährliche Abrechnung:
Der Kunde verpflichtet sich, den Zählerstand des letzten Tages des 6. Abrechnungsmonats bis zum 3. Werktag des Folgemonats mitzuteilen.
Werktage sind alle Kalendertage, die nicht Sonn- oder gesetzliche Feiertage in NRW sind.
Sie haben bis zu 3 Werktage Zeit, nach der Erinnerungs-Mail Ihren Zählerstand in unserem Online-Kundenzentrum zu übermitteln. Danach erfolgt die Schätzung der fehlenden Zählerstände auf Grundlage der letzten Ablesung – und damit Ihres letzten Verbrauchs - oder bei Neukunden nach dem Verbrauch vergleichbarer Kunden.
Bei 12 Abrechnungen fallen keine Abschlagszahlungen mehr an. Lediglich der Rechnungsbetrag ist fällig.
Bei den anderen Tarifen werden 3 bzw. 6 Abschlagsbeträge angefordert, deren Höhe sich – Jahreszeiten und Witterung berücksichtigend / gewichtet – am Verbrauch der letzten Rechnung orientiert.
Die angeforderten Abschläge werden – möglicherweise abweichend von Ihrem bisherigen Fälligkeitsdatum - grundsätzlich zum 30. eines Kalendermonats fällig.
Dabei kann es in Einzelfällen, zu 2 Abbuchungen innerhalb eines Monats kommen. Das ist z.B. der Fall, wenn Sie sich für einen unterjährigen Tarif entscheiden, dessen nächster Abrechnungszeitraum in ca. 2 Wochen beginnt und Ihre "normale" Abschlagsfälligkeit auch in diesen Zeitraum fällt. Natürlich werden beide Zahlungen in der nächsten anstehenden Rechnung verrechnet.
Da außergewöhnlichen Abweichungen (z.B. längere Abwesenheiten, Trocknungsgeräte, defekte Anlagen) maschinell nicht berücksichtigt werden, müssen Sie hier selber tätig werden und in unserem Online-Kundenzentrum Ihren Abschlag entsprechend anpassen.
Nein. Eine unterjährige Abrechnung ist für einen separaten Wasservertrag nicht vorgesehen.
Ausnahme: Wenn die Wasserlieferung gemeinsam mit einer Strom- und/oder Gaslieferung in einem Vertragskonto abgerechnet wird, rechnen wir auch den Wasservertrag für den gewählten Zeitraum unterjährig ab.
Ja. Dazu müssen Sie mit uns eine Zusatzvereinbarung zur unterjährigen Abrechnung vereinbaren. Mit Ihrer Unterschrift erklären Sie sich auch damit einverstanden, dass DEW21 Ihnen für jede zusätzlich zu erstellende Abrechnung 6,50 Euro brutto berechnet.
Im Übrigen ist auch hier die Kundenselbstablesung Voraussetzung.
Analog zur Vorgehensweise bei den Online-Tarifen2-4-12 erwarten wir hier von Ihnen oder Ihrem Messdienstleister bei monatlicher Abrechnung den Zählerstand des letzten Tages des Abrechnungsmonats, bei vierteljährlicher Abrechnung den Zählerstand des letzten Tages des 3. Abrechnungsmonats und bei halbjährlicher Abrechung den Zählerstand des letzten Tages des 6. Abrechnungsmonats bis zum 3. Werktag des Folgemonats.











