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Ausfüllung Stromliefervertrag



DEW21 bietet Unser Strom.fix für Privatkunden mit Eintarifmessung und einer maximalen Jahresverbrauchsmenge von 100.000 kWh an. HT/NT-Anlagen werden nicht beliefert.

Sie müssen keinen Mindestverbrauch haben. Ihr jährlicher Verbrauch darf 100.000 kWh nicht überschreiten.

Zurzeit erfolgt eine Belieferung nur innerhalb von Dortmund.

Falls Sie bisher nicht von DEW21 beliefert wurden, müssen Sie den Vorlieferanten angeben. DEW21 kündigt dann für Sie bei Ihrem alten Lieferanten.

Es handelt sich um ein begrenztes Aktionsangebot, mindestens aber zwei Wochen ab heute.

Hier gilt eine Frist von max. 2 Wochen.

Sie können innerhalb von vierzehn Tagen ohne Angaben von Gründen Ihren Vertrag in Textform (Brief, E-Mail, Fax) widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt der Widerrufsbelehrung, jedoch nicht vor Lieferbeginn. In Ihrem Vertrag werden Sie über Ihr Widerrufsrecht informiert.

Vertragsabschluss/Lieferbeginn?



Als Kunde von DEW21 müssen Sie uns mindestens zwei Wochen vor dem gewünschten Lieferbeginn den vollständig ausgefüllten und unterzeichneten Auftrag zur Stromlieferung im Tarif Unser Strom.fix zukommen lassen. Wir bestätigen daraufhin das Zustandekommen des Vertrags und den verbindlichen Liefertermin.
Bei fremdbelieferten Kunden sind zudem die gesetzlichen Kündigungsfristen (GPKE) und die Kündigungsfristen der Altlieferanten zu beachten.

Sie werden grundsätzlich zum Ersten eines Monats beliefert.
Falls Sie jedoch in eine Wohnung/ Haus neueinziehen und den Strom im jeweils noch laufenden Monat benötigen, kann DEW21 Ihnen entgegen kommen und Sie bereits zum Einzugstermin mit Unser Strom.fix beliefern.

DEW21 hebt mit Ihnen einvernehmlich einen bereits bestehenden Vertrag mit Abschluss des neuen Vertrags Unser Strom.fix zum bestätigten Liefertermin auf.

Vertragslaufzeit, Kündigung, Umzug



Der Vertrag hat eine Erstlaufzeit von 24 Monaten. Nach Ablauf der Erstlaufzeit von 24 Monaten verlängert sich der Vertrag jeweils automatisch um weitere 12 Monate, wenn der Kunde oder DEW21 nicht mit einer Frist von drei Monaten zum Ende der jeweiligen Vertragslaufzeit schriftlich kündigen.
Der Vertrag endet nach 24 Monaten auch bei einer Preisanpassung der fixierten (garantierten) Preisbestandteile.

Zusammenfassung:
Der Vertrag endet nach 24 Monaten, im Falle von
1. Kündigung durch den Kunden
2. Kündigung durch DEW21
3. Preisanpassung der garantierten Preisbestandteile ("der neue Preis ist somit als neues Angebot zu verstehen"

Wenn keiner der 3 aufgeführten Fälle eintritt, dann verlängert der Vertrag sich automatisch um 12 Monate.

Die Laufzeit Ihres Vertrags Unser Strom.fix beginnt mit dem im Liefervertrag bestätigten Termin.

Nach Ablauf der Erstlaufzeit von 24 Monaten gibt es zwei Möglichkeiten. Bei einer Verlängerung des Vertrags bleiben sowohl der garantierte Netto-Grundpreis als auch der garantierte Verbrauchspreis erhalten. Preisanpassungen können aufgrund von Änderungen im Rahmen der staatlichen Abgaben und Steuern erfolgen. Wird der Vertrag durch DEW21 gekündigt, erhalten Sie ein Anschlussangebot.

Sie können vorzeitig den Vertrag kündigen, wenn Sie umziehen. Ihr Umzug muss dann mindestens vier Wochen zuvor DEW21 mitgeteilt werden. Sie und wir sind dann berechtigt, den Vertrag mit einer zweiwöchigen Frist zum Ende eines Monats zu kündigen.

Sofern Sie innerhalb von Dortmund umziehen, besteht für Sie die Möglichkeit, Ihren Vertrag auch weiterhin zu Ihren abgeschlossenen Vertragskonditionen fortzusetzen. Eine Fortsetzung des Vertrages auf Ihre neue Anschlussstelle bedarf einer ausdrücklichen Bestätigung durch DEW21.

Von der Preisgarantie umfasst sind Ihr im Vertrag vereinbarter garantierter Netto-Grundpreis sowie Ihr garantierter Verbrauchspreis (d.h. inklusive Netznutzung und Konzessionsabgaben). Da DEW21 keinen Einfluss auf Änderungen der staatlichen Abgaben und Steuern (die Umlage nach dem Erneuerbare-Energie-Gesetz, der Aufschlag nach dem Kraft-Wärme-Kopplungs-Gesetz, die Stromsteuer oder die Umsatzsteuer) hat, sind diese Preise nicht von der Garantie erfasst.

Wenn der Staat Steuern und Abgaben wie zum Beispiel die Umlage nach dem Erneuerbare-Energie-Gesetz (EEG), den Aufschlag nach dem Kraft-Wärme-Kopplungs-Gesetz (KWKG), die Stromsteuer oder die Umsatzsteuer erhöht oder senkt, werden Preisanpassungen vorgenommen.

Den größten Anteil am Strompreis für Haushaltskunden haben die staatlichen Steuern und Abgaben mit inzwischen etwa 41%. Sie setzen sich zusammen aus:

Bestandteil

Höhe

EEG-Umlage

3,592 ct/kWh

KWKG-Aufschlag

0,002 ct/kWh

Stromsteuer

2,05 ct/kWh

Umsatzsteuer

19 %

Stand: 01.01.2012

Änderungen der Steuern und Abgaben werden über die Medien bekanntgegeben. DEW21 wird die Änderungen bei der Rechnungsstellung ausweisen.

Unser Strom.fix setzt Ihre Zustimmung zum Lastschriftverfahren voraus. DEW21 bucht somit die fälligen Beträge während der Vertragslaufzeit von Ihrem Konto ab. In Ausnahmefällen kann in Absprache mit DEW21 eine andere Zahlungsweise vereinbart werden.

Die Termine wird Ihnen DEW21 mit der Vertragsbestätigung mitteilen. Der fällige Betrag wird im Regelfall monatlich per Lastschriftverfahren von Ihrem Konto abgebucht.

Bestandteil des Liefervertrags sind in der jeweils gültigen Fassung die Besonderen Bedingungen zur Lieferung von Unser Strom.fix der DEW21, die Allgemeinen Lieferbedingungen Strom (ALB) der DEW21, die Stromgrundversorgungsverordnung (StromGVV), die Ergänzenden Bedingungen zur StromGVV und das Preisblatt zu den Ergänzenden Bedingungen von DEW21.


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