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Erhalten Sie den Wert Ihrer Immobilie und schützen Sie die Umwelt. DEW21 möchte Sie bei der Durchführung der nötigen Maßnahmen beraten und Ihnen zur Seite stehen, um Sie vor unnötigen Arbeiten und Kosten zu schützen.
Das Nordrheinwestfählische Ministerium für Umwelt sowie die Kommuner arbeiten derzeit an einer rechtlichen Grundlage, die dazu beitragen soll, dass das Grundwasser vor der Kontamination mit Schmutzwasser, hervorgerufen durch defekte Grundstücksentwässerungssystemen, geschützt wird. Voaussichtlich wird zukünftig in einer Satzung geregelt sein, dass jeder Eigentümer eines Grundstücks in einer Wasserschutzzone, dessen Haus vor 1965 gebaut wurde, die Dichtheit seiner Entwässerungsanlage bis Ende 2015 prüfen lassen muss. Wenn das Gebäude nach 1965 errichtet wurde, müsste dieses bis 2020 erfolgen. Darüber hinaus hätte der Eigentümer gegebenenfalls auch für eine Sanierung zu sorgen.