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Erhalten Sie den Wert Ihrer Immobilie und schützen Sie die Umwelt. DEW21 möchte Sie bei der Durchführung der nötigen Maßnahmen beraten und Ihnen zur Seite stehen, um Sie vor unnötigen Arbeiten und Kosten zu schützen.

Im § 61a Landeswassergesetz NRW ist geregelt, dass jeder Grundstückseigentümer als Betreiber eines Hausanschlusskanals verpflichtet ist, bis Ende 2015 seine Entwässerungsanlage auf Dichtheit prüfen zu lassen. Darüber hinaus hat der Eigentümer gegebenenfalls auch für eine Sanierung zu sorgen.

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Unser Angebot für Sie
Kanal-Check

Höchstmaß an Qualität, Neutralität und Seriösität

Dichtheitsprüfung
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Zur Prüfung der Dichtheit können verschiedene Verfahren zur Anwendung kommen

Kanalsanierung
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Dauerhafte Funktion und Dichtheit Ihrer Abwasserleitungen

FAQ Kanalcheck
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Fragen und Antworten zum Kanalcheck


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