Zahlreiche Mitbürgerinnen und Mitbürger unserer Stadt können aufgrund ihrer Behinderungen die notwendige Anfahrt zur Teilnahme am gesellschaftlichen Leben nicht alleine bewältigen.
Ebenso ist für sie die Benutzung öffentlicher Nahverkehrsmittel oftmals nicht möglich.
Um diesen Mitbürgern zu helfen und ihnen die Teilnahme am Leben in der Gemeinschaft zu öffnen, beschloss der Rat der Stadt Dortmund im Jahre 1977 die Einrichtung eines Fahrdienstes für Behinderte, mit deren Durchführung wir beauftragt wurden.
Der Fahrdienst kann für Fahrten innerhalb des Dortmunder Stadtgebietes in Anspruch genommen werden, um beispielsweise Verwandte, Bekannte oder Verantaltungen kultureller, geselliger bzw. sportlicher Art zu besuchen .
Ausgenommen sind dagegen Fahrten zu Ärzten, Therapeuten und Krankenhäusern ( Kranken-Transporte ) sowie Fahrten von und zur Arbeit.
Wer kann den Fahrdienst in Anspruch nehmen ?
Berechtigt sind Mitbürger(innen), die aufgrund ihrer Behinderung nicht mit Bussen und Bahnen fahren können (in der Regel Rollstuhlfahrer). Sie können einen entsprechenden formlosen Antrag an das Sozialamt der Stadt Dortmund (44122 Dortmund) oder per Mail unter behindertenfahrdienst@stadtdo.de stellen. Mit der Genehmigung des Antrags erhält jeder Berechtigte gleichzeitig eine Teilnehmer-Nummer, unter der er dann für die Abwicklung seiner Fahrtwünsche bei uns registriert wird.
Bei ihren Fahrten können berechtigte Personen auch im Rahmen des Platzangebotes der Einsatzfahrzeuge eine notwendige Begleitperson mitnehmen.
Was kostet die Benutzung ?
Für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres mit Anspruch auf Kindergeld ist die Nutzung uneingeschränkt kostenfrei.
Erwachsene Nutzungsberechtigte können 26 Fahrten innerhalb des Dortmunder Stadtgebiets pro Kalenderjahr ohne finanzielle Selbstbeteiligung in Anspruch nehmen.
Jede weitere Fahrt kostet in Anlehnung an den öffentlichen Nahverkehr ab 01.011.2012 4,20 €. Eine notwendige Begleitperson fährt kostenlos mit.
Abweichend hiervon können Empfänger von Hilfe zum Lebensunterhalt, Grundsicherung, stationärer Eingliederungshilfe und stationärer Hilfe zur Pflege 60 Fahrten im Kalenderjahr im Stadtgebiet ohne finanzielle Selbstbeteiligung in Anspruch nehmen.
Aber auch wer nicht zu den o.a. Personenkreisen gehört, finanziell jedoch nicht besser gestellt ist, kann einen Antrag auf jährlich 60 Freifahrten beim Sozialamt stellen. Fragen zur Inanspruchnahme und Kostenbeteiligung werden unter der Rufnummer (0231) 50-2 33 30 beantwortet. Ein Beförderungsanspruch besteht nicht.
Wo kann ich den Fahrdienst bestellen ?
Unsere Einsatzzentrale ist für die Annahme von Fahrtwünschen, die Planung der Fahrtrouten sowie den Fahrzeugeinsatz zuständig. Fahrtwünsche werden unter den Telefonnummern:
- 0231.544 - 2177
- 0231.544 - 3320
- 0231.544 - 3357
täglich (auch an Sonn- und Feiertagen) in der Zeit von 7.30 Uhr bis 23.00 Uhr entgegen genommen.
Auch Vorbestellungen von Fahrten sind bis maximal sieben Tage im voraus möglich. Die eingesetzten Fahrzeuge, die übrigens alle mit Telefon ausgestattet sind, gliedern sich in zwei Gruppen :
Behinderten-Busse haben maximal Platz für 5 Rollstühle oder 3 Rollstühle und 3 Begleitpersonen. Allerdings dürfen mit diesem Fahrzeugtyp nicht mehr als sieben Personen (ohne Fahrer) befördert werden. Diese Fahrzeuge sind zusätzlich zum Fahrer noch mit Zivildienstleistenden besetzt. Er kann gemeinsam mit dem Fahrer das Tragen über Treppen übernehmen.
Behinderten-Pkw`s haben Platz für einen Rollstuhlfahrer sowie die Begleitperson, die auf dem Beifahrersitz mitfahren kann. Da diese Fahrzeuge im Gegensatz zu den Behinderten-Bussen nur mit einem Mitarbeiter besetzt sind, ist hier das zusätzliche Angebot des Tragens über Treppen durch uns nicht möglich .
Sollte Ihre Lebenssituation oder Ihre Behinderung so sein, dass Sie auf das Hilfsangebot unserer Mitarbeiter verzichten können, dann bestellen Sie bitte nur den Behinderten-Pkw.
Wichtige Hinweise
Unser Fahr- und Begleitpersonal ist mit der besonderen Situation von Behinderten vertraut.
- Bitte geben Sie Ihr Fahrziel präzise an (Straße und Hausnummer), damit unnötige Verzögerungen vermieden werden.
- Wartezeiten für die anderen Fahrtberechtigten und unsere Mitarbeiter werden auch vermieden, indem Sie pünktlich abholbereit sind.
- Verzögerungen im Fahrdienst unsererseits lassen sich leider - bedingt duch besondere Verkehrsverhältnisse - nicht immer vermeiden. Haben Sie hierfür bitte Verständnis.
- Sollte der von Ihnen gewünschte Fahrttermin bereits belegt sein, sind unsere Mitarbeiter bemüht, Ihnen Ausweichtermine anzubieten. Machen Sie von dieser Möglichkeit Gebrauch.
- Wir sind bemüht, Sie optimal zu beraten. Zwangsläufig kann es hier zu einem länger dauernden Telefongespräch kommen. Wir bitten auch hier um Ihr Verständnis.
- Hand- bzw. Reisegepäck wird im üblichen Umfang selbstverständlich mitbefördert.
Des öfteren werden Termine abgesagt.
Fragen Sie daher auch mal kurzfristig nach freien Fahrtterminen.
Wenn Sie Anregungen oder Fragen zum Fahrdienst für Behinderte haben, nutzen Sie bitte auch die oben angegeben Telefonnummern.
Fahrzeuge werden behindertengerecht z. B. von http://www.mobi-tec.de/ umgebaut.











