Altholz
Zum Altholz zählen : Holzbauteile, -produkte und -materialien aus Gebäudeabbrüchen, Umbauten, Renovationen (z. B. Balken, Böden, Decken, Treppen, Fenster, Türen, Tische, Schränke, Stühle, Kisten, Paletten, Schalungen und Gerüste). Altholz kann naturbelassen, behandelt (z. B. Eisenbahnschwellen, Telefonmasten) und beschichtet (z. B. Furniere, Melaminbeschichtungen) sein. Je nach Behandlung und Beschichtung kann Altholz in unterschiedliche Klassen unterteilt werden, die nur in bestimmten Feuerungsanlagen verbrannt werden dürfen.
















