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Abwärme

Viele Energieumwandlungen haben nur einen begrenzten Wirkungsgrad, d.h. ein Teil der Energie, eben die Abwärme, verpufft und belastet die Umwelt. In Deutschland müssen Betreiber von Anlagen, die nach dem Immissionsschutzgesetz genehmigungspflichtig sind, die Abwärme nutzen und an Dritte abgeben ("Abwärmenutzungsgebot" von 1991). In Wärmekraftwerken zum Beispiel beträgt die Dampftemperatur 540°C, das Kühlwasser misst dann nur noch 15 bis 40°C - zu wenig für eine direkte ökonomische Nutzung. Um aber die Abwärme dennoch zu nutzen, bedarf es einer Wärmepumpe, die die nötige Hilfsenergie zur Verfügung stellt. Eine solche Kraft-Wärme-Kopplung macht die Abwärme als Heizenergie nutzbar und verhindert zugleich ihre Emission.


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