Anschlussnehmer
Anschlussnehmer ist in der Regel der Eigentümer des Netzanschlusses, in dessen Auftrag ein Grundstück oder Gebäude an das Niederspannungsnetz bzw. das Gasniederdrucknetz angeschlossen wird.

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Anschlussnehmer ist in der Regel der Eigentümer des Netzanschlusses, in dessen Auftrag ein Grundstück oder Gebäude an das Niederspannungsnetz bzw. das Gasniederdrucknetz angeschlossen wird.