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Abwassersatzung

Für die Berechnung der Abwässergebühr gilt die vom Rat der Stadt Dortmund beschlossene Abwässergebührensatzung in der zur Zeit gültigen Fassung.

Die Abwassergebühren setzen sich aus zwei Berechnungsgrundlagen zusammen. Wird nicht in die Kanalisation abgeleitet, so wird bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen eine Abwasserabgabe erhoben.

Weitere Informationen finden Sie hier oder unter www.dortmund.de.


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