Konsortialpartner
Mehrere Einzelunternehmen, die sich zur Erlangung der Erlaubnis zum Suchen und Fördern von Kohlenwasserstoffen in einem definierten Gebiet als Partner zu einem Konsortium zusammengetan haben. In einem sog. Konsortialvertrag sind u.a. die Höhe der Anteile, die Bohrrechte und das Recht zum Betreiben der Förderung geregelt.
















