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Netznutzungsentgelt

Der Stromversorger muss für die Durchleitung von Strom zum Stromkunden an den Netzbetreiber das sogenannte Netznutzungsentgelt entrichten.

Dieses beinhaltet die Kosten für Netzaufbau und Erhaltung, Pflege und Reparatur, Erneuerung sowie Umspannungen zwischen den verschiedenen Spannungsebenen, den Systemdienstleistungen für Frequenz und Spannungshaltung (siehe Spannungshalter) sowie der anteiligen Übertragungsverluste.

Die Netzbetreiber haben sich mit der Verbändevereinbarung auf freiwilliger Basis verpflichtet, ihre Netznutzungsentgelte zu veröffentlichen und dem Verband der Netzbetreiber (VND) mitzuteilen. Dieser ordnet die Unternehmen den entsprechenden Strukturklassen zu und erarbeitet den deutschlandweiten Vergleich aller Netzbetreiber.


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