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Schädlingsbekämpfungsmittel

Schädlingsbekämpfungsmittel sind im Sinne der Gefahrstoffverordnung Zubereitungen, die

  • Pflanzenschutzmittel im Sinne des Pflanzenschutzmittelgesetzes sind oder 
  • dazu bestimmt sind, Schädlinge und Schadorganismen – außer Schadorganismen im Sinne des Pflanzenschutzmittelgesetzes – oder lästige Organismen unschädlich zu machen, zu vernichten oder ihrer Einwirkung vorzubeugen. Zu dieser zweiten Gruppe der auch als Pestizide bezeichneten Schädlingsbekämpfungsmittel gehören u.a. Mittel gegen Hygieneschädlinge, gegen Vorratsschädlinge sowie zum Schutz von verarbeitetem Holz und sonstigen Materialien.

Pflanzenschutzmittel sind im Sinne des Pflanzenschutzgesetzes Stoffe, die dem Schutz von Kulturpflanzen vor Pflanzenkrankheiten, Schädlingen und Standortkonkurrenten (Unkräuter und Ungräser) sowie dem Schutz pflanzlicher Vorräte vor Verderbnis dienen.

Nach der Trinkwasserverordnung aus dem Jahr 2001 werden neben den Pflanzenschutzmitteln auch Biozidprodukte berücksichtigt. Dabei darf die Summe der einzelnen Pflanzenschutzmittel und Biozidprodukte einen Grenzwert von 0,0005 mg/l nicht überschreiten. Der Grenzwert für die Einzelstoffe beträgt 0,0001 mg/l.


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