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Gaspreisbremse & Wärmepreisbremse

Erfahren Sie hier alles Wichtige rund um die Gas- und Wärmepreisbremse

 

 

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Hier finden Sie Informationen zur Strompreisbremse.

Hier finden Sie Informationen zur Umsetzung der Gas- und Wärmepreisbremse.

Berechnen Sie Ihre vorläufige Entlastung.

Hier finden Sie nützliche Energiespartipps.

 

 

 

 

Das Wichtigste der Gaspreisbremse auf einen Blick

Bei Privathaushalten mit einem Jahresverbrauch von weniger als 1,5 Mio. kWh funktioniert die Gaspreisbremse wie folgt:

 

  • Für 80 % Ihres im September prognostizierten Jahresverbrauchs zahlen Sie 12 ct/kWh (brutto).
  • Für jede darüber liegende Kilowattstunde zahlen Sie den festgelegten Arbeitspreis Ihres Tarifs.
  • Die Preisbremse greift nur, sofern Ihr vertraglicher Arbeitspreis über den 12 ct/kWh (brutto) liegt. Liegt der aktuelle Arbeitspreis darunter, zahlen Sie die günstigeren vertraglichen Konditionen.
  • Die Gaspreisbremse wird ab März 2023 im Rahmen der nächsten Abschlagszahlung, der Jahresverbrauchsrechnung oder der Verrechnung mit bestehenden Forderungen für anspruchsberechtigt Kund*innen berücksichtigt.
  • Dies gilt rückwirkend für die Monate Januar und/oder Februar 2023, sofern anspruchsberechtigte Kund*innen in diesen Monaten mit leitungsgebundenem Erdgas beliefert wurden.
  • Dies gilt auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) mit einem Jahresverbrauch unter 1,5 Mio. kWh.

 

Für Unternehmen mit registrierender Leistungsmessung (RLM-Kunden) und einem Gasverbrauch über 1,5 Mio. kWh sowie zugelassene Krankenhäuser gelten abweichende Regelungen.

 

 

Hinweis: Ungeachtet der Preisbremsen kann ein Preisvergleich für Sie lohnend sein!

 

 

 

Berechnen Sie Ihre vorläufige Entlastung

Geben Sie hier Ihren aktuellen Verbrauch und Ihre Preise (brutto) ein. Die Angaben finden Sie in Ihrer letzten Rechnung oder in Ihren Vertragsunterlagen.

Bitte geben Sie einen Verbrauch an.
Bitte geben Sie einen Arbeitspreis an.
Bitte geben Sie einen Grundpreis an.

* Pflichtfeld

monatlich jährlich
Ihr Abschlag mit Preisbremse
11,47 €
137,62 €
Ihre Entlastung
8,14 €
97,68 €

1 Ihr derzeitig gültiger Arbeitspreis liegt unterhalb der gesetzlich vereinbarten Preisbremse von 40ct/kWh. Aus diesem Grund erhalten Sie keinen Entlastungsbetrag.

1 Ihr derzeit gültiger Arbeitspreis liegt unterhalb der gesetzlich vereinbarten Preisbremse von 12 ct/kWh. Aus diesem Grund erhalten Sie keinen Entlastungsbetrag.

Die Berechnung erfolgt auf Grundlage des Strom- und des Erdgas-Wärme-Preisbremsengesetzes anhand Ihrer Angaben. Die hier dargestellten Entlastungen sind nicht verbindlich und geben nur ungefähre Werte an, die voraussichtlich von der endgültigen Berechnung abweichen werden. Kund*innen von DEW21 werden rechtzeitig bis zum Beginn der Preisbremsen im März einen entsprechenden Abschlagsplan erhalten und über ihre finale Entlastungen informiert. Die vorgenannten Gesetze entfalten ab März 2023 rückwirkend zum Jan. 2023 ihre entlastende Wirkung, voraussichtlich bis 31.12.2023. Dieser Rechner findet keine Anwendung auf den Bereich Wärmelieferungen.

 

Weitere Details zur Strom-/Gaspreisbremse finden sie auf der Seite des BMWK unter dem folgendem Link.

 

 

Umsetzung der Gas- und Wärmepreisbremse bei DEW21

Um Privathaushalte sowie Unternehmen vor dem Hintergrund der gestiegenen Energiekosten zu entlasten, hat die Bundesregierung Ende 2022 die Gas- und Wärmepreisbremse beschlossen und zu deren Umsetzung das Erdgas-Wärme-Preisbremsengesetz (EWPBG) erlassen. Ziel ist es, die Letztverbraucher*innen während des gesamten Jahres 2023 und ggf. auch noch bis Ende April 2024 mit einem staatlich finanzierten Preisdeckelungsmechanismus zu unterstützen: Kund*innen erhalten für ein gewisses Entlastungskontingent – für den Großteil sind es 80 % des prognostizierten oder Vorjahresverbrauchs – einen gedeckelten Referenzpreis. Lediglich für den darüberhinausgehenden Verbrauch fällt der vertraglich vereinbarte Arbeitspreis an.

 

Dabei müssen sich alle DEW21-Privatkund*innen sowie kleine und mittlere Unternehmen um nichts zu kümmern. Wir werden unsere Kund*innen rechtzeitig zur konkreten Höhe der individuellen Entlastung und der Senkung der Abschlagszahlungen informieren. Für Groß- und Industriekund*innen gelten in Teilen andere Bedingungen.  

 

 

Alle Infos zur Gaspreisbremse

Die Gewährung der Entlastung wird unter dem Vorbehalt der Rückforderung gewährt (§ 8 Abs. 2 EWPBG).

 

 

Rechenbeispiel Gaspreisbremse

 

Zur besseren Nachvollziehbarkeit finden Sie hier ein vereinfachtes Beispiel für die Berechnung der Entlastung:

 

Ausgangssituation: Der/die Kund*in hat einen vertraglich vereinbarten Brutto-Arbeitspreis von 20 ct/kWh (Stand 01.03.2022) und Jahresverbrauchsprognose (Stand September 2022) von 50.000 kWh: 

 

Berechnung des Differenzbetrags (Arbeitspreis – Referenzpreis):             
20 ct/kWh – 12 ct/kWh = 8 ct/kWh 
Berechnung des Entlastungskontingents:
80 % von 50.000 kWh = 40.000 kWh 
Monatlicher Entlastungsanspruch:             
(8 ct · 40.000 kWh): 12 = 266,67 €/Monat. 

 

Der monatliche Abschlag würde im Beispiel um 266,67 € reduziert. 

 

Bitte beachten Sie: Dieses Beispiel stellt eine Vereinfachung dar, die die Höhe der Entlastung verdeutlichen soll. In der Jahresverbrauchsabrechnung werden darüber hinaus auch weitere Faktoren wie der tatsächliche Verbrauch im Abrechnungszeitraum, die gezahlten Abschläge und die Umsatzsteuer berücksichtigt. 

 

 

Alle Infos zur Wärmepreisbremse

Die Gewährung der Entlastung wird unter dem Vorbehalt der Rückforderung gewährt (§ 8 Abs. 2 EWPBG).

 

 

Rechenbeispiel Wärmepreisbremse

 

Zur besseren Nachvollziehbarkeit finden Sie hier ein vereinfachtes Beispiel für die Berechnung der Entlastung:  

 

Ausgangssituation: Der/die Kund*in hat einen vertraglich vereinbarten Brutto-Arbeitspreis von 10 ct/kWh (Stand 01.03.2023) und Jahresverbrauchsprognose (Stand September 2022) von 15.000 kWh: 

 

Berechnung des Differenzbetrags (Arbeitspreis – Referenzpreis):  
10 ct/kWh – 9,5 ct/kWh = 0,5 ct/kWh 

Berechnung des Entlastungskontingents:
80 % von 15.000 kWh = 12.000 kWh 

Monatlicher Entlastungsanspruch:
(0,5 ct · 12.000 kWh): 12 = 5,00 €/Monat. 

 

Der monatliche Abschlag würde im Beispiel um 5,00 € reduziert. 

 

Bitte beachten Sie: Dieses Beispiel stellt eine Vereinfachung dar, die die Höhe der Entlastung verdeutlichen soll. In der Jahresverbrauchsabrechnung werden darüber hinaus auch weitere Faktoren berücksichtigt wie der tatsächliche Verbrauch im Abrechnungszeitraum, die gezahlten Abschläge und die Umsatzsteuer. 

 

 

 

 

Warum sollte man weiterhin Gas und Wärme sparen?

 

Energiesparen ist weiterhin wichtig, denn die beschriebene Gaspreisbremse wird für einen prognostizierten Verbrauch aus der Vergangenheit gewährt und ist damit festgeschrieben. Der echte Verbrauch wird regulär abgerechnet. Wenn Sie also den Verbrauch reduzieren, sinken die Energiekosten in Gänze und der Entlastungsbetrag wirkt stärker, weil dieser unverändert bleibt.

 

Wir weisen ferner darauf hin, dass die gewährten Entlastungen nach dem EWPBG vollständig aus Finanzmitteln des Bundes finanziert werden.

 

Hier finden Sie unsere Energiespartipps, auch über Facebook & Instagram.

 

 

 

 

DEW21 erklärt

In unserer "DEW21 erklärt"-Reihe beantworten wir viele Fragen rund um den Energiemarkt. Was bedeuten die Fachbegriffe überhaupt und welchen Einfluss hat mein Verhalten auf die vorherrschende Situation? 


In unserem neusten Video klären wir auf, was es mit den Preisbremsen auf sich hat: