Teilnehmen können Musikerinnen und Musiker, die zum Zeitpunkt der Ausschreibung das 18. Lebensjahr vollendet haben. Ausnahmen von der Altersgrenze sind nicht möglich.
Mindestens zwei feste Bandmitglieder müssen ihren derzeitigen Wohnsitz im Ruhrgebiet haben oder dort geboren sein.
Die Vorauswahl der Teilnehmer erfolgt über selbst gedrehte Videos, die in dem Zeitraum vom 01.09.2019 bis zum 31.10.2019 von DEW21 auf der Facebook-Seite von "Dortmund Calling" verlinkt werden. Dazu senden die Teilnehmer einen Link ihres Videos, sowie einen kurzen Pressetext und 2-3 Fotos an: dortmundcalling@dew21.de.
Das Publikums-Voting der Videos findet vom 01.11.2019 bis 31.12.2019 auf der Facebook-Seite "Dortmund Calling" durch Likes unter den jeweiligen Videos statt (Das bedeutet, dass nur die Likes gezählt werden, die ab dem 01.11.2019 abgegeben werden!).
Die Vorauswahl durch die Jury (s.u.) findet Anfang Januar 2020 statt. Das Publikums-Voting auf der Facebook-Seite „Dortmund Calling“ wird als eine Stimme der Jury gewertet.
Durch die Anmeldung erklären sich die Teilnehmer mit den Teilnahmebedingungen einverstanden. Das Anmeldeformular ist den dargestellten Bedingungen gemäß auszufüllen.
Der Wettbewerb ist eine Veranstaltung von DEW21. Unter den Bewerbern werden zehn Bands von einer kompetenten Jury aus Musikern, Musikjournalisten, einem Vertreter von DEW21 und durch die Publikumswertung im Internet ausgewählt. Diese Bands (jeweils fünf Bands pro Abend) spielen am 31. Januar 2020 und 1. Februar 2020 im Fritz-Henssler-Haus.
Am 22. Februar 2020 spielen dann die sechs besten Bands im DOMICIL (Hansastrasse 7-11, 44137 Dortmund). Dort müssen die Finalisten ihre Live-Qualitäten beweisen und das Publikum überzeugen. Alle Preise werden an diesem Abschlussabend vergeben. Entscheidend ist das Voting der Jury. Das Voting auf der Facebook-Seite „Dortmund Calling“ wird als eine Stimme der Jury gewertet.
Die Jury wird vom Veranstalter (DEW21) berufen.
Die Kosten für die Auftritte während des Wettbewerbs trägt DEW21. Anreise, Unterkunft, Verpflegung, Versicherungen und Kosten aller Art gehen zu Lasten der Teilnehmer.
Die Wettbewerbsteilnehmer sind verpflichtet, während des gesamten Wettbewerbs einschließlich des Preisträgerkonzertes unentgeltlich aufzutreten. Die Teilnehmer erklären sich damit einverstanden, dass die Wettbewerbsdurchgänge und das Preisträgerkonzert aufgezeichnet werden können. Aus den Aufzeichnungen und dem Vertrieb der Fernseh- und Rundfunkübertragungen erwachsen den Preisträgern keine Ansprüche auf Honorar, auch nicht gegenüber der Fernseh- und Rundfunkanstalt. Die Teilnehmer übertragen ihre gesamten Leistungsschutzrechte im Zusammenhang mit dem Wettbewerb sowie die fernseh- und rundfunkmäßigen Verwertungsrechte auf die Veranstalter.
Die Teilnehmer sind damit einverstanden, dass ihr Foto, ihr Alter, ihre Nationalität und Angaben zum künstlerischen Werdegang in Presseveröffentlichungen, in allen Publikationen sowie Social-Media-Auftritten des Wettbewerbs veröffentlicht und ihre Adressen auf Anfrage an Konzertveranstalter weitergeleitet werden. Leitung und Organisation des Wettbewerbs obliegen dem Veranstalter (DEW21). Explizit rassistische, sexistische oder sonst wie menschenverachtende Inhalte führen zu einem sofortigen Ausschluss vom Wettbewerb. Der Rechtsweg ist in allen Angelegenheiten ausgeschlossen. Für die Auslegung vorstehender Wettbewerbsausschreibung ist im Zweifelsfall allein der deutsche Text maßgebend.
Bild: Lisa Maruhn