Verpflichtendes Energieaudit
Welche Unternehmen unterliegen der Energieauditpflicht?
Unternehmen, die mehr als 250 Mitarbeiter*innen, (Vollzeit Äquivalente) mehr als 50 Mio. Euro Jahresumsatz, oder eine Bilanzsumme höher als 43 Mio. Euro aufweisen, sind dazu verpflichtet ein Energieaudit durchzuführen. Andernfalls drohen Strafen von bis zu 50.000 Euro pro Standort.
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