Unter Allgemeinstrom verstehen wir den Strom, der zum Beispiel für die Beleuchtung von Treppenhäusern, Fluren, Kellern sowie für Heizungsanlagen, Aufzüge, gemeinsam genutzte Waschräume oder Garagen verbraucht wird. Der Allgemeinstrom wird im allgemeinen Sprachgebrauch auch „Hausstrom" genannt.

 

Besonderheit

Für allgemein genutzte Anlagen in Immobilien
Kündigungsfrist Zwei Wochen
Zahlungsweise Einzugsermächtigung (SEPA-Lastschriftmandat) oder (Bar-) Überweisung
Verbrauchspreis

31,662 Cent/kWh netto  bzw.  37,678 Cent/kWh brutto

Jahresgrundpreis

115,35 Euro netto bzw.  137,27 Euro brutto

 

Preisstand: 01.01.2023

 

 

Vertragsbedingungen

Stromgrundversorgungsverordnung (StromGVV)  

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Ergänzende Bedingungen zur StromGVV bis 31.08.2022   Download
Ergänzende Bedingungen zur StromGVV ab 01.09.2022   Download
Anhang 1 zu den Ergänzenden Bedingungen: SCHUFA-Information  

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Anhang 2 zu den Ergänzenden Bedingungen: Creditreform   Download
Kostenübersicht   Download
Steuern und Umlagen   Download