Was ist Grundversorgung?
Die Grundversorgung beschreibt die gesetzlich geregelte, flächendeckende Versorgung von Haushalten mit lebenswichtigen Gütern und Dienstleistungen – insbesondere mit Strom und Gas. Sie stellt sicher, dass jeder Haushalt jederzeit Zugang zu Energie hat, selbst wenn kein spezieller Liefervertrag abgeschlossen wurde. In Deutschland ist die Grundversorgung ein zentraler Bestandteil der Daseinsvorsorge und dient als Auffangnetz für Verbraucherinnen und Verbraucher.
Wer ist für die Grundversorgung zuständig?
Der Grundversorger ist das Energieunternehmen, das in einem bestimmten Netzgebiet die meisten Haushaltskunden mit Strom oder Gas beliefert. Diese Rolle wird alle drei Jahre vom örtlichen Netzbetreiber neu bestimmt und öffentlich bekannt gegeben. In vielen Fällen übernehmen Stadtwerke oder regionale Versorger diese Aufgabe (z. B. in Dortmund DEW21).
Wie kommt ein Grundversorgungsvertrag zustande?
Ein Vertrag über die Grundversorgung entsteht automatisch durch die Nutzung von Energie, beispielsweise beim Einschalten des Lichts nach einem Umzug. Dieses sogenannte konkludente Verhalten führt ohne ausdrückliche Zustimmung zu einem rechtsgültigen Vertragsverhältnis mit dem Grundversorger.
Was sind die gesetzlichen Grundlagen?
Die Grundversorgung ist im Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) geregelt, insbesondere in §36. Ergänzend gelten die StromGVV (Stromgrundversorgungsverordnung) und GasGVV (Gasgrundversorgungsverordnung). Diese Regelwerke definieren die Rechte und Pflichten von Versorgern und Verbrauchern sowie die Bedingungen für Preise, Kündigung und Versorgungssicherheit.
Welche Leistungen umfasst die Grundversorgung?
Die Grundversorgung betrifft vor allem:
- Stromversorgung
- Gasversorgung
Darüber hinaus zählt im weiteren Sinne auch die Bereitstellung von Infrastruktur und öffentlichen Dienstleistungen zur Grundversorgung, z. B.:
- Wasser- und Abfallentsorgung
- Öffentlicher Nahverkehr
- Gesundheitswesen
- Bildungs- und Kultureinrichtungen
- Post- und Telekommunikationsdienste
Was unterscheidet Grundversorgung von Ersatzversorgung?
| Merkmal | Grundversorgung | Ersatzversorgung |
|---|---|---|
| Zielgruppe | Haushalte ohne Sondervertrag | Kunden nach Anbieterwechsel oder Insolvenz |
| Dauer | Unbegrenzt | Maximal 3 Monate |
| Tarife | Reguliert, öffentlich einsehbar | Meist höher, kurzfristig anpassbar |
| Vertragsschluss | Automatisch durch Nutzung | Automatisch bei Vertragslücke |
Wie kann man die Grundversorgung kündigen oder wechseln?
- Kündigungsfrist: Zwei Wochen
- Wechsel: Jederzeit möglich zu einem alternativen Anbieter
- Kosten: In der Regel entstehen keine Wechselgebühren
- Versorgungssicherheit: Ein Wechsel führt nicht zu einer Unterbrechung der Energieversorgung
Was sind die Vor- und Nachteile der Grundversorgung?
Vorteile | Nachteile |
Gesetzlich garantierte Versorgung | Meist höhere Preise gegenüber Sonderverträge |
Automatische ohne Vertragsschluss | Weniger Tarifoptionen |
Kurze Kündigungsfrist | Geringere Flexibilität bei Vertragsdetails |
Versorgungssicherheit auch bei Umzug | Keine Boni oder Rabatte |
Wann lohnt sich ein Wechsel?
Ein Wechsel aus der Grundversorgung kann sich finanziell lohnen. Vergleichsportale zeigen, dass Haushalte durch einen Anbieterwechsel jährlich mehrere hundert Euro sparen können. Besonders bei Strom und Gas lohnt sich ein Blick auf alternative Tarife mit günstigeren Konditionen und Zusatzleistungen.
Fazit
Die Grundversorgung ist ein essenzieller Bestandteil der Energieversorgung in Deutschland. Sie garantiert jedem Haushalt Zugang zu Strom und Gas, unabhängig von individuellen Vertragsabschlüssen. Trotz ihrer Zuverlässigkeit und Flexibilität kann sie mit höheren Kosten verbunden sein. Ein bewusster Vergleich mit alternativen Angeboten hilft dabei, die beste Entscheidung für die eigene Versorgung zu treffen.