Ersatzversorgung

Die Ersatzversorgung sichert die Strom- oder Gasversorgung, wenn kein gültiger Liefervertrag besteht, etwa durch die Insolvenz eines Anbieters oder Verzögerungen beim Wechsel. Sie erfolgt automatisch durch den örtlichen Grundversorger.

Eine Frau hält eine leuchtende Glühbirne in der Hand

Wann kommt es zur Ersatzversorgung?

Die Ersatzversorgung tritt in folgenden Situationen ein:

  • Der bisherige Energieanbieter verliert das Recht zur Netznutzung.
  • Ein Anbieterwechsel verzögert sich oder scheitert.
  • Der Energieversorger kündigt den Vertrag oder wird zahlungsunfähig.
  • Kund:innen entnehmen Energie aus dem Netz, ohne einen gültigen Vertrag abgeschlossen zu haben.

In all diesen Fällen springt der Grundversorger ein und übernimmt die Versorgung – ohne dass ein neuer Vertrag abgeschlossen werden muss.

Wie funktioniert die Ersatzversorgung?

Die Ersatzversorgung beginnt automatisch, sobald der Netzbetreiber die Abnahmestelle dem Grundversorger zuordnet. Der Netzbetreiber muss die Kund:innen und den Grundversorger schriftlich über den Beginn informieren. Auch der Grundversorger muss den Zeitpunkt des Beginns und des Endes der Ersatzversorgung mitteilen.

Wichtig: Die Versorgung ist jederzeit gesichert: Strom und Gas fließen weiterhin zuverlässig.

Welche Rechte haben Kund:innen in der Ersatzversorgung?

  • Versorgungssicherheit: Die Energieversorgung ist gesetzlich garantiert.
  • Keine Kündigungsfrist: Die Ersatzversorgung kann jederzeit beendet werden.
  • Dauer: Maximal drei Monate, danach erfolgt automatisch die Einstufung in die Grundversorgung.
  • Zählerstand: Kund:innen sollten den Zählerstand selbst ablesen und dokumentieren, um Schätzungen zu vermeiden.

Welche Kosten entstehen in der Ersatzversorgung?

Merkmal Ersatzversorgung
Preisniveau

In der Regel wie Grundversorgung, aber teurer möglich

Preisänderungen

Zum 1. und 15. jedes Monats ohne Frist

Transparenzpflicht                      

Preise der letzten sechs Monate müssen veröffentlicht sein

Nachweispflicht bei Preiserhöhung                              

Höhere Preise müssen nachvollziehbar begründet werden 

Wie kann die Ersatzversorgung beendet werden?

Die Ersatzversorgung endet:

  • automatisch nach drei Monaten (Übergang in Grundversorgung),
  • durch Abschluss eines neuen Vertrags mit einem anderen Anbieter,
  • durch Wechsel in die Grundversorgung durch ausdrückliche Mitteilung an den Grundversorger,
  • durch Abschluss eines Sondervertrags mit dem Grundversorger.

Hinweis: Auch bei erhöhten Preisen in der Ersatzversorgung besteht jederzeit die Möglichkeit, zu einem anderen Anbieter zu wechseln.

Was sollten Kund:innen tun, wenn sie in die Ersatzversorgung geraten?

Checkliste:

  1. Benachrichtigung prüfen: Informiert wurden Sie vom Netzbetreiber und Grundversorger.
  2. Zählerstand ablesen: Dokumentieren und weiterleiten, um Schätzungen zu vermeiden.
  3. Tarife vergleichen: Ersatzversorgung kann teuer sein, prüfen Sie Alternativen.
  4. Vertrag abschließen: Ein neuer Vertrag beendet die Ersatzversorgung sofort.
  5. Rechtslage prüfen: Bei Unklarheiten kann die Verbraucherzentrale helfen.

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