Wann kommt es zur Ersatzversorgung?
Die Ersatzversorgung tritt in folgenden Situationen ein:
- Der bisherige Energieanbieter verliert das Recht zur Netznutzung.
- Ein Anbieterwechsel verzögert sich oder scheitert.
- Der Energieversorger kündigt den Vertrag oder wird zahlungsunfähig.
- Kund:innen entnehmen Energie aus dem Netz, ohne einen gültigen Vertrag abgeschlossen zu haben.
In all diesen Fällen springt der Grundversorger ein und übernimmt die Versorgung – ohne dass ein neuer Vertrag abgeschlossen werden muss.
Wie funktioniert die Ersatzversorgung?
Die Ersatzversorgung beginnt automatisch, sobald der Netzbetreiber die Abnahmestelle dem Grundversorger zuordnet. Der Netzbetreiber muss die Kund:innen und den Grundversorger schriftlich über den Beginn informieren. Auch der Grundversorger muss den Zeitpunkt des Beginns und des Endes der Ersatzversorgung mitteilen.
Wichtig: Die Versorgung ist jederzeit gesichert: Strom und Gas fließen weiterhin zuverlässig.
Welche Rechte haben Kund:innen in der Ersatzversorgung?
- Versorgungssicherheit: Die Energieversorgung ist gesetzlich garantiert.
- Keine Kündigungsfrist: Die Ersatzversorgung kann jederzeit beendet werden.
- Dauer: Maximal drei Monate, danach erfolgt automatisch die Einstufung in die Grundversorgung.
- Zählerstand: Kund:innen sollten den Zählerstand selbst ablesen und dokumentieren, um Schätzungen zu vermeiden.
Welche Kosten entstehen in der Ersatzversorgung?
| Merkmal | Ersatzversorgung |
| Preisniveau | In der Regel wie Grundversorgung, aber teurer möglich |
| Preisänderungen | Zum 1. und 15. jedes Monats ohne Frist |
| Transparenzpflicht | Preise der letzten sechs Monate müssen veröffentlicht sein |
Nachweispflicht bei Preiserhöhung | Höhere Preise müssen nachvollziehbar begründet werden |
Wie kann die Ersatzversorgung beendet werden?
Die Ersatzversorgung endet:
- automatisch nach drei Monaten (Übergang in Grundversorgung),
- durch Abschluss eines neuen Vertrags mit einem anderen Anbieter,
- durch Wechsel in die Grundversorgung durch ausdrückliche Mitteilung an den Grundversorger,
- durch Abschluss eines Sondervertrags mit dem Grundversorger.
Hinweis: Auch bei erhöhten Preisen in der Ersatzversorgung besteht jederzeit die Möglichkeit, zu einem anderen Anbieter zu wechseln.
Was sollten Kund:innen tun, wenn sie in die Ersatzversorgung geraten?
Checkliste:
- Benachrichtigung prüfen: Informiert wurden Sie vom Netzbetreiber und Grundversorger.
- Zählerstand ablesen: Dokumentieren und weiterleiten, um Schätzungen zu vermeiden.
- Tarife vergleichen: Ersatzversorgung kann teuer sein, prüfen Sie Alternativen.
- Vertrag abschließen: Ein neuer Vertrag beendet die Ersatzversorgung sofort.
- Rechtslage prüfen: Bei Unklarheiten kann die Verbraucherzentrale helfen.