Ihr Solarstrom in der Direktvermarktung

Photovoltaik zur Direktvermarktung

Sie haben eine Erzeugungsanlage über 100 kWp und wollen sicherstellen, dass alle gesetzlichen Anforderungen erfüllt werden? Wir unterstützen Sie dabei. Und nicht nur das, gerne übernehmen wir auch die Direkvermarktung für Sie. Die Direktvermarktung bietet Ihnen Flexibilität, Ihren nachhaltig produzierten Strom selbst zu nutzen oder zu vermarkten. Sie leisten somit nicht nur einen Beitrag zum Klimaschutz sondern investieren dazu in eine attraktive und zuverlässige Energieversorgung.

 

Und so einfach geht`s:

Direkt Online-Formular ausfüllen und Ihr persönliches Photovoltaik-Direktvermarktungsangebot erhalten!

 

 

  • Berechnen Sie unverbindlich Ihre Erlöse als Direktvermarkter 

  • Füllen Sie dazu einfach das Formular aus

  • Sie erhalten per Email unser Angebot als Direktvermarkter für Ihre Anlage

  • Im Anschluss an Ihre Unterschrift kann es direkt los gehen

 

 

 

Die Direktvermarktung von Solarstrom: Alles, was Sie wissen müssen - Vorteile, Herausforderungen und konkreter Ablauf

 

Die Direktvermarktung ermöglicht es Ihnen, Ihre Solaranlage selber zu betreiben und nachhaltig produzierten Strom flexibel selbst zu nutzen oder zu vertreiben. Wir helfen Ihnen, die Direktvermarktung sowie ihre Vorteile und Herausforderungen und den konkreten Ablauf zu verstehen. Die Antworten zu wichtigen Fragen haben wir für Sie aufbereitet:

 

 

  • Als Direktvermarktung wird der direkte Verkauf von Strom aus erneuerbaren Energiequellen (Solarenergie‚ Windenergie, Biogas oder Wasserkraft) an der Strombörse über einen Vermarkter bezeichnet. Ziel ist eine bedarfsgerechtere Erzeugung des Stroms. Von Ihrem Direktvermarkter erhalten Sie als Vergütung den sogenannten Marktwert abzüglich eines Dienstleistungsentgelts. Vom Netzbetreiber erhalten Sie zusätzlich die Marktprämie. Anlagenbesitzer ab 100 kWp müssen in die Strom Direktvermarktung. Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) regelt die Vergütung und durch Kombination aus Marktwert und Marktprämie erhalten Besitzer von direktvermarkteten Anlagen immer mindestens die EEG-Vergütung – trotz schwankender Strompreise an der Börse.

  • Warum lohnt sich Strom Direktvermarktung?

    1. Durch das Marktprämienmodell
    Auch wenn die Börsenpreise schwanken, entsprechen die spezifischen Erlöse aus der Direktvermarktung mindestens der Höhe der EEG-Vergütung.


    2. Durch die gesetzliche Verpflichtung
    Seit 2016 ist die Direktvermarktung für Neuanlagen ab 100kW gesetzlich verpflichtend. Bei Nichteinhaltung fällt die EEG-Einspeisevergütung gegenüber der Direktvermarktung deutlich zurück.


    3. Zur Vorbereitung auf die Zeit nach dem EEG
    Bereiten Sie sich schon heute auf die Zeit nach dem Auslaufen Ihrer EEG-Förderung vor. Ob Sie Ihren Strom selbst nutzen oder zukünftig an Dritte verkaufen wollen, wir bieten Ihnen dazu einen transparenten Überblick über Ihre Leistungsdaten und ihre monatlichen Vergütung.

     

     

  • Was sind die Voraussetzungen für die Direktvermarktung?

    Um Ihre Erneuerbare Energien Anlage vollständig in das Virtuelle Kraftwerk zu integrieren muss diese mit einer Fernsteuerung ausgestattet werden. Nur über die gewährleistete Fernsteuerbarkeit durch den Direktvermarkter ist eine Auszahlung der Marktprämie durch den Verteilnetzbetreiber garantiert.
    Diese Voraussetzung ist gesetzlich im Erneuerbare Energien Gesetz (EEG) geregelt. Im Kundenportal können Sie einen unserer Partner-Anbindungsdienstleister auswählen und den Prozess für die Herstellung der Fernsteuerbarkeit starten.
    Mehr Informationen zur Fernsteuerbarkeit und unseren Anbindungspartnern.

  • Optionale Direktvermarktung von Bestandsanlagen

    Auch wer seine Bestandsanlage noch durch die fixe Einspeisevergütung fördern lässt, kann problemlos in die Direktvermarktung nach dem Marktprämienmodell wechseln. Zusätzlich besteht die Möglichkeit, monatlich und unter Beibehaltung des Anspruchs auf die vorherige fixe Einspeisevergütung in das gewohnte Vergütungsmodell zurück zu wechseln.
    Die Höhe des durchschnittlichen monatlichen Marktpreises an der Strombörse zuzüglich der Marktprämie entspricht dabei exakt der Höhe der fixen EEG-Vergütung vor der Direktvermarktung. Hinzu kommt bei Bestandsanlagen die Managementprämie von 0,2 Cent pro kWh für nicht bzw. nur bedingt volatile Erzeugungsanlagen (bspw. Biogas und Wasserkraft) und von 0,4 Cent pro kWh für Solar und Wind.
    Wird der Grünstrom zusätzlich zu Spitzennachfragezeiten zu Spitzenpreisen oberhalb des durchschnittlichen monatlichen Marktpreises verkauft, können sogar mehr Gewinne als im fixen EEG-Vergütungsmodell eingefahren werden. Zusätzliche Möglichkeiten erschließen sich durch den Verkauf von Regelenergie, Biogasanlagen können zusätzlich von der Flexibilitätsprämie sowie der bedarfsgerechten Einspeisung profitieren.

     

  • Wie läuft die Direktvermarktung ab?

    Sowohl für Neuanlagen als auch für Bestandsanlagen ist der erste Schritt in die Direktvermarktung die Auswahl eines geeigneten Direktvermarkters. Mit diesem handelt der Anlagenbetreiber einen Vertrag zur Stromvermarktung aus, in dem die Pflichten von Direktvermarkter und Anlagenbetreiber geregelt sind - etwa die Übernahme von Ausgleichsenergierisiken, die Herstellung der Fernsteuerbarkeit, Zahlungsmodalitäten etc. Anschließend meldet der Direktvermarkter die Anlage beim Verteilnetzbetreiber zur Direktvermarktung an und übernimmt die Anlage in seinen Bilanzkreis. Sobald der Direktvermarkter den Fernzugriff auf die Anlage realisiert hat, startet die Direktvermarktung. Der Direktvermarkter erstellt individuelle Prognosen für jede Anlage, handelt den produzierten Strom möglichst abweichungsfrei an der Strombörse, kümmert sich um den Ausgleich von Fehl- oder Überschussmengen im untertätigen Stromhandel und rechnet schließlich die Erlöse aus der Stromproduktion mit dem Betreiber ab.