Energiemanagementsysteme
Unternehmen mit einem durchschnittlichen Gesamtenergieverbrauch größer 7,5 Mio. kWh pro Jahr sind seit dem 18.11.2023 durch das Energieeffizienzgesetz (EnEfG) dazu verpflichtet, ein Energie- oder Umweltmanagementsystem nach DIN EN ISO 50001 oder EMAS einzuführen und zu betreiben. Neben der Erfüllung gesetzlicher Anforderungen, erhalten Sie eine transparente Aufschlüsselung und ein Monitoring Ihrer Energieverbräuche, Sie können gezielt Maßnahmen entwickeln und einen fortlaufenden Verbesserungsprozess erreichen.
Wir unterstützen Sie individuell bei der Implementierung sowie der Aufrechterhaltung Ihres Managementsystems.
Kostenfreies unverbindliches Erstgespräch
Ganzheitliche Beratung – unabhängig, produkt- und dienstleistungsneutral
Gemeinsame Entwicklung einer Strategie zur Implementierung und zum Betreiben Ihres Energie- oder Umweltmanagementsystem
Ihr Ansprechpartner zum Thema Managementsysteme

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Wann muss mein Unternehmen ein Energiemanagementsystem nach ISO 50001 einführen?
Wenn Ihr Unternehmen in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren einen durchschnittlichen jährlichen Gesamtendenergieverbrauch von mehr als 7,5 Mio. kWh hat, ist es nach dem Energieeffizienzgesetzes (EnEfG) u. a. dazu verpflichtet ein Energiemanagementsystem nach DIN EN ISO 50001 oder ein Umweltmanagementsystem nach EMAS zu betreiben.
Als Unternehmen gilt dabei immer die kleinste rechtlich selbständige Einheit.
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Was umfasst den Gesamtendenergieverbrauch?
Der gesamte Endenergieverbrauch umfasst alle handelsüblichen Energieformen wie Elektrizität, Brenn- und Kraftstoffe, Wärme, Energie aus erneuerbaren Quellen, Druckluft sowie Dampf.
Wie dieser zu ermitteln ist, kann dem Merkblatt zur Ermittlung des Gesamtendenergieverbrauchs des BAFA entnommen werden. -
Bis wann muss mein Unternehmen der Verpflichtung zur Implementierung eines Energie- oder Umweltmanagementsystems nachkommen?
Unternehmen, die bereits vor in Kraft treten des Gesetzes einen Gesamtendenergieverbrauch von mehr als 7,5 Mio. kWh hatten, müssen das Managementsystem bereits bis zum 18.07.2025 erfolgreich betreiben und durch eine externe Stelle zertifiziert sein.
Erreicht Ihr Unternehmen zukünftig einen Gesamtendenergieverbrauch von mehr als 7,5 Mio. kWh, muss die Zertifizierung innerhalb von 20 Monaten nach Feststellung erfolgen.
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Hat die Nicht-Implementierung Bußgelder zur Folge?
Ja. Wenn ein Unternehmen ein Energie- oder Umweltmanagementsystem nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig betreibt, verstößt das Unternehmen gegen seine Verpflichtung und handelt ordnungswidrig. Dies kann mit Bußgeldern in Höhe von bis zu 100.000 Euro geahndet werden.
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Kann DEW21 mein Unternehmen bei der Implementierung eines Energiemanagementsystems nach DIN EN ISO 50001 unterstützen?
Ja. Wir als DEW21 haben mehrere Mitarbeiter*innen, die über entsprechende Qualifikationen verfügen und Sie und Ihr Unternehmen bei der Implementierung und Betreuung eines Energiemanagementsystems unterstützen– unabhängig davon, ob Sie bei uns in der Belieferung sind. Wir beraten Sie unabhängig, dienstleistungs- und produktneutral.
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Gelten für mein Unternehmen noch weitere Verpflichtungen aus dem EnEfG?
Unternehmen mit einem mittleren Energieverbrauch von mehr als 2,5 Mio. kWh pro Jahr über die letzten drei Jahre werden dazu verpflichtet, Ihre Abwärme zu vermeiden oder zu nutzuen, wo keine technischen, wirtschaftlichen oder betrieblichen Belange dagegen sprechen.
Nicht intern genutzte und vermiedene Abwärme muss bis zum 01.01.2025 auf der Plattform für Abwärme des BAFA veröffentlicht werden.
Weitere Information zur Abwärme.Des Weiteren sind die zuvor genannten Unternehmen dazu verpflichtet, Umsetzungspläne zu erstellen und zu veröffentlichen.
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Kann DEW21 mein Unternehmen bei der Erstellung des Abwärmepotenzials und bei der Erstellung der Umsetzungspläne unterstützen?
Ja. Wir als DEW21 haben mehrere Mitarbeiter*innen, die über die entsprechenden Qualifikationen verfügen und Ihr Unternehmen auf beiden Themengebieten unterstützen können.