Energieauditpflicht nach EDL-G

Bitte beachten Sie, dass die Beratungen zum Energieaudit ausschließlich für Geschäftskunden gelten.

 

Unternehmen, die kein kleines oder mittleres Unternehmen (KMU) sind, müssen ein Energieaudit nach DIN EN 16247 durch einen BAFA-gelisteten Energieauditor durchführen lassen. Ein Energieaudit muss alle vier Jahre wiederholt werden, anderfalls können Strafen von bis zu 50.000 Euro pro Standort erlassen werden.

 

Ausgenommen von dieser Pflicht sind Unternehmen die:

  • ein Energiemanagementsystem nach DIN EN ISO 50001, oder
  • ein Umweltmanagementsystem nach EMAS betreiben.

 

Laut § 8 Absatz 1 und § 1 Nummer 4 Energiedienstleistungsgesetz (EDL-G) sind Unternehmen, die keine KMU sind, verpflichtet ein Energieaudit durchzuführen. Diese Pflicht ist unabhängig davon, ob das Unternehmen zum produzierenden Gewerbe zählt, ein Dienstleister ist oder zum öffentlichen Dienst gehört.

 

Ein Nicht-KMU ist ein Unternehmen dann, wenn es mindestens eine der folgenden Bedingungen erfüllt:

  • mehr als 250 Mitarbeiter*innen (Vollzeit-Äquivalente)
  • mehr als 50 Mio. Euro Jahresumsatz oder
  • mehr als 43 Mio. Euro Bilanzsumme

 

Wenn Ihr Unternehmen keine der oben genannten Bedingung erfüllt, ist es ein KMU und ist nicht von der Pflicht betroffen ein Energieaudit durchführen lassen zu müssen. Bei der freiwilligen Durchführung eines Energieaudits können Sie durch das Förderprogramm Energieaudit DIN EN 16247 abgelöst 80% der Beratungskosten zurückerhalten.

 

Alles im Überblick finden Sie auch in unserer Broschüre zum Energieaudit 

 

 

Ihr Ansprechpartner zum Thema Energieaudit

 

Alexander Mürdter

Vertrieb Nachhaltigkeit

0231.544-2619

Alexander.Muerdter@dew21.de

 

 

 

 

Ablauf eines Energieaudits nach EDL-G

 

  • Einleitender Kontakt: Damit ist der Kontakt zwischen Ihnen als Kund*innen und uns als Dienstleister gemeint, in dem wir gemeinsam über die Zusammenarbeit einig werden. 
  • Auftaktgespräch: Bei diesem Gespräch geht es um die Planung und Absprache zur Umsetzung des Energieaudits in Ihrem Unternehmen. Dazu gehören zum Beispiel die Terminfindung, das Absprechen von Zuständigkeiten etc..
  • Datenerfassung: Im Anschluß werden die benötigten Daten wie beispielsweise der Energieverbrauch, die Energiekosten, welche Verbraucher sich an einem Standort befinden und ähnliches zusammengetragen.
  • Außeneinsatz: Wir besuchen die vereinbarten Standorte Ihres Unternehmens und schauen uns die Abläufe Vor-Ort an. Der Außeneinsatz und die Datenerfassung lassen sich als Arbeitsschritt nicht klar trennen. Viele Informationen sind am einfachsten Vor-Ort zu erheben und die Zusammenhänge sind im Außeneinsatz einfacher zu verstehen.
  • Analyse: Die gesammelten Informationen werden analysiert und Vorschläge für Maßnahmen, die eine effizientere Nutzung der Energie zur Folge haben sollen, werden erarbeitet und wirtschaftlich bewertet.
  • Bericht & Abschlussbesprechung: Alle generierten und aufgenommenen Daten werden in einem Bericht verständlich zusammengefasst und erklären die Zusammenhänge aus denen die Maßnahmen entstanden sind. In einem abschließendem Gespräch mit Ihnen präsentieren wir unsere gewonnenen Erkenntnisse und Vorschläge zu einer Verbesserung der energetischen Situation. Wir beantworten Ihnen alle offenen Fragen rund um das Energieaudit.