Bitte beachten Sie, dass die Beratungen zum Energieaudit ausschließlich für Geschäftskunden gelten.
Unternehmen, die kein kleines oder mittleres Unternehmen (KMU) sind, müssen ein Energieaudit nach DIN EN 16247 durch einen BAFA-gelisteten Energieauditor durchführen lassen. Ein Energieaudit muss alle vier Jahre wiederholt werden, anderfalls können Strafen von bis zu 50.000 Euro pro Standort erlassen werden.
Ausgenommen von dieser Pflicht sind Unternehmen die:
Laut § 8 Absatz 1 und § 1 Nummer 4 Energiedienstleistungsgesetz (EDL-G) sind Unternehmen, die keine KMU sind, verpflichtet ein Energieaudit durchzuführen. Diese Pflicht ist unabhängig davon, ob das Unternehmen zum produzierenden Gewerbe zählt, ein Dienstleister ist oder zum öffentlichen Dienst gehört.
Ein Nicht-KMU ist ein Unternehmen dann, wenn es mindestens eine der folgenden Bedingungen erfüllt:
Wenn Ihr Unternehmen keine der oben genannten Bedingung erfüllt, ist es ein KMU und ist nicht von der Pflicht betroffen ein Energieaudit durchführen lassen zu müssen. Bei der freiwilligen Durchführung eines Energieaudits können Sie durch das Förderprogramm Energieaudit DIN EN 16247 abgelöst 80% der Beratungskosten zurückerhalten.
Alles im Überblick finden Sie auch in unserer Broschüre zum Energieaudit