Unter Allgemeinstrom verstehen wir den Strom, der zum Beispiel für die Beleuchtung von Treppenhäusern, Fluren, Kellern sowie für Heizungsanlagen, Aufzüge, gemeinsam genutzte Waschräume oder Garagen verbraucht wird. Der Allgemeinstrom wird im allgemeinen Sprachgebrauch auch „Hausstrom" genannt.
Besonderheit | Für allgemein genutzte Anlagen in Immobilien |
Kündigungsfrist | Zwei Wochen |
Zahlungsweise | Einzugsermächtigung (SEPA-Lastschriftmandat) oder (Bar-) Überweisung |
Verbrauchspreis | 30,412 Cent/kWh netto bzw. 36,190 Cent/kWh brutto |
Jahresgrundpreis | 115,35 Euro netto bzw. 137,27 Euro brutto |
Preisstand: 01.03.2024
Vertragsbedingungen
Stromgrundversorgungsverordnung (StromGVV) | ||
Ergänzende Bedingungen zur StromGVV bis 31.08.2022 | Download | |
Ergänzende Bedingungen zur StromGVV ab 01.09.2022 | Download | |
Anhang 1 zu den Ergänzenden Bedingungen: SCHUFA-Information | ||
Anhang 2 zu den Ergänzenden Bedingungen: Creditreform | Download | |
Kostenübersicht | Download | |
Steuern und Umlagen | Download |