- 31.10.2025 |
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Was ist ein Energieaudit?
Ein wachsendes Bewusstsein für Energieeffizienz, steigende Energiekosten und gesetzliche Vorgaben – all das sind gute Gründe für Unternehmen, ihren Energieverbrauch genauer unter die Lupe nehmen. Ein Instrument dafür ist das Energieaudit nach DIN EN 16247-1. Es hilft dabei, energetische Schwachstellen zu identifizieren, den Verbrauch langfristig zu senken und damit Umwelt und Budget zu schonen.
Das Wichtigste in Kürze
- Ein Energieaudit analysiert systematisch den Energieverbrauch eines Unternehmens
- Es deckt Einsparpotenziale auf und liefert konkrete Handlungsempfehlungen
- Für große Unternehmen kann es gesetzlich verpflichtend sein, KMU können für ein freiwilliges Audit eine Förderung erhalten
- Die Durchführung erfolgt durch qualifizierte Energieauditoren nach DIN EN 16247-1
Energieaudit einfach erklärt
Ein Energieaudit ist eine strukturierte Untersuchung des Energieeinsatzes und -verbrauchs eines Unternehmens. Ziel ist es, Energieflüsse sichtbar zu machen, Energieverbräuche zu identifizieren und Maßnahmen zur Effizienzsteigerung vorzuschlagen. Grundlage für die Durchführung ist die europäische Norm DIN EN 16247-1. Durchgeführt wird das Audit von einem zugelassenen Energieauditor oder einer zugelassenen Fachstelle.
Was sich auf den ersten Blick wie eine lästige Pflicht anhört, ist in Wahrheit ein großer Vorteil: Denn Unternehmen erkennen so nicht nur ihren aktuellen Stand in Sachen Energieeffizienz, sondern erhalten auch konkrete Empfehlungen zur Optimierung.
Anforderungen an ein Energieaudit
Damit ein Energieaudit den gewünschten Nutzen bringt – und gegenbenenfalls auch förderfähig ist – müssen bestimmte Anforderungen erfüllt sein. Zentrale Grundlage ist die DIN EN 16247-1, die klare Vorgaben für die Durchführung macht: Sie muss relevante Energieverbraucher, Verbrauchsdaten, technische Anlagen, Prozesse sowie das Nutzerverhalten einbeziehen. Außerdem ist eine Bewertung der Wirtschaftlichkeit vorgeschlagener Maßnahmen erforderlich.
Wie läuft ein Energieaudit ab?
Der Ablauf eines Energieaudits gliedert sich in mehrere Phasen: Zunächst erfolgt die Datenerhebung, bei der aktuelle Verbrauchswerte, Gebäudedaten, Prozesse und Anlagen analysiert werden. Anschließend inspiziert der Auditor den Betrieb vor Ort – etwa Maschinen, Beleuchtung, Heizsysteme und Produktionsanlagen. Auf Basis dieser Daten erstellt der Auditor einen maßgeschneiderten Bericht mit konkreten Einsparvorschlägen und Empfehlungen.
Im Anschluss kann das Unternehmen entscheiden, welche Maßnahmen es umsetzen möchte. Manche Firmen nutzen die Ergebnisse des Energieaudits beim Aufbau eines Energiemanagementsystem nach ISO 50001 – eine Option, um einen fortlaufenden Verbesserungsprozess in Hinblick auf die Energieeffizienz zu erhalten.
Ist ein Energieaudit verpflichtend?
Nicht jedes Unternehmen ist verpflichtet, ein Energieaudit durchzuführen. Die Energieauditpflicht ergibt sich aus dem Energiedienstleistungsgesetz (EDL-G). Demnach müssen Unternehmen, die nicht unter die KMU-Definition der EU fallen, alle vier Jahre ein Audit nach DIN EN 16247-1 durchführen. Kriterien für die Auditpflicht sind u. a. eine Jahresbilanzsumme über 43 Mio. €, mehr als 250 Mitarbeitende oder ein Jahresumsatz über 50 Mio. €.
Für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) ist das Energieaudit hingegen freiwillig – wird aber im Rahmen von Programmen des BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) gefördert.
Gefördertes Energieaudit von DEW21
Das geförderte Energieaudit richtet sich speziell an kleine und mittlere Unternehmen (KMU), die ihre Energieeffizienz verbessern möchten. DEW21 bietet ein standardisiertes Verfahren nach DIN EN 16247-1, bei dem zunächst der Energieverbrauch analysiert und dann konkrete Einsparpotenziale identifiziert werden. Die Kosten des Audits werden im Rahmen des Förderprogramms „Bundesförderung für Energieberatung für Nichtwohngebäude, Anlagen und Systeme“ teilweise vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) übernommen. Unternehmen erhalten so nicht nur wertvolle Erkenntnisse, sondern profitieren auch finanziell von einer professionellen Beratung.
Verpflichtendes Energieaudit von DEW21
Für Unternehmen, die zur Durchführung eines Energieaudits gesetzlich verpflichtet sind, bietet DEW21 eine rechtskonforme, normgerechte Umsetzung gemäß DIN EN 16247-1 an. Dabei übernimmt DEW21 alle erforderlichen Schritte – von der Datenerfassung über die Analyse der Energieflüsse bis zur Übergabe des Auditberichts. Die Beratung ist dabei praxisnah, individuell und auf den betrieblichen Alltag zugeschnitten. So sichern Unternehmen nicht nur ihre gesetzliche Konformität, sondern erschließen gleichzeitig wirtschaftliche Vorteile durch mehr Energieeffizienz.
Förderung für Energieaudits für KMU (BAFA)
Kleine und mittlere Unternehmen können von staatlichen Zuschüssen profitieren, wenn sie ein freiwilliges Energieaudit durchführen lassen. Das BAFA übernimmt je nach Unternehmensgröße bis zu 50 % der förderfähigen Beratungskosten. Die Förderhöhe richtet sich nach den Energiekosten und ist auf maximal 3.000 Euro begrenzt. Diese Förderung macht das Energieaudit zu einer attraktiven Maßnahme – selbst für Betriebe mit geringem Energieverbrauch.
Fazit: Energieaudit – sinnvoll für Unternehmen jeder Größe
Ein Energieaudit ist weit mehr als nur eine gesetzliche Pflicht: Es ist eine Chance, den eigenen Energieverbrauch transparent zu machen, Einsparpotenziale zu erkennen und konkrete Maßnahmen zur Energieeffizienzsteigerung umzusetzen. Für KMU lohnt sich ein freiwilliges Audit oft schon nach kurzer Zeit – nicht zuletzt dank staatlicher Förderprogramme.
Und wer zur Durchführung verpflichtet ist, sollte das Audit nicht als bürokratische Last, sondern als Weg zur Kostenoptimierung und CO₂-Reduktion verstehen. Egal ob freiwillig oder verpflichtend – ein professionell durchgeführtes Energieaudit bringt Klarheit, Sicherheit und wirtschaftliche Vorteile.














