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Dezember-Soforthilfe

Erfahren Sie hier alles Wichtige rund um die Dezember-Soforthilfe

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Hier finden Sie Informationen zur Gas- und Wärmepreisbremse.

Hier finden Sie Informationen zur Strompreisbremse.

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Was ist die sogenannte Dezember-Soforthilfe?

 

Die Bundesregierung möchte vor dem Hintergrund der enorm gestiegenen Kosten Gas- und Wärmekund*innen so schnell wie möglich finanziell entlasten. Da die reguläre Energiepreisbremsen erst ab Frühjahr 2023 greifen sollen, werden die Kund*innen im Dezember 2022 eine einmalige finanzielle Entlastung – die sogenannte Dezember-Soforthilfe – erhalten. Diese dient der finanziellen Überbrückung bis zur regulären Einführung der Gaspreisbremse

 

Erfahren Sie hier alles Wichtige rund um die Strompreisbremse, Gaspreisbremse und Wärmepreisbremse.

 

 

 

 

 

 

 

 

Alle Informationen zur Dezember-Soforthilfe im Überblick

  • Den anspruchsberechtigten Kund*innen wird im Dezember 2022 kein Abschlag berechnet. Wir sprechen von einer Sperrung der im Dezember fälligen Abschlagszahlungen.
  • Dieser Betrag entspricht nicht der finalen Entlastung, Abweichungen sind möglich, sogar wahrscheinlich.
  • Die Dezemberhilfen entlasten um einen prognostizierten, auf der Historie beruhenden Verbrauch pro Monat. Das bedeutet: Wer im Dezember weniger verbraucht als prognostiziert, profitiert deutlich. Wird im Dezember mehr verbraucht als prognostiziert, wird dieser Mehrverbrauch mit der Jahresrechnung verrechnet und nicht erstattet.

 

 

 

 

Dezember-Soforthilfe Erdgas

 

Dezember-Soforthilfe RLM-Kund*innen Erdgas

 

Dezember-Soforthilfe Wärme

 

 

 

 

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