ladesäule von dew21 mit parkenden autos
Ladesäulen von DEW21 mit parkenden autos

Standortpartner werden: Ladeinfrastruktur für Ihren Standort

Sie betreiben einen Standort mit Kundenfrequenz oder öffentlich zugänglichen Parkflächen und möchten dort Lademöglichkeiten anbieten? Als Standortpartner von DEW21 können Sie gemeinsam mit uns Ladeinfrastruktur aufbauen oder bereits vorhandene Ladepunkte in das Standortpartnermodell integrieren. So erweitern Sie das Angebot an Ihrem Standort und schaffen einen zusätzlichen Service für Kunden, Besucher und andere Nutzer.

 

Vorteile Standortpartnermodell

Das sind Ihre Vorteile

Mit dem Standortpartnermodell integrieren Sie Elektromobilität in Ihren Standort und profitieren gleichzeitig von der Zusammenarbeit mit DEW21.

  • Zusätzlicher Service: Mit öffentlich zugänglichen Lademöglichkeiten bieten Sie Kunden und Besuchern einen zusätzlichen Service direkt vor Ort.
  • Attraktiverer Standort: Ladeinfrastruktur kann Ihr bestehendes Angebot sinnvoll ergänzen und die Attraktivität Ihres Standorts erhöhen.
  • Potenzial für zusätzliche Frequenz: Lademöglichkeiten können einen weiteren Anlass schaffen, Ihren Standort aufzusuchen und während des Ladevorgangs vor Ort zu bleiben.
  • Beitrag zur Elektromobilität: Mit Ladepunkten an Ihrem Standort unterstützen Sie den Ausbau öffentlich zugänglicher Ladeinfrastruktur.
  • Lademöglichkeiten steigern: Sie zeigen Kunden und Besuchern, dass Elektromobilität an Ihrem Standort praktisch nutzbar ist.
  • Bestehende Ladeinfrastruktur integrieren: Das Modell kommt nicht nur für neue Ladepunkte infrage. Auch bereits vorhandene Ladeinfrastruktur kann grundsätzlich eingebunden werden.
  • Unterstützung von DEW21: Gemeinsam prüfen wir das Potenzial Ihres Standorts und stimmen die weitere Umsetzung auf Ihre Anforderungen ab.

 

Für welche Standorte eignet sich das Standortpartnermodell?

Das Standortpartnermodell richtet sich insbesondere an:
 

  • Unternehmen und Betreiber von Standorten,
  • an denen regelmäßig Kunden,
  • Besucher oder andere Nutzer unterwegs sind.


Dazu können beispielsweise:
 

  • Einzelhandelsstandorte, Supermärkte, Gewerbeparks, Unternehmensparkplätze und Immobilien mit öffentlich zugänglichen Parkflächen gehören.

 

Entscheidend ist jedoch nicht allein die Art des Standorts. Für die Bewertung spielen unter anderem:
 

  • die Zahl und genaue Lage der verfügbaren Stellflächen,
  • die Zugänglichkeit, Sichtbarkeit,
  • Kundenfrequenz und die technischen Voraussetzungen eine Rolle.

 

Besonders interessant sind Standorte, an denen die Ladeinfrastruktur einen sinnvollen zusätzlichen Service für die Nutzer der Fläche bietet.

Anforderungen an den Standort

Damit Ihr Standort für das Standortpartnermodell infrage kommt, müssen geeignete Stellflächen für Ladeinfrastruktur vorhanden sein. Für eine erste Bewertung benötigt DEW21 insbesondere die Anzahl und genaue Definition der vorgesehenen Stellflächen. Optimal ist außerdem, wenn bereits ein Lastprofil beziehungsweise eine Lastgangmessung vorliegt.

 

Im weiteren Verlauf werden der Standort und seine technischen Voraussetzungen genauer geprüft. Dazu kann bei Bedarf eine Lastgangmessung gehören. Außerdem findet eine Besichtigung mit einem Marktpartner statt.

 

Auch die Zugänglichkeit und die Nutzung des Standorts spielen eine Rolle. Da sich das Modell insbesondere an Standorte mit Kundenfrequenz oder öffentlich zugänglichen Parkflächen richtet, sind gut erreichbare Stellplätze besonders interessant.

 

Ob Ihr Standort alle Voraussetzungen erfüllt, müssen Sie nicht vorab selbst beurteilen. DEW21 prüft gemeinsam mit Ihnen das Potenzial und die technischen Möglichkeiten.

 

Jetzt Beratung vereinbaren

 

So läuft der Prozess mit DEW21 ab

  • Erstgespräch und Beratung
    Nach dem Erstkontakt besprechen wir gemeinsam das Potenzial für Ladeinfrastruktur an Ihrem Standort. Dabei geht es sowohl um Ihre Wünsche und Anforderungen als auch um das weitere Vorgehen.

  • Standort und technische Voraussetzungen prüfen
    Anschließend wird der Standort genauer bewertet. DEW21 benötigt dafür unter anderem Angaben zur Anzahl und genauen Lage der Stellflächen. Falls vorhanden, fließen auch Lastprofil oder Lastgangmessung in die Bewertung ein. Bei Bedarf erfolgt eine zusätzliche Lastgangmessung sowie eine Besichtigung mit einem Marktpartner.

  • Zusammenarbeit vertraglich festlegen
    Sind die Voraussetzungen erfüllt und soll die Zusammenarbeit umgesetzt werden, wird ein Standortpartnervertrag geschlossen. Darin werden unter anderem die jeweiligen Zuständigkeiten sowie die vereinbarten Konditionen geregelt.

  • Ladeinfrastruktur aufbauen und integrieren
    Anschließend wird die Ladeinfrastruktur errichtet beziehungsweise bereits vorhandene Ladeinfrastruktur in das Standortpartnermodell eingebunden. Anders als bei der reinen Grundstücksüberlassung übernimmt DEW21 beim Standortpartnermodell keine Investition in die Ladeinfrastruktur.

  • Standortpartnermodell im laufenden Betrieb
    Nach der Inbetriebnahme wird die Ladeinfrastruktur in das Backend-System von DEW21 integriert. Anschließend erhält der Standortpartner monatliche Gutschriften auf Basis der vertraglich vereinbarten Konditionen.

 

Wie funktioniert das Standortpartnermodell wirtschaftlich?

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Die konkrete Ausgestaltung hängt stark vom jeweiligen Standort und der vorhandenen beziehungsweise geplanten Ladeinfrastruktur ab. Deshalb lassen sich Wirtschaftlichkeit und mögliche Erlöse nicht pauschal beziffern. Diese Punkte werden individuell im Rahmen der Beratung besprochen.

 

Grundsätzlich kann der Standortpartner gemeinsam mit DEW21 Ladeinfrastruktur aufbauen und darin investieren oder bereits vorhandene Ladeinfrastruktur in das Modell einbringen. Je nach gewählter Lösung kann die Zählung über den Standortpartner oder über DEW21 laufen. Daraus ergibt sich auch die jeweilige Form der Gutschrift für den Ladestrom.

 

Für den Betrieb der Ladeinfrastruktur ist im Standortpartnervertrag eine Grundgebühr vorgesehen. Je nach Ausgangssituation kann außerdem eine Investition in die Ladeinfrastruktur erforderlich sein. Die Mindestvertragslaufzeit beträgt zwei Jahre.

 

Ladesäulen von DEW21 mit parkenden autos

Standortpartner von DEW21 werden

Sie verfügen über geeignete Stellflächen und möchten Ladeinfrastruktur als zusätzlichen Service an Ihrem Standort anbieten oder bereits vorhandene Ladepunkte in das Standortpartnermodell integrieren? DEW21 prüft gemeinsam mit Ihnen das Potenzial und bespricht, welche Lösung zu Ihrem Standort und Ihren Anforderungen passt.

 

Standortpartner werden

Häufige Fragen zum Standortpartnermodell

 

 

Grundstück verpachten

Sie besitzen einen Parkplatz oder eine andere geeignete Fläche und möchten diese für öffentliche Ladeinfrastruktur zur Verfügung stellen, ohne selbst investieren zu müssen? Im Rahmen des Verpachtungsmodells übernimmt DEW21 die Prüfung des Netzanschlusses sowie Planung, Bau, Inbetriebnahme und Betrieb der Anlage.Die Ladepunkte sind anschließend öffentlich zugänglich.

Für Sie entstehen dabei keine direkten Kosten. Stattdessen erhalten Sie eine individuell vereinbarte Beteiligung an den Umsätzen des Standorts.

 

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