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Sie betreiben einen Standort mit Kundenfrequenz oder öffentlich zugänglichen Parkflächen und möchten dort Lademöglichkeiten anbieten? Als Standortpartner von DEW21 können Sie gemeinsam mit uns Ladeinfrastruktur aufbauen oder bereits vorhandene Ladepunkte in das Standortpartnermodell integrieren. So erweitern Sie das Angebot an Ihrem Standort und schaffen einen zusätzlichen Service für Kunden, Besucher und andere Nutzer.
Vorteile Standortpartnermodell
Mit dem Standortpartnermodell integrieren Sie Elektromobilität in Ihren Standort und profitieren gleichzeitig von der Zusammenarbeit mit DEW21.
Das Standortpartnermodell richtet sich insbesondere an:
Dazu können beispielsweise:
Entscheidend ist jedoch nicht allein die Art des Standorts. Für die Bewertung spielen unter anderem:
Besonders interessant sind Standorte, an denen die Ladeinfrastruktur einen sinnvollen zusätzlichen Service für die Nutzer der Fläche bietet.
Damit Ihr Standort für das Standortpartnermodell infrage kommt, müssen geeignete Stellflächen für Ladeinfrastruktur vorhanden sein. Für eine erste Bewertung benötigt DEW21 insbesondere die Anzahl und genaue Definition der vorgesehenen Stellflächen. Optimal ist außerdem, wenn bereits ein Lastprofil beziehungsweise eine Lastgangmessung vorliegt.
Im weiteren Verlauf werden der Standort und seine technischen Voraussetzungen genauer geprüft. Dazu kann bei Bedarf eine Lastgangmessung gehören. Außerdem findet eine Besichtigung mit einem Marktpartner statt.
Auch die Zugänglichkeit und die Nutzung des Standorts spielen eine Rolle. Da sich das Modell insbesondere an Standorte mit Kundenfrequenz oder öffentlich zugänglichen Parkflächen richtet, sind gut erreichbare Stellplätze besonders interessant.
Ob Ihr Standort alle Voraussetzungen erfüllt, müssen Sie nicht vorab selbst beurteilen. DEW21 prüft gemeinsam mit Ihnen das Potenzial und die technischen Möglichkeiten.
Jetzt Beratung vereinbaren
Erstgespräch und Beratung Nach dem Erstkontakt besprechen wir gemeinsam das Potenzial für Ladeinfrastruktur an Ihrem Standort. Dabei geht es sowohl um Ihre Wünsche und Anforderungen als auch um das weitere Vorgehen.
Standort und technische Voraussetzungen prüfen Anschließend wird der Standort genauer bewertet. DEW21 benötigt dafür unter anderem Angaben zur Anzahl und genauen Lage der Stellflächen. Falls vorhanden, fließen auch Lastprofil oder Lastgangmessung in die Bewertung ein. Bei Bedarf erfolgt eine zusätzliche Lastgangmessung sowie eine Besichtigung mit einem Marktpartner.
Zusammenarbeit vertraglich festlegen Sind die Voraussetzungen erfüllt und soll die Zusammenarbeit umgesetzt werden, wird ein Standortpartnervertrag geschlossen. Darin werden unter anderem die jeweiligen Zuständigkeiten sowie die vereinbarten Konditionen geregelt.
Ladeinfrastruktur aufbauen und integrieren Anschließend wird die Ladeinfrastruktur errichtet beziehungsweise bereits vorhandene Ladeinfrastruktur in das Standortpartnermodell eingebunden. Anders als bei der reinen Grundstücksüberlassung übernimmt DEW21 beim Standortpartnermodell keine Investition in die Ladeinfrastruktur.
Standortpartnermodell im laufenden Betrieb Nach der Inbetriebnahme wird die Ladeinfrastruktur in das Backend-System von DEW21 integriert. Anschließend erhält der Standortpartner monatliche Gutschriften auf Basis der vertraglich vereinbarten Konditionen.
Die konkrete Ausgestaltung hängt stark vom jeweiligen Standort und der vorhandenen beziehungsweise geplanten Ladeinfrastruktur ab. Deshalb lassen sich Wirtschaftlichkeit und mögliche Erlöse nicht pauschal beziffern. Diese Punkte werden individuell im Rahmen der Beratung besprochen.
Grundsätzlich kann der Standortpartner gemeinsam mit DEW21 Ladeinfrastruktur aufbauen und darin investieren oder bereits vorhandene Ladeinfrastruktur in das Modell einbringen. Je nach gewählter Lösung kann die Zählung über den Standortpartner oder über DEW21 laufen. Daraus ergibt sich auch die jeweilige Form der Gutschrift für den Ladestrom.
Für den Betrieb der Ladeinfrastruktur ist im Standortpartnervertrag eine Grundgebühr vorgesehen. Je nach Ausgangssituation kann außerdem eine Investition in die Ladeinfrastruktur erforderlich sein. Die Mindestvertragslaufzeit beträgt zwei Jahre.
Sie verfügen über geeignete Stellflächen und möchten Ladeinfrastruktur als zusätzlichen Service an Ihrem Standort anbieten oder bereits vorhandene Ladepunkte in das Standortpartnermodell integrieren? DEW21 prüft gemeinsam mit Ihnen das Potenzial und bespricht, welche Lösung zu Ihrem Standort und Ihren Anforderungen passt.
Standortpartner werden
Das Modell ist insbesondere für Standorte mit Kundenfrequenz oder öffentlich zugänglichen Parkflächen gedacht. Dazu können beispielsweise Einzelhandelsstandorte, Supermärkte, Gewerbeparks, Unternehmensparkplätze oder Immobilienstandorte gehören.
Ja. Das Standortpartnermodell kommt sowohl für neu aufzubauende als auch für bereits vorhandene Ladeinfrastruktur infrage. Welche Voraussetzungen für die konkrete Einbindung erfüllt sein müssen, wird individuell geprüft.
Für die erste Bewertung sind insbesondere die Anzahl der Stellflächen und die genaue Definition der für Ladeinfrastruktur vorgesehenen Stellplätze wichtig. Optimal ist außerdem ein vorhandenes Lastprofil beziehungsweise eine Lastgangmessung.
Nein. Beim Standortpartnermodell übernimmt DEW21 keine Investition in die Ladeinfrastruktur. Je nach Ausgangssituation kann deshalb eine Investition durch den Standortpartner erforderlich sein.
Im Standortpartnervertrag ist eine Grundgebühr für den Betrieb der Ladeinfrastruktur vorgesehen. Hinzu können gegebenenfalls Investitionen in die Ladeinfrastruktur kommen. Die konkrete wirtschaftliche Ausgestaltung ist stark vom jeweiligen Standort abhängig und wird deshalb individuell im Beratungsgespräch geklärt.
Nach der Einbindung in das Backend-System von DEW21 erhält der Standortpartner monatliche Gutschriften entsprechend den vertraglich vereinbarten Konditionen. Die genaue Ausgestaltung hängt unter anderem davon ab, über wen die Zahlung erfolgt.
Die Mindestlaufzeit beträgt zwei Jahre. Die weiteren Konditionen werden im Standortpartnervertrag festgelegt.
Sie besitzen einen Parkplatz oder eine andere geeignete Fläche und möchten diese für öffentliche Ladeinfrastruktur zur Verfügung stellen, ohne selbst investieren zu müssen? Im Rahmen des Verpachtungsmodells übernimmt DEW21 die Prüfung des Netzanschlusses sowie Planung, Bau, Inbetriebnahme und Betrieb der Anlage.Die Ladepunkte sind anschließend öffentlich zugänglich.
Für Sie entstehen dabei keine direkten Kosten. Stattdessen erhalten Sie eine individuell vereinbarte Beteiligung an den Umsätzen des Standorts.
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