Zwei Personen interagieren an einem Schalter, im Hintergrund ein Bildschirm mit "DEW21".
  • 27.05.2025 |
  • von Franziska Haase |
  • 6 Min.  Lesezeit  |

Stromrechnung einfach erklärt mit Beispiel-Rechnung

Die Stromrechnung wirkt auf den ersten Blick oft kompliziert: Viele Zahlen, Fachbegriffe und Formeln können verwirrend sein. Aber wer seine Rechnung versteht, bekommt ein besseres Gefühl für seinen Stromverbrauch und kann somit besser Kosten sparen. In diesem Artikel zeigen wir Ihnen Schritt für Schritt, wie Sie Ihre Stromrechnung richtig lesen, was hinter Begriffen wie Abschlagszahlung, Zählernummer und Netzentgelte steckt und wie genau sich ihre Stromkosten zusammensetzen.

Warum ist es wichtig, die Stromrechnung zu verstehen?

Das Verständnis Ihrer Stromrechnung gibt Ihnen die Möglichkeit, Ihre Energiekosten zu überprüfen und Einsparpotenziale zu erkennen. So können Sie:

  • Überprüfen, ob alle Angaben korrekt sind (Zählerstand, Verbrauch).
  • Die Kostenbestandteile nachvollziehen.
  • Einsparpotenziale identifizieren, z. B. durch den Wechsel zu einem günstigeren Stromanbieter.
  • Bessere Entscheidungen beim Abschluss eines neuen Stromvertrags treffen.

Wann kommt die Stromrechnung?

Die meisten Energieversorger erstellen einmal jährlich eine Jahresabrechnung – meist wenige Wochen nach dem Ende des Abrechnungszeitraums. Typische Zeitpunkte sind Anfang des Jahres oder ein Jahr nach Vertragsbeginn. In Ausnahmefällen, etwa bei einem Umzug oder Anbieterwechsel, erfolgt eine unterjährige Abrechnung. Der Verbrauch wird dann anteilig für den entsprechenden Zeitraum berechnet.

Einige Anbieter bieten inzwischen auch monatliche oder vierteljährliche Abrechnungen an, die auf tatsächlichen Verbrauchsdaten basieren. Dies kann hilfreich sein, um Kosten besser im Blick zu behalten.

Im Allgemeinen erfolgt die Abrechnung auf Basis der von Ihnen übermittelten Zählerstände. Sollten keine Zählerstände vorliegen, wird Ihr Verbrauch geschätzt.

Tipp: Übermitteln Sie Ihre Zählerstände regelmäßig, um Abweichungen oder falsche Schätzungen zu vermeiden.

Was ist eine Abschlagszahlung?

Eine Abschlagszahlung ist eine monatliche Vorauszahlung, die Sie an Ihren Energieversorger leisten, um die Stromkosten gleichmäßig über das Jahr zu verteilen. Der Betrag der Abschlagszahlung wird auf Basis Ihres geschätzten Jahresverbrauchs berechnet und in zwölf gleiche Teile aufgeteilt. Ziel ist es, dass Sie nicht auf einmal eine große Summe bezahlen müssen, sondern Ihre Kosten planbar bleiben.

Die tatsächlichen Kosten werden dann am Ende des Abrechnungszeitraums in der Jahresabrechnung mit Ihrem realen Verbrauch abgeglichen. Haben Sie mehr Strom verbraucht, als durch die Abschläge abgedeckt wurde, erhalten Sie eine Nachzahlung. Haben Sie weniger verbraucht, bekommen Sie eine Gutschrift, die entweder ausgezahlt oder mit den nächsten Abschlägen verrechnet wird.

Beispiel: Wenn Ihr geschätzter Jahresverbrauch 2.400 kWh beträgt und Ihr Anbieter hierfür 960 Euro berechnet, zahlen Sie monatlich 80 Euro Abschlag (960 Euro ÷ 12 Monate). Verbrauchen Sie am Ende des Jahres jedoch nur 2.200 kWh, wird der Differenzbetrag von 80 Euro (200 kWh x 0,40 Euro/kWh) erstattet.

Abschlagszahlungen sorgen nicht nur für finanzielle Planbarkeit, sondern helfen dem Anbieter auch, die Versorgungskosten gleichmäßig zu decken. Es lohnt sich, den Abschlagsbetrag regelmäßig zu überprüfen, insbesondere wenn Ihr Verbrauch stark schwankt, etwa durch die Anschaffung neuer Geräte oder einen geänderten Lebensstil.

Wie setzt sich der Strompreis zusammen?

Der Strompreis ist nicht nur der Betrag, den Sie an Ihren Versorger zahlen. Er setzt sich aus verschiedenen Komponenten zusammen:

  1. Grundpreis: Ein fixer Betrag, der unabhängig von Ihrem Verbrauch anfällt. Dieser deckt die Verwaltungskosten des Anbieters sowie die Kosten für die Nutzung des Stromnetzes.
  2. Arbeitspreis: Dieser Preis wird pro verbrauchte Kilowattstunde (kWh) berechnet. Er variiert je nach Anbieter und Vertrag und macht den größten Anteil Ihrer Rechnung aus.
  3. Netzentgelte: Diese Gebühren gehen an die Netzbetreiber und decken die Kosten für den Betrieb, die Instandhaltung und den Ausbau des Stromnetzes.
  4. Steuern und Umlagen: Zu den gesetzlichen Abgaben gehören unter anderem die Stromsteuer, die EEG-Umlage und der KWKG-Aufschlag. Diese Posten sind festgelegt und tragen zur Förderung erneuerbarer Energien sowie zur Finanzierung öffentlicher Aufgaben bei.

Beispiel Stromrechnung: Schritt für Schritt erklärt

Die Stromrechnung enthält viele Details, die auf den ersten Blick komplex erscheinen. Damit Sie sich besser orientieren können, nehmen wir ein Beispiel und erklären jeden Abschnitt der Rechnung: 

(1) Hier finden Sie unsere Kontaktdaten. Sie erreichen uns per Telefon, Post, Fax, E-Mail oder im Internet.

(2) Dies ist Ihre persönliche Vertragskontonummer, die wir zur Identifikation Ihres Vertrages benötigen. Bitte halten Sie Ihre Vertragskontonummer bei Serviceanfragen immer griffbereit. Bei Überweisungen dient sie als Verwendungszweck, damit wir Ihre Zahlungen korrekt zuordnen können. Die Lieferstelle ist der Ort, an dem wir Sie mit Energie beliefern.

(3) Hier können Sie erkennen, um was für eine Rechnung es sich handelt und über welchen Zeitraum wir Ihnen die abgenommene Menge Strom in Rechnung stellen. In diesem Fall geht es um eine Jahresabrechnung. Haben Sie Ihren Vertrag gekündigt, erhalten Sie von uns eine Schlussabrechnung. Eine weitere Variante wäre die Zwischenabrechnung.

(4) Je nach Vertrag finden Sie hier die Energieart, mit der Sie durch uns beliefert werden. In diesem Fall Strom. Jede Energieart hat nochmal ihre eigene Vertragsnummer, die wir mit angeben. Hier finden Sie außerdem Ihren gesamten Verbrauch, den Sie in dem abgerechneten Zeitraum von uns abgenommen haben und den daraus resultierenden Bruttobetrag. Dieser setzt sich aus den Energiekosten (Nettobetrag) und dem jeweils gültigen Umsatzsteuersatz zusammen.

 

(5) Der Rechnungsbetrag ist die Summe aller Bruttobeträge der jeweiligen Energiearten. Abzüglich der geleisteten Zahlungen (Abschläge) ergibt sich nun ein Guthaben oder eine Nachforderung.

(6) Der Rechnungsbetrag ist die Summe aller Bruttobeträge der jeweiligen Energiearten. Abzüglich der geleisteten Zahlungen (Abschläge) ergibt sich nun ein Guthaben oder eine Nachforderung.

(7) Hier sehen Sie, ob ein Guthaben oder eine Nachforderung vorliegt.

  • Guthaben: Sie haben weniger Energie verbraucht, als Sie bezahlt haben. Das heißt, Sie bekommen Geld von uns zurück. Guthaben wird bei uns immer mit einem „-“ gekennzeichnet, da wir den Rechnungsbetrag minus der geleisteten Abschläge rechnen.
  • Nachforderung: Sie haben mehr Energie verbraucht, als Sie bezahlt haben. Die mehr verbrauchte Energie müssen Sie nachzahlen.

Wie Sie Ihr Guthaben erhalten oder Ihre Nachforderung begleichen erfahren Sie im Punkt 8.

(8) Liegt uns eine Bankverbindung vor, buchen wir offene Beträge von Ihrem Bankkonto ab oder überweisen Ihr Guthaben.

Sollte uns keine Bankverbindung vorliegen, teilen Sie uns bitte bei einem Guthaben Ihre IBAN mit. Bei einer Nachforderung überweisen Sie die offene Summe bitte auf das in der Rechnung angegebene Bankkonto unter Angabe Ihrer Vertragskontonummer.

(9) Hier finden Sie die Höhe Ihres künftigen Abschlags. Grundlage für den neuen Abschlagsbetrag ist der zu erwartende Verbrauch für die nächste Abrechnungsperiode, sowie die aktuell gültigen Preise. Ihr erwarteter Verbrauch wird anhand Ihrer vorherigen Verbräuche errechnet (siehe dazu Punkt 25). Eine Anpassung Ihres Abschlags können Sie in Ihrem MEINE DEW21 Bereich vornehmen oder Sie melden sich unter einem der unter Punkt 1 angegebenen Kontaktkanälen.

(10) Bei anspruchsberechtigten Kunden wurde die Energiepreisbremse bereits im Abschlagsplan berücksichtigt. Leider hat die Umsetzung der Energiepreisbremse etwas länger gedauert, so dass ihr Abschlagsbetrag trotz Energiepreisbremse ggf. höher ist als gewöhnlich. Grund dafür ist, dass zwischenzeitlich die Abschlagszahlungen ausgesetzt wurden und die Kosten für den voraussichtlichen Rechnungsbetrag nun auf weniger Monate bzw. weniger Abschläge aufgeteilt werden müssen.

Seite (3) Berechnungsnachweis Ihrer Stromrechnung

(11) Auf dieser Seite finden Sie alle Details zu Ihren Stromkosten. Die Unterpunkte Marktlokation, Messlokation, sowie Messstellenbetreiber erklären wir Ihnen auf Seite 7 und 8 Ihrer Rechnung.

(12) Für diesen Abrechnungszeitraum stellen wir Ihnen die abgenommene Energie in Rechnung.

(13) Dies ist die Identifikationsnummer Ihres Verbrauchszählers. So finden Sie immer eindeutig Ihren Verbrauchszähler, sollten Sie selbst eine Ablesung vornehmen oder Ihren Verbrauch kontrollieren wollen. Mit der Identifikationsnummer können Sie jederzeit Ihren Verbrauch online in Ihrem Meine DEW21 Bereich oder über unser Kontaktformular eintragen.

(14) Hier finden Sie die Zählerstände zu Beginn und zum Ende Ihres Abrechnungszeitraums. Wird uns beispielsweise zu Lieferbeginn kein Zählerstand mitgeteilt, müssen wir diesen hochrechnen. Daher ist es wichtig, dass Sie uns wenn möglich Ihren Verbrauch mitteilen (siehe Punkt 13).

Der Buchstabe hinter dem neu abgelesenen Wert bedeutet:

K    Kundenselbstablesung             Sie haben den Zählerstand abgelesen
maschinelle Hochrechnung Wir haben den Verbrauch für sie gerechnet
Abgelesen durch Messdienstleister  Ihr Messdienstleister hat für Sie den Zählerstand abgelesen

 

(15) Der Verbrauch ergibt sich aus der Differenz der Zählerstände in dem jeweiligen Zeitraum und wird in Kilowattstunden angegeben.

(16) Hier finden Sie Ihr gewähltes Produkt und wie sich Ihre Energiekosten über den Rechnungszeitraum zusammensetzen. Die einzelnen Informationen zu den Preisbestandteilen finden Sie auf den Seiten 7 und 8 auf Ihrer Rechnung.

(17) Die Umsatzsteuer bezieht sich auf die von Ihnen geleisteten Abschlagszahlungen.

(18) Dies sind Ihre gesamten Stromkosten (Bruttobetrag auf Seite 1) für Ihren Abrechnungszeitraum. Sie ergeben sich aus den Verbrauchsmengen Ihres Abrechnungszeitraums und den entsprechenden Kostenbestandteilen.

(19) Der im Abrechnungszeitraum gewährte Entlastungsbetrag = Summe der Entlastung durch die Strompreisbremse im Abrechnungszeitraum.

Rechenweg:
(Arbeitspreis brutto - Preisdeckel Strom brutto) * Gewährtes Entlastungskontingent (21)

Berechnung am Beispiel:
(0,43035-0,40) * 252 kWh = 7,65 EUR

Hinweis: Kunden mit einer Jahresverbrauchsprognose (20) größer 30.000 kWh erhalten 13 ct/kWh (vor Netzentgelten, Messstellenentgelten und staatlich veranlasster Preisbestandteile einschließlich der Umsatzsteuer) als Referenzwert

(20) Aktuelle Jahresverbrauchsprognose für den aktuellen Abrechnungszeitraum, welche vom zuständigen Netzbetreiber übermittelt wird

(21) Zustehendes Entlastungskontingent für den gesamten Abrechnungszeitraum

Rechenweg:
Aktuelle Jahresverbrauchsprognose * 80%

Berechnung am Beispiel:
1.259 kWh * 80% = 1.007 kWh

Hinweis: Kunden mit einer Jahresverbrauchsprognose (20) größer 30.000 kWh erhalten 70% als Entlastungskontingent

(22) Gewährtes Entlastungskontingent welches bereits abgerufen wurde. Hier zählen immer die vollen Monate beginnend mit dem 01. eines Monats.

Rechenweg:
Beginn Abrechnungszeitraum - Ende Abrechnungszeitraum = Anzahl der Monate
Zustehendes Entlastungskontingent (21) / 12 * Anzahl der Monate

Berechnung am Beispiel:
01.01.-27.03. = 3 Monate
1.007 kWh/12 Monate * 3 Monate = 252 kWh

Seite (4) Berechnungsnachweis Ihrer Stromrechnung

(23) Hier finden Sie noch wichtige Informationen zu Ihrem Produkt: Ihre aktuelle Laufzeit und Ihre Kündigungsfrist.

Seite (5) Berechnungsnachweis Ihrer Stromrechnung

(24) Hier sehen Sie die Entwicklung Ihres Stromverbrauches. In diesem Beispiel wurden zum aktuellen Zeitpunkt 593 kWh Strom verbraucht. Sind Sie bereits länger bei uns Kunde, weisen wir noch den Vorjahresverbrauch zum Vergleich mit aus.

(25) Hier finden Sie den durchschnittlichen Stromverbrauch in Deutschland in Abhängigkeit von der Anzahl der im Haushalt lebenden Personen. Auf einen Blick können Sie so Ihren Verbrauch einschätzen.

Seite (6) Berechnungsnachweis Ihrer Stromrechnung

(26) Wir sind gesetzlich dazu verpflichtet Ihnen die Zusammensetzung unserer Stromlieferungen offenzulegen. Dies tun wir natürlich gerne. Auf Seite 6 können Sie nachlesen, aus welchen Energiequellen unser Strom erzeugt wird.

Seite (7) + (8) Begriffserklärung der Rechnungsbestandteile

(27) In jeder Rechnung erläutern wir Ihnen die einzelnen Begriffe der Kostenbestandteile. Möchten Sie noch mehr über die Kostenbestandteile wissen? In unseren FAQs finden Sie noch mehr Informationen. Klicken Sie dazu bitte hier.

Sollten Sie noch Fragen haben, die wir Ihnen bisher nicht beantworten konnten, rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns eine E-Mail. Gerne können Sie uns auch persönlich besuchen. Wir freuen uns auf Sie.

Hinweis:
Bei Störungen oder Ausfällen in der Energieversorgung, wenden Sie sich bitte umgehend an unsere Entstörungsdienste. Unsere Kolleg*innen sind rund um die Uhr an 365 Tagen im Jahr für Sie erreichbar.

Tipps zum Stromsparen und zur Kostenkontrolle

  • Zähler regelmäßig ablesen: Überprüfen Sie Ihren Stromverbrauch, um böse Überraschungen zu vermeiden.
  • Energieeffiziente Geräte nutzen: Moderne Geräte verbrauchen oft deutlich weniger Strom.
  • Verbrauch reduzieren: Schalten Sie Geräte aus, statt sie im Standby-Modus zu lassen, und nutzen Sie LED-Leuchten.
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