Wir begleiten Sie ab der Zahlungserinnerung und helfen Ihnen bei finanziellen Engpässen.
Gemeinsam finden wir Möglichkeiten, wie Sie unsere Forderungen begleichen und eine bevorstehende Sperrung verhindern können. So gewähren wir nach individueller Prüfung Zahlungsaufschub und Ratenzahlungen. Darüber hinaus stehen wir in engem Austausch mit den Sozialbehörden, dem Jobcenter und der Verbraucherzentrale, um auch mit dieser Unterstützung für unsere Kund*innen eine bestmögliche Lösung zu finden.
So erreichen Sie uns:
Telefonisch von Montag bis Freitag von 8 Uhr bis 18 Uhr
Telefon: 0231.5443044
E-Mail: forderungsmanagement@dew21.de
Prüfen Sie bitte die Fälligkeit des offenen Betrages. Zahlungstermine finden Sie in Ihrem aktuellen Liefervertrag, in der Jahresrechnung oder im Abschlagsplan.
In Ihrer Jahresrechnung finden Sie den neuen Abschlagsplan. Bitte prüfen Sie, ob Sie den Dauerauftrag angepasst haben.
Bitte rufen Sie uns an. Gemeinsam finden wir eine Lösung.
Prüfen Sie bitte, ob Sie im Verwendungszweck die richtige Vertragskontonummer angegeben haben und überweisen den Betrag erneut.
Bitte denken Sie daran, Ihre alten Verträge zu kündigen und uns Ihre Verzugsanschrift mitzuteilen.
In diesem Falle ist die Forderung grundsätzlich nicht mehr in unserem Verantwortungsbereich - Sie müssen sich zur Begleichung der Forderung dann an das Inkassobüro wenden, von dem Sie angeschrieben wurden. Durch die Tätigkeiten des Inkassobüros können weitere Kosten auf Sie zukommen.
Jobcenter und Sozialämter können für Empfänger von Hilfsleistungen die Abschläge für Energie direkt an DEW21 zahlen. Des Weiteren besteht die Möglichkeit, ein Darlehen für Energierückstände zu beantragen. Wenden Sie sich hierzu bitte an Ihren Berater oder informieren Sie sich hier, wer Ihr zuständiger Berater ist: