Wir begleiten Sie ab der Zahlungserinnerung und helfen Ihnen bei finanziellen Engpässen.
Gemeinsam finden wir Möglichkeiten, wie Sie unsere Forderungen begleichen und eine bevorstehende Sperrung verhindern können. So gewähren wir nach individueller Prüfung Zahlungsaufschub und Ratenzahlungen. Darüber hinaus stehen wir in engem Austausch mit den Sozialbehörden, dem Jobcenter und der Verbraucherzentrale, um auch mit dieser Unterstützung für unsere Kund*innen eine bestmögliche Lösung zu finden.
Jobcenter und Sozialämter können für Empfänger von Hilfsleistungen die Abschläge für Energie direkt an DEW21 zahlen. Des Weiteren besteht die Möglichkeit, ein Darlehen für Energierückstände zu beantragen. Wenden Sie sich hierzu bitte an Ihren Berater*in oder informieren Sie sich hier, wer Ihr zuständiger Berater*in ist:
Die Angaben werden für die Beantwortung Ihrer Anfrage erhoben und gespeichert und bei wiederkehrendem Interesse Ihren Stammdaten hinzugefügt. Eine Weitergabe dieser freiwillig von Ihnen gemachten personenbezogenen Daten an Dritte erfolgt nicht. Alle weiteren Informationen zur Verarbeitung Ihrer Daten bei DEW21 stellen wir für Sie hier bereit.