laufender Wasserhahn
  • 02.02.2026 |
  • Franziska Haase |
  • 6 Min.  Lesezeit  |

Kein Warmwasser in der Wohnung Was kann ich tun?

Ob beim Duschen, Abwaschen oder Händewaschen – Warmwasser gehört zum Alltag. Umso unangenehmer ist es, wenn plötzlich kein warmes Wasser mehr aus der Leitung kommt. Doch was tun in einem solchen Fall? Wann ist der Vermieter zuständig, wann darf man selbst handeln – und unter welchen Umständen ist sogar eine Mietminderung möglich? In diesem Ratgeber finden Sie alle wichtigen Antworten.

Was sollten Sie beachten, wenn Sie kein warmes Wasser in der Wohnung haben?

Wenn plötzlich nur noch kaltes Wasser aus dem Hahn kommt, ist das nicht nur ärgerlich, sondern kann auch ein Hinweis auf einen ernstzunehmenden technischen Defekt sein.

Zunächst gilt es zu klären: Betrifft das Problem nur Ihre Wohnung oder auch andere Parteien im Haus? Fragen Sie im Zweifel bei Nachbarn nach. Ist das gesamte Gebäude betroffen, liegt die Ursache meist beim zentralen Boiler, der Heizanlage oder in der Warmwasserleitung. Funktioniert die Warmwasserversorgung hingegen nur in Ihrer Wohnung nicht, könnte ein lokales Problem vorliegen – etwa ein defekter Durchlauferhitzer, eine verstopfte Leitung oder eine falsche Temperatureinstellung.

In jedem Fall sollten Sie den Vermieter oder die Hausverwaltung umgehend informieren. Nur so geben Sie dem Eigentümer die Möglichkeit, den Mangel zu beheben – und sichern sich selbst rechtlich ab, falls später eine Mietminderung im Raum steht. Machen Sie Fotos, notieren Sie Datum und Uhrzeit und halten Sie Rückmeldungen schriftlich fest.

Die 5 häufigsten Ursachen, wenn kein Warmwasser fließt

Wenn plötzlich nur noch kaltes Wasser aus dem Hahn kommt, liegt die Ursache meist in einem technischen Defekt oder einem Bedienfehler, der sich beheben lässt. Wichtig ist, die Fehlerquelle systematisch einzugrenzen: Liegt das Problem an der zentralen Warmwassererzeugung? Am Gerät in Ihrer Wohnung? Oder handelt es sich vielleicht nur um eine Kleinigkeit? In jedem Fall sollten Sie genau prüfen, ob Sie selbst etwas unternehmen dürfen – oder ob Sie einen Fachbetrieb oder den Vermieter hinzuziehen müssen. Die folgenden fünf Gründe kommen besonders häufig vor:

1. Defekter Boiler oder Durchlauferhitzer

Ein defekter Boiler oder Durchlauferhitzer gehört zu den häufigsten Ursachen für fehlendes Warmwasser – insbesondere in Wohnungen mit dezentraler Warmwasserbereitung. Diese Geräte erwärmen das Wasser entweder in einem Speicher oder direkt beim Durchfluss. Wenn das Gerät defekt ist – etwa durch einen Elektronikschaden, eine verkalkte Heizspirale oder eine ausgelöste Thermosicherung – wird das Wasser nicht mehr erhitzt.

Unsere Empfehlung: Prüfen Sie zunächst, ob das Gerät überhaupt mit Strom versorgt wird (z. B. durch eine Kontrollleuchte oder das Display). Ein Neustart kann helfen, falls das Gerät sich aufgehängt hat. Falls nicht, Informieren Sie den Vermieter oder die Hausverwaltung – diese beauftragen einen Fachbetrieb, der das Gerät prüft und bei Bedarf austauscht oder repariert.

2. Stromausfall oder ausgelöste Sicherung

Viele Warmwassergeräte, vor allem Durchlauferhitzer, benötigen elektrischen Strom. Wenn die Sicherung im Sicherungskasten ausgelöst wurde – etwa durch einen Kurzschluss oder eine Überlastung – ist das Gerät stromlos und bleibt kalt. Auch ein Stromausfall im gesamten Haus oder Straßenzug kann die Ursache sein.

Unsere Empfehlung: Prüfen Sie, ob der Sicherungsautomat oder der FI-Schalter herausgesprungen? Dann kann er meist vorsichtig wieder eingeschaltet werden. Falls er sofort wieder rausspringt, liegt vermutlich ein größerer Defekt vor und Sie sollten keinesfalls weiter experimentieren. Auch hier gilt: Hausverwaltung informieren, ggf. Elektriker anfordern.

3. Probleme mit der Heizungsanlage

In vielen Mehrfamilienhäusern erfolgt die Warmwasserbereitung zentral über die Heizungsanlage. Ist diese Anlage gestört oder komplett ausgefallen, steht im gesamten Haus kein warmes Wasser mehr zur Verfügung. Unsere Empfehlung: Verständigen Sie umgehend die Hausverwaltung oder den Hausmeister. Als Mieter dürfen Sie aus rechtlichen und sicherheitstechnischen Gründen keinen Zugriff auf den Heizraum nehmen. Wird das Problem nicht zeitnah behoben, kann dies als erheblicher Mietmangel gelten – dokumentieren Sie den Zustand und informieren Sie Ihren Vermieter schriftlich.

4. Defekte oder verkalkte Leitungen und Armaturen

Ist das Wasser in bestimmten Räumen warm, in anderen jedoch kalt? Dann kann die Ursache auch an den Wasserleitungen oder Mischbatterien liegen. Besonders in Gegenden mit hartem Wasser lagert sich Kalk in Armaturen, Rückflussverhinderern oder Thermostatventilen ab. Auch verstopfte Perlatoren (Sieb am Wasserhahn) sind ein häufiger Grund für unregelmäßige Wassertemperaturen.

Unsere Empfehlung: In einfachen Fällen – etwa einem verkalkten Perlator – können Sie diesen selbst abschrauben und entkalken (z. B. mit Essig oder Zitronensäure). Bei komplexeren Problemen an der Leitung, im Unterputz oder an Thermostatarmaturen sollten Sie jedoch einen Installateur bzw. den Vermieter informieren, um Folgeschäden zu vermeiden.

5. Falsche Temperatureinstellung

Klingt banal, kommt aber öfter vor, als man denkt: Die Temperaturregelung am Warmwassergerät, Thermostat oder am Mischer wurde versehentlich verstellt – etwa nach Wartungsarbeiten oder durch ein Haushaltsmitglied. In diesem Fall funktioniert das Gerät zwar, liefert aber nur lauwarmes oder kaltes Wasser.

Unsere Empfehlung: Kontrollieren Sie die Temperaturregler am Boiler, Durchlauferhitzer oder Mischer. Steht der Regler auf „Kalt“ oder eine sehr niedrige Temperatur, können Sie ihn vorsichtig nach oben stellen – oft ist das Problem damit behoben. Bleibt das Wasser trotz korrekter Einstellung kalt, liegt vermutlich ein technischer Defekt vor – dann bitte nicht selbst weiterstellen, sondern einen Fachmann kontaktieren.

Wann ist eine Mietminderung möglich?

Warmwasser zählt laut Mietrecht zur Grundversorgung – ein längerer Ausfall gilt deshalb als Mangel an der Mietsache, der zur Mietminderung berechtigt. Entscheidend ist dabei, wie lange der Ausfall andauert und wie gravierend die Einschränkung ist.

Ein kurzfristiger Ausfall (wenige Stunden) gilt meist als zumutbar, insbesondere wenn der Mangel schnell behoben wird. Dauert der Zustand jedoch länger als 24 Stunden oder tritt wiederholt auf, können Mieter in vielen Fällen die Miete anteilig kürzen. Die Höhe der Mietminderung hängt vom Umfang des Problems ab – Gerichte sprechen bei vollständigem Ausfall der Warmwasserversorgung mitunter 5–15 % Mietminderung zu.

Wichtig: Die Mietminderung muss angekündigt werden. Informieren Sie den Vermieter schriftlich über den Mangel und setzen Sie ihm eine angemessene Frist zur Beseitigung. Eine eigenmächtige Minderung ohne Ankündigung kann rechtliche Nachteile haben.

Darf ich die Mängel selbst beheben?

Die Antwort lautet in den meisten Fällen: Nein. Technische Arbeiten an Heizungsanlagen, Boilern oder Leitungen dürfen aus Sicherheitsgründen nur von Fachbetrieben durchgeführt werden.

Ausnahmen gelten, wenn Sie als Eigentümer wohnen oder nach Rücksprache mit dem Vermieter selbst einen Handwerker beauftragen dürfen. Klären Sie in jedem Fall vorher ab, wer die Kosten übernimmt, damit es später nicht zu Streitigkeiten kommt.

Kein Warmwasser am Wochenende: Sie sollten nur in Ausnahmefällen den Notdienst verständigen

Ein Wochenende ohne warmes Wasser ist besonders unangenehm – doch nicht jeder Ausfall rechtfertigt den Anruf beim teuren Notdienst. Sollte der Vermieter oder die Hausverwaltung am Wochenende nicht erreichbar sein, überlegen Sie gut, ob ein Notfalleinsatz wirklich notwendig ist.

Ein Anruf beim Notdienst ist dann gerechtfertigt, wenn beispielsweise auch die Heizung ausfällt, Gefahr für Gesundheit oder Gebäudeschäden besteht oder Kinder und ältere Menschen betroffen sind. In anderen Fällen ist es ratsam, bis Montag zu warten und dann regulär zu melden. Dokumentieren Sie den Vorfall, um Ihre Position später rechtlich zu untermauern.

Fazit

Wenn kein warmes Wasser in der Wohnung vorhanden ist, kann das viele Ursachen haben – von kleinen Defekten bis hin zu schwerwiegenden Störungen. Wichtig ist, ruhig zu bleiben, schnell zu handeln und vor allem den Vermieter oder die Hausverwaltung zu informieren. Denn nur so können Sie Ihren Anspruch auf Warmwasser wahren – und im Fall der Fälle auch eine Mietminderung geltend machen.

Ob Defekt am Boiler, Ausfall der Heizungsanlage oder Probleme mit den Leitungen: Mit dem richtigen Vorgehen lässt sich das Problem meist rasch beheben. Und sollte die Situation länger andauern, haben Sie als Mieter Rechte – auch wenn es um mögliche Entschädigungen oder Mietkürzungen geht.

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