Informationen für Mieter*innen und Vermieter*innen 

Am 1. Januar 2023 ist das Gesetz zur Aufteilung der Kohlendioxidkosten (CO2-Kosten) (CO2KostAufG) in Kraft getreten. Es regelt die Aufteilung der CO2-Kosten zwischen Vermieter*innen und Mieter*innen. 

Hier finden Sie Informationen darüber, welche Auswirkungen das Gesetz für Sie als Mieter*in oder Vermieter*in hat. 

 

Das Wichtigste auf einen Blick 

Zum Hintergrund: Seit 2021 wird für das Heizen mit Öl oder Erdgas eine CO2-Abgabe fällig. Bisher mussten Mieter*innen diese Kosten allein tragen. Durch das Gesetz zur Aufteilung der CO2-Kosten (CO2KostAufG) werden seit 1. Januar 2023 auch Vermieter*innen an den CO2-Kosten fürs Heizen mit fossilen Brennstoffen beteiligt – und zwar in Abhängigkeit davon, welchen energetischen Zustand das vermietete Objekt aufweist. 

 

Das sollten Sie wissen: 
 

✅ Das Gesetz gilt nur für brennstoffbetriebene Heizungen und Fernwärmeanschlüsse (z. B. Gasheizungen, Ölheizungen, Kohleheizungen, Nah- und Fernwärmeheizungen).  

Das Gesetz gilt nicht für strombetriebene Heizungen (z. B. Wärmepumpen oder Nachtspeicherheizungen) oder Pelletheizungen.  

Die Aufteilung der CO2-Kosten wird für die meisten Mieter*innen und Vermieter*innen erst ab dem Jahr 2024 relevant. 

FAQs zu CO2KostAufG