Tarifübersicht Strom
Ihren Stromtarif finden und abschließen
Strom Lokal
Ihr lokaler Stromtarif
BVB Vollstrom
BVB-Fan? Das ist Ihr Stromtarif
Grund- und Ersatzversorgung
Ihre zuverlässige und gesicherte Versorgung
Stromrechnung - einfach erklärt!
Schritt-für-Schritt-Erklärung mit Beispielrechnung
Tarifübersicht Gas
Passenden Gastarif finden und abschließen
Erdgas Lokal
Ihr lokaler Erdgastarif
BVB Vollgas
Ihr BVB Gastarif
Wärme Übersicht
Informieren Sie sich über unsere Wärmeangebote
Fernwärme
Energieeffiziente Wärmeversorgung mit DEW21
Wärmepumpe
Energieeffizienzhaus
Lassen Sie sich vor Ort beraten
E-Mobilität Übersicht
Unsere Angebote im Überblick
Lademöglichkeiten
Informationen rund um das Laden Ihres E-Autos
Wallbox & Installation
Ihr Wallbox-Komplettpaket
THG-Quote
Jetzt eine jährliche Prämie für Ihr E-Auto sichern
Photovoltaik Übersicht
Photovoltaikanlage
Steigern Sie Ihre Energieeffizienz mit uns
Balkonkraftwerk
Erzeugen Sie Ihren Strom direkt auf dem Balkon
PV-Förderung
Jetzt PV-Förderung in Höhe von 1.000€ sichern!
Zählerstand melden
Einfach und schnell Ihren Zählerstand mitteilen
Umzug melden
Nehmen Sie uns mit in Ihr neues Zuhause
Zahlungen und Zahlungsschwierigkeiten
Gemeinsam finden wir eine Lösung
Alle Services
Unsere Services im Überblick
Energiesparberatung der Caritas
Kostenlose Energiesparberatung und Produkte!
Unternehmensprofil
Alles über DEW21
Presse
Aktuelle Pressemitteilungen
Karriere
Ihre Karrierechancen bei DEW21
Unser Wasser
Wasser von DEW21 – Ihr Wasserversorger in Dortmund
Mo. - Fr. von 8 - 20 Uhr Sa. von 10 - 16 Uhr 0231 22 22 21 21
Oder schreiben Sie uns außerhalb unserer Servicezeiten eine E-Mail an: kunden@dew21.de
DEW21 is as vibrant as its city. As your local supplier for energy, gas, water and heating, we are there for all of Dortmund's residents and are happy to provide you with our services in english language.
الندى 21 حيوي كمدينته. نحن كمورد محلي للطاقة والغاز والمياه والتدفئة، موجودون هناك لكل سكان دورتموند ويسعدنا أن نقدم لكم خدماتنا باللغة العربية.
Компанія DEW21 динамічна, як і місто, в якому вона працює. Як ваш місцевий постачальник електроенергії, газу, води й опалення ми готові допомогти всім жителям Дортмунда та раді надавати послуги вам українською.
Am 1. Januar 2023 ist das Gesetz zur Aufteilung der Kohlendioxidkosten (CO2-Kosten) (CO2KostAufG) in Kraft getreten. Es regelt die Aufteilung der CO2-Kosten zwischen Vermieter*innen und Mieter*innen.
Hier finden Sie Informationen darüber, welche Auswirkungen das Gesetz für Sie als Mieter*in oder Vermieter*in hat.
Zum Hintergrund: Seit 2021 wird für das Heizen mit Öl oder Erdgas eine CO2-Abgabe fällig. Bisher mussten Mieter*innen diese Kosten allein tragen. Durch das Gesetz zur Aufteilung der CO2-Kosten (CO2KostAufG) werden seit 1. Januar 2023 auch Vermieter*innen an den CO2-Kosten fürs Heizen mit fossilen Brennstoffen beteiligt – und zwar in Abhängigkeit davon, welchen energetischen Zustand das vermietete Objekt aufweist.
Das sollten Sie wissen:
✅ Das Gesetz gilt nur für brennstoffbetriebene Heizungen und Fernwärmeanschlüsse (z. B. Gasheizungen, Ölheizungen, Kohleheizungen, Nah- und Fernwärmeheizungen).
✅ Das Gesetz gilt nicht für strombetriebene Heizungen (z. B. Wärmepumpen oder Nachtspeicherheizungen) oder Pelletheizungen.
✅ Die Aufteilung der CO2-Kosten wird für die meisten Mieter*innen und Vermieter*innen erst ab dem Jahr 2024 relevant.
Die Aufteilung der Kosten nach einem Stufenmodell soll Mieter*innen zum Energiesparen und Vermieter*innen zu energetischen Sanierungen motivieren.
Die Vorschriften über die Aufteilung der CO2-Kosten sind auf Abrechnungszeiträume anzuwenden, die am oder nach dem 01.01.2023 beginnen. CO2-Kosten, die aufgrund des Verbrauchs von Brennstoffmengen anfallen, die vor dem 01.01.2023 in Rechnung gestellt worden sind, bleiben unberücksichtigt.
Die CO2-Emissionen sowie die CO2-Kosten werden auf Ihrer Rechnung aufgeführt. Sie finden sie auf den Detailseiten für Erdgas oder Wärme, jeweils unter Ihren Vertragsdaten. Dabei werden nur Zeiträume ab dem 1. Januar 2023 berücksichtigt.
Bei der Abbildung handelt es sich um ein fiktives Beispiel.
Die Aufteilung der CO2-Kosten hat der Gesetzgeber genau vorgeschrieben. Die Anteile von Vermieter*innen sowie Mieter*innen werden entsprechend der energetischen Qualität des Gebäudes auf beide Parteien verteilt.
Für Gebäude oder Wohnungen in Wohngebäuden gilt dabei das folgende Stufenmodell, das sich am jährlichen CO2-Ausstoß pro Quadratmeter (m2) Wohnfläche orientiert.
In diesem Fall teilen die Vermieter*innen die Kosten in der Nebenkostenabrechnung auf.
Versorgen sich die Mieter*innen selbst mit Wärme (z. B. bei einer Gasetagenheizung), so müssen die Vermieter*innen ihren Anteil an den CO2-Kosten den Mieter*innen erstatten. Die Mieter*innen müssen die Erstattung innerhalb von zwölf Monaten nach dem Erhalt der Energierechnung bei ihren Vermieter*innen schriftlich geltend machen.
Für Nichtwohngebäude soll zunächst eine Pauschalregelung gelten. Mieter*innen und Vermieter*innen tragen die CO2-Kosten jeweils zur Hälfte. Im Rahmen der Vertragsautonomie kann, wenn eine andere Aufteilung gewünscht ist, ein Ausgleich beispielsweise über die Mietkosten vereinbart werden. Das Gesetz sieht verpflichtend vor, dass im Jahr 2025 ein Stufenmodell für Nichtwohngebäude in Kraft treten soll. Die hälftige Kostentragungspflicht wird dann ersetzt.
Zur Ermittlung der CO2-Kosten wird zunächst der Energiegehalt Ihres Verbrauches ermittelt. Für diesen Energiegehalt werden dann die CO2-Emissionen in kg berechnet. Anschließend werden diese mit dem aktuellen CO2-Preis multipliziert. Das sind die CO2-Kosten (netto).
Alternativ können Sie den Rechner der Bundesregierung nutzen.
Bitte geben Sie in dem Rechner Ihren Energiegehalt an und nicht – wie im Rechner formuliert – Ihren Verbrauch.
Zum CO2 Rechner