EEG-Umlage entfällt zum 01.07.2022
Der Bundestag hat beschlossen, dass die EEG-Umlage zum 1. Juli 2022 sinkt. Durch den Wegfall der EEG-Umlage verringert sich der Arbeitspreis für Stromlieferverträge um 4,43 ct/kWh (brutto). Als verlässlicher und treuer Partner rund um das Thema Energie geben wir diese Absenkung natürlich an Sie weiter.
Die wichtigsten Fragen zum Thema EEG-Umlage haben wir hier für Sie zusammengefasst:
- Was ist die EEG-Umlage?
- Wann sinkt die EEG-Umlage?
- Warum sinkt die EEG-Umlage?
- Wird nochmal Post zu der EEG-Umlage versendet?
- Gibt es durch die Senkung der EEG-Umlage ein Sonderkündigungsrecht für DEW21 Stromlieferverträge?
- Wird die Ersparnis durch die Senkung der EEG-Umlage an die Kund*innen weitergegeben?
- Muss der Zählerstand zum 01.07.2022 abgelesen werden?