EEG-Umlage entfällt zum 01.07.2022

 

Der Bundestag hat beschlossen, dass die EEG-Umlage zum 1. Juli 2022 sinkt. Durch den Wegfall der EEG-Umlage verringert sich der Arbeitspreis für Stromlieferverträge um 4,43 ct/kWh (brutto). Als verlässlicher und treuer Partner rund um das Thema Energie geben wir diese Absenkung natürlich an Sie weiter.

 

Die wichtigsten Fragen zum Thema EEG-Umlage haben wir hier für Sie zusammengefasst: