Neue gesetzliche Belastung für Erdgas-Kunden ab 2021

 

Die Bundesregierung hat zu Jahresbeginn einen Preisaufschlag von 25 Euro netto je Tonne CO2-Emissionen ab dem 01.01.2021 beschlossen. Dieser Aufschlag soll helfen, die CO2-Emissionen aus fossilen Brennstoffen zu reduzieren, um unser Klima zu schützen. Die Kosten für die Emissionszertifikate werden über den Erdgaspreis an die Endverbraucher weitergegeben, um die gesetzlich beabsichtigte Anreizwirkung für die Senkung des Verbrauchs fossiler Brennstoffe zu erzielen.

  • Warum gibt es den CO2-Aufschlag und was genau ist das eigentlich?

    Die Umwelt zu schonen und der globalen Erwärmung entgegenzuwirken, ist die wohl größte Herausforderung unserer Zeit. Um diese zu bewältigen, soll der Ausstoß von Treibhausgasen (insbesondere der CO2-Emissionen) deutlich sinken.

     

    Zu Jahresbeginn wurde daher neben dem Bundes-Klimaschutzgesetz (KSG) auch das Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) beschlossen. Laut BEHG sind Gasvertriebe sogenannte Inverkehrbringer. Somit legt das Gesetzt für diese die Verpflichtung zum Erwerb von Zertifikaten für CO2-Emissionen fest.

    Kurzum: Die CO2-Emissionen werden bepreist.

     

    Der CO2-Preis (oder CO2-Aufschlag) bildet somit die Kosten für den Erwerb von CO2-Emissionshandelszertifikaten im nationalen Emissionshandel nach BEHG ab.

     

    Durch die daraus entstehenden Belastungen sollen nach der Intention des Gesetzes Kosten und damit emissionsmindernde Verhaltensänderungen bei den Endverbrauchern bewirkt werden.

    Da die Förderung erneuerbarer Energien bisher größtenteils über die EEG-Umlage (ausschließlich für Strom) erfolgt, werden durch die CO2-Bepreisung auch die Nutzer anderer Energieträger an der Aufgabe des Klimaschutzes beteiligt.

  • Wie wird die CO2-Bepreisung an den Endkunden weitergegeben?

    Der CO2-Preis wird genauso wie Steuern und Abgaben in die Energiepreise einkalkuliert. Das kann zu steigenden Energiepreisen führen. Dieser Preisbestandteil ist nur bis 2025 staatlich vorgegeben.

  • Wie hoch sind die Kosten und was bedeutet dieser Preisaufschlag für mich?

    Wer seine Wohnung mit Erdgas beheizt, muss ab dem 01.01.2021 den entstehenden CO2-Ausstoß mit der Jahres- oder Endabrechnung des Energieversorgers bezahlen. Wie die sonstigen Umlagen bzw. Abgaben, wird der CO2-Aufschlag hier gesondert ausgewiesen.
     

    Der aktuelle CO2-Preis von 25,- Euro pro Tonne Kohlendioxid führt zu einem Preisanstieg in Höhe von 0,5416 Cent (0,4551 Cent netto zuzüglich 19 % USt.) je kWh Erdgasverbrauch, welches rund 10 % der gängigen Erdgastarife entspricht.

    Auf Bewohner in einem durchschnittlichen Einfamilienhaus mit 20.000 kWh kommen so Mehrkosten in Höhe von ca. 108€ pro Jahr zu. 

     

  • Kann der Vermieter die Kosten der CO2-Bepreisung auf seine Mieter umlegen?

    Ja.
    Wenn der CO2-Preis als gesetzlich induzierter Preisbestandteil Einfluss auf die Höhe der Heiz- und Nebenkosten hat, ist der Vermieter berechtigt, diese in der Regel vollständig weiterzugeben.

     

  • Was finanzieren wir als Endverbraucher eigentlich damit?

    Die Einnahmen kommen direkt dem Klimaschutz zugute. Mit ihnen finanziert der Bund viele Maßnahmen, wie z. B. Förderprogramme zur Gebäudesanierung. Künftig [vsl. ab 2022] wird auch die EEG-Umlage mit Einnahmen aus der CO2-Bepreisung gesenkt werden können.

     

     

  • Wie wird sich der CO2-Preis in Zukunft entwickeln?

    Bis 2025 ist eine kontinuierliche Preisentwicklung festgelegt. Dabei steigt der Preis bis 2025 auf 55 Euro pro Tonne CO2.

    Ab dem Jahr 2026 werden die sogenannten CO2-Zertifikate gehandelt. Das heißt, in einem gesetzlich vorgegebenen Rahmen von 55 bis 65 Euro wird sich der Preis in einem Markt bilden, in dem CO2-Zertifikate verkauft und gekauft werden können.

    Ab 2027 sieht das Gesetz keine Festpreise bzw. Ober- und Untergrenzen mehr vor. Die Preisentwicklung für diesen Zeitraum wird von Angebot und Nachfrage bestimmt werden und lässt sich derzeit nicht voraussagen.

  • Wenn ich meine Erdgasrechnung für das Jahr 2021 im Januar 2022 bekomme, welcher CO2- Preis gilt dann für die Rechnung?

    Grundsätzlich wird in der Jahresrechnung der Leistungszeitraum, sprich der Zeitraum der abgerechneten Energielieferung angegeben. Erdgaslieferungen bis zum 31.12.2021 werden anteilig mit dem für 2021 gültigen CO2-Preis bepreist.

  • Ein CO2-Preis auf Erdgas – wie verhält es sich mit der CO2-Bepreisung von „fossilem“ Strom?

    Im Stromsektor gibt es bereits einen Mechanismus zur CO2-Bepreisung: den Europäischen Emissionshandel (ETS). In diesem müssen Kraftwerksbetreiber und Industrieunternehmen Zertifikate für jede Tonne ausgestoßenen CO2 erwerben.

    Dieser Mechanismus hat bereits effektiv die Dekarbonisierung im Strombereich vorangetrieben. Der Preis für ein solches Zertifikat liegt derzeit bei ca. 25 Euro, also auf einem ähnlichen Niveau, wie er auch für Erdgas vorgesehen ist.

  • Warum sollten Kunden zukünftig überhaupt noch auf Erdgas setzen? Lohnt sich ein Hausanschluss noch?

    Ja!
    Gas wird auch zukünftig ein sicherer Teil des Energiesystems und ein Energieträger sein, der als Partner der Erneuerbaren Energien zur Erreichung der Klimaziele beiträgt.

     

    Im Neubau bietet Erdgas in Kombination mit Erneuerbaren Energien beispielsweise eine vergleichsweise kostengünstige Option der umweltschonenden Energieversorgung.

     

    Mit klimaschonenden Gasen und der vorhandenen Infrastruktur wird die Gaswirtschaft den Wärmemarkt zunehmend grüner gestalten.

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