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Mo. - Fr. von 8 - 20 Uhr Sa. von 10 - 16 Uhr 0231 22 22 21 21 Oder schreiben Sie uns außerhalb unserer Servicezeiten eine E-Mail an: kunden@dew21.de
Ihr Umzug!
Wir beliefern Sie weiter
Umzugsformular
gesetzliche Änderungen zum 06.06.25
Wir haben verschiedene Szenarien für Sie zusammengestellt, die zeigen, was funktioniert und was nicht. Klicken Sie sich einfach durch.
Beispiel: Damit Ihr Umzug am 8. Juni reibungslos verläuft, melden Sie bis zum 25. Mai (14 Tage vor Ihrem Umzug) Ihre alte Wohnung ab und Ihre neue Wohnung an. Wählen Sie dabei gleich Ihren Wunschtarif aus. Am 8. Juni, Ihrem Ein- und Auszugstag, benötigen wir dann nur noch die Zählerstände (Schluss- und Anfangszählerstand) Ihrer alten und neuen Wohnung von Ihnen.
Um alles Weitere kümmern wir uns:
Beispiel: Wenn Sie am 8. Juni ausziehen und sich nicht sofort abmelden, wird der Energieverbrauch Ihrer alten Wohnung weiterhin über Ihren bestehenden Vertrag abgerechnet. Gleichzeitig fallen für Ihre neue Wohnung Energiekosten über einen weiteren Vertrag an. Melden Sie Ihre alte Wohnung beispielsweise erst am 17. Juni ab, endet der Vertrag für Ihre alte Wohnung erst am 18. Juni.
So vermeiden Sie doppelte Energiekosten:
Informieren Sie uns mindestens 14 Tage vor Ihrem Auszug über Ihre Abmeldung. Auf diese Weise können Sie doppelte Kosten vermeiden und Ihren Umzug stressfrei abschließen.
Beispiel: Wenn Sie am 8. Juli in eine neue Wohnung ziehen und sich nicht vorab anmelden, wird Ihr Energieverbrauch automatisch über den Grundversorgungstarif abgerechnet. Hierbei werden Ihrem Vermieter zunächst Ihre Energiekosten in Rechnung gestellt. Eine rückwirkende Anmeldung mit Ihrem Wunschtarif ist nicht möglich, falls Sie sich nach Ihrem Einzug für einen anderen Tarif entscheiden. Melden Sie sich beispielsweise erst am 17. Juli an, beginnt Ihr neuer Vertrag frühestens am 18. Juli.
So vermeiden Sie unnötige Energiekosten beim Einzug in Ihre neue Wohnung:
Informieren Sie uns mindestens 14 Tage vor Ihrem Einzug, wenn Sie einen anderen Tarif wünschen. Mit Ihrer frühzeitigen Anmeldung können Sie unnötige Kosten vermeiden und Ihren Start im neuen Heim entspannt angehen.
Ihre Zählernummern finden Sie in Ihrer letzten Strom- oder Erdgas-Rechnung jeweils auf der Seite "Berechnungsnachweis". Natürlich können Sie die Nummern auch direkt auf Ihren Zählern ablesen. Außerdem können Sie die Zählernummern bei Ihrer Hausverwaltung bzw. Ihrem Vermieter erfragen.
Melden Sie Ihren Einzug / Auszug bereits frühzeitig an. Rückwirkend können wir Ihren Umzug nicht mehr umsetzen. Die von uns zugesicherten Konditionen gelten dann ab Ihrem Tag des Einzugs.
Sie können Ihren Umzug trotzdem bereits bei uns melden. Teilen Sie uns die Zählerstände einfach mit, sobald Sie diese kennen. Schreiben Sie uns hierzu eine E-Mail an kunden@dew21.de mit dem Hinweis „Zählerstände Umzug“ unter Angabe Ihrer Vertragskontonummer und des Datums Ihrer Ablesung oder rufen Sie uns unter
0231 22 22 21 21 (Montag bis Freitag 8 bis 20 Uhr) an.
Bitte beachten Sie, dass wir zu Ihren Zählerständen immer das konkrete Datum Ihrer Ablesung benötigen. Um Schätzungen zu vermeiden sollte dieses Datum im Idealfall Ihrem Ein- oder Auszugsdatum entsprechen.
Selbstverständlich. Wir beliefern Sie gerne weiter mit Strom und Erdgas.
Gerne machen wir Ihnen ein Angebot für Ihren neuen Wohnort:
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Ihr Abschlag kann sich aufgrund Ihrer neuen räumlichen Gegebenheiten ändern. Natürlich können Sie den Abschlag aber jederzeit wie gewünscht an Ihr neues Umfeld anpassen.
Die Anpassung können Sie einfach und unkompliziert im Bereich "Meine DEW21" vornehmen oder uns telefonisch unter
0231 22 22 21 21 (Montag bis Freitag 8 bis 20 Uhr) mitteilen.
Wohnungsübergabeprotokoll
Damit Sie nichts vergessen: alles Wichtige zur Wohnungsübergabe auf einen Blick.
Checkliste für Ihren Umzug
Mit unserer Checkliste sind Sie bei Ihrem Umzug auf der sicheren Seite.