FAQs

Hier finden Sie alle Antworten auf Ihre Fragen

 

Unsere häufig gestellten Fragen:

 

10 Fragen - 10 schnelle Antworten

 

  • Welche Unterlagen benötige ich zur Anmeldung bei DEW21?

    Der Wechsel zu DEW21 ist ganz einfach. Sie benötigen lediglich die folgenden Informationen, die Sie bequem auf Ihrer letzten Strom- oder Gasrechnung finden können:

    • Persönliche Daten: Name, Adresse und Geburtsdatum
    • Zählernummer
    • Zählerstand
    • gewünschte Anmeldedatum

     

    Falls Sie von einem anderen Anbieter zu DEW21 wechseln möchten, benötigen Sie zusätzlich:

    • Name Ihres aktuellen Strom- und/oder Gaslieferanten
  • Wie lautet die Bankverbindung der DEW21?

    SEPA-Lastschriftverfahren

     

    Wir empfehlen Ihnen das SEPA-Lastschriftverfahren. Mit dieser Zahlungsart werden Ihre Abschläge und Rechnungsbeträge automatisch eingezogen. Sie müssen sich um nichts kümmern und versäumen keine Zahlungen.

     

    Zur Umstellung der Zahlungsart von Überweisung auf das SEPA-Lastschriftverfahren, benötigen wir Ihre gültige Bankverbindung. Entweder teilen Sie uns diese in Ihrem persönlichen Bereich (MEINE DEW21) mit oder Sie füllen dieses SEPA-Lastschriftmandat aus und senden es uns unterschrieben zu. 

     


    Überweisung

     

    Für Überweisungen nutzen Sie einfach eine unserer Bankverbindungen.

    Bitte geben Sie Ihre Vertragskontonummer als Verwendungszweck an.

     

    Kontoinhaber: Dortmunder Energie- und Wasserversorgung GmbH

     

    Kreditinstitut: Sparkasse Dortmund
    IBAN: DE15 4405 0199 0001 0525 00

    BLZ: 440 501 99
    Konto-Nr.: 001 052 500

     

    Kreditinstitut: Stadtsparkasse Herdecke
    IBAN: DE36 4505 1485 0000 0000 34

    BLZ: 450 514 85
    Konto-Nr.: 000 000 0034

  • Wie kann ich mein SEPA-Lastschrift-Mandat bzw. meine Bankverbindung ändern?

    Wenn Sie Ihr SEPA-Lastschrift-Mandat oder Ihre Bankverbindung für Rückzahlungen ändern möchten, können Sie dies ganz einfach unter dem Button MEINE DEW21 vornehmen.

  • Was genau ist ein Abschlag und wann muss ich ihn zahlen?

    Ein Abschlag ist der monatliche Betrag, den ich für die Lieferung von Energie an DEW21 zahlen muss. Am Ende des Jahres sollten alle gezahlten Abschläge den Gesamtbetrag der Rechnung decken. Energie wird erst geliefert und dann bezahlt. Der festgelegte Zahlungstermin kann jederzeit angepasst werden.

     

    Hier finden Sie weitere Informationen zur Rechnung und zum Abschlag.

  • Wie kann ich meinen Zählerstand online übermitteln?

    Ihren Zählerstand können Sie schnell und einfach direkt im Bereich MEINE DEW21 übermitteln:

     

    Sie haben noch keinen MEINE DEW21 Zugang? Den können Sie einfach unter Registrierung – DEW21 einrichten.

     

    Alternativ füllen Sie bitte das Formular auf der folgenden Seite aus.

  • Was muss ich bei meinem Umzug beachten?

    Nehmen Sie DEW21 einfach mit in Ihr neues Zuhause.

     

    • Wir benötigen nur wenige Angaben, um Sie weiterhin zuverlässig beliefern zu können.
       
    • Falls erforderlich, können Sie Ihren Abschlag ganz einfach Ihrem neuen Verbrauch anpassen.

     

    Hier finden Sie Ihr Umzugsformular und die dazugehörige Seite mit weiteren Antworten auf Fragen.

     

     

  • Wie kann ich meinen Vertrag kündigen oder ändern?

    Die Zufriedenheit unserer Kund*innen ist uns sehr wichtig. Wenn Sie unzufrieden sind, geben Sie uns die Chance dies zu ändern. Bitte nutzen Sie unser Kontaktformular, kontaktieren Sie uns telefonisch oder kommen persönlich in unser Servicecenter. Teilen Sie uns die genauen Gründe für Ihre Unzufriedenheit mit und gemeinsam versuchen wir dann, eine individuelle Lösung für Sie zu finden.

     

    Hier finden Sie weitere Fragen zu Ihrem Vertrag.

  • Wie kann ich effektiv Energie sparen?

    Energiespartipps: 


    Schon kleine Maßnahmen helfen: Geräte ganz ausschalten statt im Standby lassen, LED-Lampen nutzen, richtig lüften (Stoßlüften statt Kipplüften), Heizung nicht blockieren und beim Kochen Deckel verwenden. Auch moderne Thermostate und energieeffiziente Haushaltsgeräte senken den Verbrauch spürbar.

    Hier findest du wichtige Energiespartipps für deinen Alltag

     

    Energiespartipps zu Weihnachten: 


    Zur Weihnachtszeit lohnt sich der Einsatz von LED-Lichterketten und Zeitschaltuhren. Beim Backen spart man Energie durch Umluftbetrieb und das Nutzen der Restwärme.

    Hier findest du wichtige Energiespartipps zu Weihnachten

  • Wer ist der richtige Ansprechpartner bei Störungen im Versorgungsbereich Dortmund?

    Wir sorgen dafür, dass Sie jederzeit sicher und zuverlässig mit Strom, Gas und Wasser versorgt werden. Trotz größter Sorgfalt können Störungen leider nicht vollständig ausgeschlossen werden. 

    Falls es zu einer Störung kommen sollte, ist unsere DEW21 Störungstelle rund um die Uhr für Sie erreichbar. Melden Sie uns Ihre Störung einfach zu jeder Tages- und Nachtzeit – unser Team kümmert sich sofort darum und sorgt für eine schnelle Behebung.

     

    Störungen der Stromversorgung

    0231.54497-111

    Störungen von Gasgeräten und der Wärmeversorgung

    0231.54497-112
    Störungen der Wasserversorgung0231.54497-113

    Gasgeruch

    0231.54497-114

    Störungen der Straßenbeleuchtung

     

    Störungen der Straßenbeleuchtung können über www.störung24.de gemeldet werden. Die Meldung gelangt direkt zum Konsortium Straßenbeleuchtung Dortmund, bestehend aus DEW21 und SPIE SAG.

    Bei Störungen der Straßenbeleuchtung, die eine akute Gefahr für Leib und Leben darstellen (z.B. offenliegende Stromkabel oder offene Mastklappen), ist die Störungsannahme Strom über 0231.54497-111 zu verständigen.

    www.störung24.de
  • Wie kommt die Leidenschaft des BVB in deine Steckdose?

    BVB Vollstrom & BVB Vollgas - Energie für echte Fans!

    Mit den exklusiven BVB-Tarifen von DEW21 holst du dir die schwarzgelbe Power direkt nach Hause. Lokal und mit echten Fan-Vorteilen und Gewinnspielen.

    Jetzt wechseln. Jetzt BVB leben.

 

 

Mann spricht mit Frau bei DEW21
EEG-Umlage

EEG-Umlage entfällt zum 01.07.2022

Die wichtigsten Fragen zum Thema EEG-Umlage haben wir hier für Sie zusammengefasst:

EEG-Umlage

Gebäudeenergiegesetz

Das Wichtigste des Gebäudeenergiegesetzes auf einen Blick

Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) verbessert die Energieeffizienz von Gebäuden, fördert erneuerbare Energien und leistet somit einen entscheidenden Beitrag zum Klimaschutz.

Gebäudeenergiegesetz

Moderne Wolkenkratzer mit Glas- und Stahlfassaden vor klarem Himmel.
Stromzähler mit Anzeige und Seriennummer, montiert an einer Wand oder einem Pfosten.
EnWG – Paragraph 14a

§ 14a EnWG - Regelungen für Wärmepumpe, Wallbox und Co. ab 01.01.2024

§ 14a EnWG ermöglicht Netzbetreibern, steuerbare Geräte wie Wärmepumpen oder Wallboxen bei drohender Netzüberlastung temporär zu drosseln, um die Netzstabilität zu sichern und die Energiewende effizient zu unterstützen.

EnWG – Paragraph 14a

Gasabrechnung nach DVGW-G 685

Abrechnung nach DVGW G 685

Die Gasabrechnung erfolgt nach dem DVGW-Arbeitsblatt G 685 und den Vorgaben des Eichrechts. Die Verfahren wurden mit den Eichbehörden entwickelt und werden regelmäßig vom zuständigen Eichamt überwacht.

Weitere Infos zur Abrechnung nach DVGW G 685

Gas tap with pipeline system at natural gas station.