Verlängerung der Energiepreisbremsen nur national beschlossen

Energieversorger warten auf finalen Beschluss

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Am 16. November hat der Bundestag die Verlängerung der Energiepreisbremsen beschlossen – die Zustimmung des Bundesrates und der EU-Kommission stehen weiterhin aus. Mit den Preisbremsen werden anspruchsberechtigte Verbraucher*innen und Unternehmen seit Jahresbeginn finanziell entlastet.

 

Die Dortmunder Energie- und Wasserversorgung GmbH (DEW21) wird im Fall einer Verlängerung der Energiepreisbremse diese schnellstmöglich umsetzen, sobald die Gesetze auf nationaler und europäischer Ebene final beschlossen sind. Aufgrund der knappen Vorlaufzeit kann eine reibungslose und fristgerechte Weitergabe der Entlastung an die Kund*innen durch die Energieversorger zum 1. Januar 2024 nicht unbedingt garantiert werden. Damit schließt sich DEW21 der Kritik des Bundesverbands der Energie- und Wasserwirtschaft e.V. (BDEW) und des Verbands kommunaler Unternehmen e.V. (VKU) an: Für die Verbände ist es nicht nachvollziehbar, warum die Debatte um die Verlängerung der Energiepreisbremsen so spät begonnen und damit viel Zeit verschenkt wurde. Der VKU und BDEW haben frühzeitig auf die Wichtigkeit einer rechtzeitigen Entscheidungen hingewiesen, damit ausreichend Zeit für die Umsetzung für Energieversorger ist.

 

DEW21 wird ihre Kund*innen über die Umsetzung der Preisbremsen informieren. Bis dahin bittet das Unternehmen um Verständnis, dass noch nicht alle Detailfragen geklärt sind.

 

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