Neue Regelungen für Strom- und Gaskund*innen ab Juni 2025

Ab dem 6. Juni 2025 treten neue gesetzliche Vorgaben der Bundesnetzagentur in Kraft, die alle Strom- und Erdgaskund*innen betreffen. Die Änderungen gelten bundesweit und betreffen insbesondere An- und Abmeldungen im Zusammenhang mit Umzügen. Auch die Dortmunder Energie- und Wasserversorgung GmbH (DEW21) setzt diese neuen Regelungen um.
Was ändert sich konkret?
Keine rückwirkenden An- und Abmeldungen mehr möglich:
Ab dem 6. Juni 2025 können An- und Abmeldungen für Strom und Erdgas nur noch im Voraus erfolgen. Rückwirkende Änderungen sind gesetzlich nicht mehr zulässig
- Mindestfrist von 14 Tagen:
Kund*innen müssen ihre An- oder Abmeldung mindestens 14 Tage vor dem gewünschten Termin mitteilen. - Zählerstand rechtzeitig melden:
Der Zählerstand muss spätestens am Tag der Wohnungsübergabe übermittelt werden. DEW21 stellt hierfür ein praktisches Onlineformular zur Verfügung. - Übergabeprotokoll einreichen:
Um den gemeldeten Zählerstand zu belegen, wird empfohlen, ein Übergabeprotokoll einzureichen.
Was bedeutet das für Umziehende?
Um einen reibungslosen Ablauf sicherzustellen und zusätzliche Kosten zu vermeiden, empfiehlt DEW21 dringend, die neuen Fristen einzuhalten. Wer sich nicht rechtzeitig ummeldet, könnte beim Einzug auf vermeidbare Hürden stoßen und damit den Start im neuen Zuhause komplizierter machen als nötig.
Tipps für Mieter*innen und Eigentümer*innen:
- Zählerstand online melden:
Nutzen Sie das Onlineformular zur schnellen Eingabe Ihres Zählerstands. - Übergabeprotokoll hochladen:
Reichen Sie Ihr Protokoll zur Wohnungsübergabe ein, um den Zählerstand zu bestätigen. - Frühzeitig anmelden:
Melden Sie sich rechtzeitig bei DEW21 an, um eine unterbrechungsfreie Energieversorgung sicherzustellen.
Fragen? Wir sind für Sie da!
Das Team von DEW21 steht Ihnen persönlich in unseren Servicecentern, telefonisch und per E-Mail zur Verfügung.
(Info und Kontakt: www.dew21.de)