- 06.11.2026 |
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Wie setzt sich der Gaspreis zusammen?
Ein Blick auf die Gasrechnung wirft oft Fragen auf: Wie setzt sich der Gaspreis zusammen, welche Kosten kann Ihr Anbieter beeinflussen und worauf sollten Sie beim Tarifvergleich achten? Denn Sie bezahlen nicht nur das verbrauchte Erdgas, sondern auch dessen Transport sowie verschiedene Steuern und Abgaben. Hier erklären wir Ihnen die wichtigsten Bestandteile.
Das Wichtigste in Kürze
- Ihre Gaskosten ergeben sich in der Regel aus einem Grundpreis und einem verbrauchsabhängigen Arbeitspreis (Verbrauchspreis).
- Darin stecken Kosten für Beschaffung und Vertrieb, Netznutzung und Messstellenbetrieb sowie Steuern, Abgaben und CO₂-Kosten.
- Die Anteile unterscheiden sich je nach Tarif, Netzgebiet und Verbrauch. Eine bundesweit einheitliche Zusammensetzung gibt es nicht.
- Die Gasspeicherumlage ist seit dem 1. Januar 2026 abgeschafft.
Wie setzt sich der Gaspreis zusammen? Grundpreis und Verbrauchspreis einfach erklärt
Auf Ihrem Preisblatt begegnen Ihnen üblicherweise zwei Begriffe: der Grundpreis und der Verbrauchspreis, auch Arbeitspreis genannt.
- Der Grundpreis ist ein fester Betrag, der beispielsweise monatlich oder jährlich angegeben wird. Er fällt unabhängig davon an, wie viel Gas Sie tatsächlich verbrauchen. Darüber deckt der Netzbetreiber einen Teil seiner festen Kosten, etwa für den Messstellenbetrieb.
- Der Verbrauchspreis wird in Cent pro Kilowattstunde, kurz ct/kWh, ausgewiesen. Er bestimmt, was jede verbrauchte Kilowattstunde Gas kostet. Je mehr Sie heizen oder Warmwasser mit Gas erzeugen, desto stärker wirkt sich dieser Preis auf Ihre Jahresrechnung aus.
Die Berechnung ist deshalb einfach: Jahresverbrauch mal Arbeitspreis plus jährlicher Grundpreis ergibt die jährlichen Gaskosten. Achten Sie darauf, dabei durchgehend Bruttopreise einschließlich Umsatzsteuer zu verwenden.
Grundpreis und Arbeitspreis sind die beiden Preispositionen, über die Ihr Gaslieferant die verschiedenen Kosten abrechnet. Was dahintersteckt, zeigen die folgenden Abschnitte.
Beschaffungskosten: Was der Einkauf von Erdgas kostet
Bevor Gas bei Ihnen ankommt, muss Ihr Anbieter es einkaufen. Die Beschaffungskosten hängen unter anderem von Angebot und Nachfrage, den verfügbaren Liefermengen und der Entwicklung an den Großhandelsmärkten ab. Auch kalte Witterung oder internationale Ereignisse können die Preise beeinflussen.
Gaslieferanten kaufen die benötigten Mengen häufig zu unterschiedlichen Zeitpunkten ein. Deshalb führt ein sinkender Börsenpreis nicht automatisch am nächsten Tag zu einem günstigeren Haushaltstarif. Umgekehrt wirken sich kurzfristige Preisspitzen nicht zwangsläufig sofort auf Ihren Vertrag aus. Entscheidend sind die Beschaffungsstrategie und die vereinbarten Vertragsbedingungen.
Vertrieb und Service: Mehr als der reine Gaseinkauf
Zum Gaspreis gehören außerdem die Kosten für den laufenden Betrieb des Energieanbieters. Dazu zählen beispielsweise Kundenservice, Vertragsverwaltung, Abrechnung und IT-Systeme. Auch eine Gewinnmarge ist Bestandteil der Kalkulation.
Beschaffung, Vertrieb und Marge bilden den wettbewerblichen Teil des Gaspreises. Hier unterscheiden sich die Anbieter. Gesetzlich festgelegte Steuersätze oder die Entgelte des örtlichen Netzbetreibers kann Ihr Gaslieferant dagegen nicht frei bestimmen.
Netznutzung und Messstellenbetrieb: So gelangt das Gas zu Ihnen
Für den Transport durch das Gasnetz fallen Netzentgelte an. Damit werden unter anderem der Betrieb, die Wartung und die Instandhaltung der Leitungsnetze finanziert. Die Netzbetreiber berechnen diese Entgelte innerhalb eines regulierten Rahmens. Die Aufsicht übernehmen die Bundesnetzagentur beziehungsweise die zuständigen Landesregulierungsbehörden.
Die Kosten unterscheiden sich regional. Deshalb kann derselbe Gastarif an verschiedenen Wohnorten unterschiedlich teuer sein. Zusätzlich entstehen Kosten für den Messstellenbetrieb, etwa für den Betrieb und die Wartung des Gaszählers sowie die Messung. Bei einem üblichen Gasliefervertrag werden diese Positionen über Ihren Anbieter abgerechnet. Sie müssen die Netznutzung daher normalerweise nicht separat bezahlen.
Energiesteuer: Ein fester Betrag pro Kilowattstunde
Auf Erdgas, das im Haushalt zum Heizen verwendet wird, fällt Energiesteuer an. Sie beträgt derzeit 0,55 Cent pro Kilowattstunde vor Umsatzsteuer, also 5,50 Euro pro Megawattstunde. Anders als eine prozentuale Steuer hängt sie nicht vom Einkaufspreis des Gases ab, sondern von der verbrauchten Menge. Wenn Sie weniger Gas benötigen, sinkt damit auch der Energiesteuerbetrag auf Ihrer Rechnung.
CO₂-Kosten: Emissionszertifikate als Preisbestandteil
Bei der Verbrennung von Erdgas entsteht Kohlendioxid. Im nationalen Brennstoffemissionshandel müssen die verpflichteten Unternehmen dafür Emissionszertifikate erwerben. Die entsprechenden Kosten fließen in die Kalkulation der Gaspreise ein.
Seit 2026 werden die Emissionszertifikate nicht mehr zu einem einheitlichen Festpreis verkauft, sondern versteigert. Für die Versteigerungen gilt ein Preiskorridor von 55 bis 65 Euro je Tonne CO₂. Sind die für die Versteigerungen vorgesehenen Zertifikate vollständig vergeben, können weitere Zertifikate im Jahr 2026 zu einem gesetzlich festgelegten Preis von 68 Euro erworben werden. Für einen begrenzten Nachkauf im Jahr 2027 sind 70 Euro je Zertifikat vorgesehen.
Damit sind die Kosten für Emissionszertifikate 2026 nicht mehr einheitlich auf einen festen Betrag je Tonne CO₂ festgelegt. Wie sich diese Kosten auf Ihren Gaspreis und Ihre Rechnung auswirken, hängt unter anderem von Ihrem Verbrauch und den Bedingungen Ihres Gastarifs ab. Prüfen Sie bei einer Preisgarantie deshalb, welche Preisbestandteile sie umfasst.
Konzessionsabgabe: Entgelt für die Nutzung öffentlicher Wege
Gasleitungen verlaufen häufig unter öffentlichen Straßen und Wegen. Für das Recht, diese Flächen für Versorgungsleitungen zu nutzen, erhalten Städte und Gemeinden eine Konzessionsabgabe.
Die Konzessionsabgabe ist Bestandteil des Gaspreises. Ihre Höhe unterliegt gesetzlichen Vorgaben und hängt unter anderem von der Art der Belieferung ab. Auch dieser Bestandteil ist daher kein frei gewählter Aufschlag Ihres Gaslieferanten.
Die Konzessionsabgabe ist Bestandteil des Gaspreises
Umlagen dienen dazu, bestimmte Kosten auf die Nutzer der Gasnetze zu verteilen. Welche Umlagen tatsächlich anfallen und in welcher Höhe, kann sich ändern. Deshalb lohnt es sich, bei Erläuterungen zur Gaspreis-Zusammensetzung auf den jeweiligen Datenstand zu achten.
Ein wichtiges Beispiel ist die Gasspeicherumlage: Sie ist seit dem 1. Januar 2026 abgeschafft und gehört damit nicht mehr zu den laufenden Preisbestandteilen für Lieferungen ab diesem Zeitpunkt.
Andere Umlagen können weiterhin vorgesehen sein, ohne aktuell einen Preisaufschlag auszulösen. So liegt die SLP-Bilanzierungsumlage für die am 1. Oktober 2026 begonnene Umlageperiode bei null Euro pro Megawattstunde.
Umsatzsteuer: 19 Prozent auf den Nettopreis
Auf die Gaslieferung fällt derzeit 19 Prozent Mehrwertsteuer, auch Umsatzsteuer genannt, an. Sie wird auf den gesamten Nettobetrag erhoben – einschließlich Netzentgelten, Energiesteuer und weiterer eingerechneter Preisbestandteile.
Beträgt Ihre Gasrechnung beispielsweise 100 Euro netto, kommen 19 Euro Mehrwertsteuer hinzu. Insgesamt bezahlen Sie dann 119 Euro.
Fazit: Die Zusammensetzung des Gaspreises hilft beim Tarifvergleich
Wer versteht, wie sich der Gaspreis zusammensetzt, kann seine Rechnung besser nachvollziehen und Tarife gezielter vergleichen. Entscheidend ist dabei, was Sie bei Ihrem voraussichtlichen Jahresverbrauch insgesamt bezahlen. Berücksichtigen Sie deshalb Grundpreis, Arbeitspreis und Vertragsbedingungen gemeinsam.





