§ 14a EnWG - Regelungen für Wärmepumpe, Wallbox und Co. ab 01.01.2024

Bei uns erhalten Sie kurz, prägnant und verständlich einen Überblick über die Neuregelungen nach § 14a EnWG. Weitere und detailliertere Informationen erhalten Sie auf der Website Ihres zuständigen Netzbetreibers (in Dortmund: DONETZ).

 

Wichtiger Hinweis: Bevor Sie eine steuerbare Verbrauchseinrichtung anschließen, müssen Sie diese unbedingt beim Netzbetreiber anmelden. Dies ermöglicht eine Überprüfung Ihres Netzanschlusses, um festzustellen, ob die neue Last betrieben werden kann oder ob zuvor eine Leistungssteigerung oder Sanierung erforderlich ist.

 

Was regelt §14a EnWG?

Zum Schutz des lokalen Stromnetzes und damit zum Schutz aller Netzkunden vor Netzüberlastungen, haben Netzbetreiber mit der neuen Regelung nach §14a EnWG die Möglichkeit, die Leistung von steuerbaren Verbrauchseinrichtungen bei in Ausnahmen vorübergehend begrenzen zu dürfen. Diese Steuerung wird jedoch nur in absoluten Notfällen erforderlich sein, um eine Gefährdung oder Störung der Netzsicherheit oder dessen Zuverlässigkeit zu vermeiden.

 

Dabei wird die Leistung lediglich reduziert, eine vollständige Abschaltung der steuerbaren Verbrauchseinrichtung findet mit dem neuen §14a EnWG nicht statt. Ein Mindestbezug in Höhe von 4,2 kW ist jederzeit sichergestellt. Damit funktionieren sowohl Wärmepumpe als auch Wallboxen.

 

Was sind steuerbare Verbrauchseinrichtungen?

Zu einer steuerbaren Verbrauchseinrichtung zählen Verbraucher, welche ab dem 1. Januar 2024 mit einer Netzanschlussleistung von mehr als 4,2 Kilowatt (kW) in Betrieb genommen wurden. Darunter fallen zum Beispiel einzelne oder im Verbund geschaltete Verbraucher wie Wärmepumpen, Wallboxen, Klimageräte oder Speicher. Maßgeblich für die 4,2 kW-Grenze ist die elektrische Anschlussleistung (nicht die Heizleistung einer Wärmepumpe bzw. nicht die Kühlleistung eines Klimageräts. (Nachtspeicherheizungen sind vom §14a EnWG nicht betroffen).

 

Welchen Vorteil habe ich?

Betreiber dieser steuerbaren Verbrauchseinrichtungen wird eine Reduzierung der Netzentgelte gewährt. Die Berechnung erfolgt nach Vorgabe der Bundesnetzagentur. Derzeit gibt es 2 Module, zwischen denen Sie wählen können. Das sog. Modul 1 (Pauschale Netzentgeltreduzierung) wird als Grundmodul dabei verpflichtend von Ihrem Netzbetreiber angewendet, sofern Sie sich nicht explizit für das Modul 2 entscheiden.

Modul 1

Pauschale Reduzierung des Netzentgeltes. Dabei gibt es eine einheitliche Berechnungsformel, welche von der Bundesnetzagentur vorgegeben ist. Die Reduzierungen fallen je nach Netzbetreiber unterschiedlich aus. Zum Beispiel betragen diese in Dortmund mit der DONETZ als Netzbetreiber im Jahr 2024 maximal 115,83 € netto pro Jahr. Dabei darf das zu zahlende Netzentgelt 0,00 € nicht unterschreiten.

Für das Modul 1 wird kein separater Zähler benötigt, wodurch die steuerbare Verbrauchseinrichtung über den sonstige Hausstrom abgerechnet wird.

Modul 2

Dieses Modul ist nur mit einem separaten Zähler möglich. Hierbei erhalten Sie eine Reduzierung des Arbeitspreises des Netzentgeltes auf 40 %. Zusätzlich entfällt der Grundpreis für den separaten Zähler, den der Kunde benötigt..

Das Modul 2 muss von Ihnen aktiv ausgewählt werden.

Sofern Sie also ab 2024 eine der o.g. Verbrauchseinrichtungen in Betrieb genommen haben, so teilen Sie mit dem entsprechenden Formular nach der Inbetriebnahme mit, welche Form der Netzentgeltreduzierung Sie für Ihre durch Ihren Netzbetreiber steuerbare Anlage wählen.
 

Weitere Informationen finden Sie beim Netzbetreiber DONETZ

Was passiert mit bestehenden Anlagen?

Sollten Sie bereits vor 2024 eine Anlage nach § 14a EnWG betreiben, besteht für diese bis Ende 2028 Bestandsschutz. Danach werden diese in das neue Modell gemäß §14a EnWG überführt. Wenn Sie bereits heute in das neue Netzentgeltreduzierungssystem überführt werden möchten, so melden Sie sich bitte bei Ihrem zuständigen Netzbetreiber.

 

Was bietet die DEW21?

Selbstverständlich finden Sie bei uns den passenden Tarif zu Ihrer individuellen Lösung. Rufen Sie uns dazu unter folgender Nummer an: 0231.22210213 

Oder besuchen Sie uns in unserem Servicecenter. Hier können Sie einen persönlichen Termin für ein Beratungsgespräch vereinbaren.

 

Wir bitten um Verständnis, dass wir lediglich unverbindlich und überblicksartig zu den Regelungen informieren können. Es sind die gesetzlichen Bestimmungen und amtlichen Veröffentlichungen, sowie die geltenden Marktprozesse zu beachten. Änderungen und Irrtümer vorbehalten.

Sie haben Fragen? Wir beraten Sie gerne!

 

 

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