Informationen hinsichtlich der ausgesetzten Turnusrechnungen

 

 

Die Umsetzung der Dezember-Soforthilfe sowie die ab März geltenden Preisbremsen haben uns als Energieversorger vor notwendige und komplexe Anpassungen auf Seiten der IT-Systeme und der Abrechnung gestellt. Vor dem Hintergrund der Umsetzung dieser komplexen Anforderungen haben wir bei DEW21 zwischenzeitlich die Jahresrechnung ausgesetzt. Hintergrund ist, dass wir diese im Sinne der Kund*innen korrekt und unter Berücksichtigung der gesetzlichen Regelungen der Entlastungsmaßnahmen erstellen möchten. Wir arbeiten mit Hochdruck an der Lösung dieses Problems und bitten unsere Kund*innen gleichermaßen um Verständnis wie Geduld.

  • Welche Kund*innen sind von den ausgesetzten Rechnungen betroffen?

    Es sind alle Kund*innen betroffen, deren Rechnungen den Zeitraum ab dem 1. März 2023 betreffen. Rechnungen, die für einen Zeitraum bis zum 28. Februar 2023 gelten, werden weiterhin erstellt.

  • Welche Rechnungen werden weiterhin erstellt?

    Von den ausgesetzten Jahresrechnungen ausgenommen sind reine Wasserverträge, die einzeln abgerechnet werden und nicht Teil eines Bündelvertrages sind.

  • Wann werden wieder Rechnungen verschickt werden?

    Die Turnus-Abrechnung wird für die Kund*innen jetzt wieder routinegemäß stufenweise hochgefahren. Wir gehen davon aus, dass wir die rückständigen Abrechnungen in den kommenden Wochen abgearbeitet haben.

  • Welche Auswirkungen hat die ausgesetzte Rechnung auf die Abschlagspläne?

    Da der Abschlagsplan zum Zeitpunkt der geplanten Abrechnung endet, zahlen die betroffenen Kund*innen – vor dem Hintergrund der ausgesetzten Turnusrechnung – derzeit auch keine monatlichen Abschläge. Mit der Jahresrechnung wird dann ein neuer Abschlagsplan erzeugt und den Kund*innen zugestellt. Aufgrund der ausgesetzten Turnusrechnung ist der Zeitraum bis zur nächsten Abrechnung kürzer und die Anzahl der monatlichen Abschläge entsprechend geringer. Vor dem Hintergrund wird sich der monatliche Abschlag der betroffenen Kund*innen ggf. erhöhen, da die anfallenden Kosten auf weniger Monate aufgeteilt werden müssen. Bei Kund*innen, die ihre Abschläge selbst überweisen, werden die zwischenzeitlich eingehenden Zahlungen im weiteren Prozess berücksichtigt. Die Entlastung durch die Energiepreisbremsen ist bei den anspruchsberechtigten Kund*innen bereits im neuen Abschlagsplan berücksichtigt.

  • Was kann ich tun, wenn ich die neuen höheren Abschläge nicht bezahlen kann?

    Sollten sich Zahlungsschwierigkeiten abzeichnen, nehmen Sie direkt Kontakt zu uns auf. Je eher Sie sich bei Zahlungsschwierigkeiten melden, desto besser können wir gemeinsam eine Lösung finden.

Sie haben Fragen zu Ihrer Rechnung? Hier erklären wir Ihnen Schritt für Schritt, wie sich unsere Rechnung aufbaut.

 

 

Alternativ können Sie uns gerne telefonisch oder schriftlich kontaktieren und wir beantworten gerne Ihre Frage.
Sie erreichen uns unter der 0231 22 22 21 21 oder per E-Mail an: kunden@dew21.de

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