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Mo. - Fr. von 8 - 20 Uhr Sa. von 10 - 16 Uhr 0231 22 22 21 21
Oder schreiben Sie uns außerhalb unserer Servicezeiten eine E-Mail an: kunden@dew21.de
DEW21 is as vibrant as its city. As your local supplier for energy, gas, water and heating, we are there for all of Dortmund's residents and are happy to provide you with our services in english language.
الندى 21 حيوي كمدينته. نحن كمورد محلي للطاقة والغاز والمياه والتدفئة، موجودون هناك لكل سكان دورتموند ويسعدنا أن نقدم لكم خدماتنا باللغة العربية.
Компанія DEW21 динамічна, як і місто, в якому вона працює. Як ваш місцевий постачальник електроенергії, газу, води й опалення ми готові допомогти всім жителям Дортмунда та раді надавати послуги вам українською.
Hilfe bei Zahlungsproblemen
Wir begleiten Sie ab der Zahlungserinnerung und helfen Ihnen bei finanziellen Engpässen. Gemeinsam finden wir Möglichkeiten, wie Sie unsere Forderungen begleichen und eine bevorstehende Sperrung verhindern können. So gewähren wir nach individueller Prüfung Zahlungsaufschub und Ratenzahlungen. Darüber hinaus stehen wir in engem Austausch mit den Sozialbehörden, dem Jobcenter und der Verbraucherzentrale, um auch mit dieser Unterstützung für unsere Kund*innen eine bestmögliche Lösung zu finden.
Kontaktformular
Sie möchten Ihre Zahlungsaufforderung in Raten aufteilen, einen Zahlungsnachweis hochladen, einen Zahlschein anfordern oder eine Auskunft über die offene Forderung erhalten? Nutzen Sie gerne unser Kontaktformular
Rufen Sie uns direkt an
Sie erreichen uns Telefonisch von Montag bis Freitag von 8 Uhr bis 18 Uhr. Wir unterstützen Sie ab dem Zeitpunkt der Zahlungserinnerung und stehen Ihnen bei finanziellen Herausforderungen zur Seite.
Hilfsangebote
Jobcenter und Sozialämter können für Empfänger von Hilfsleistungen die Abschläge für Energie direkt an DEW21 zahlen. Des Weiteren besteht die Möglichkeit, ein Darlehen für Energierückstände zu beantragen. Wenden Sie sich hierzu bitte an Ihren Berater*in oder informieren Sie sich hier, wer Ihr zuständiger Berater*in ist:
Die Öffnungszeiten der Verbraucherzentrale:
Mo.: 9-13 Uhr
Di.: 13-17 Uhr
Do.: 13-17 Uhr
Fr.: 9-13 Uhr
E-Mailadresse: service@verbraucherzentrale.nrw
Prüfen Sie bitte die Fälligkeit des offenen Betrages. Zahlungstermine finden Sie in Ihrem aktuellen Liefervertrag, in der Jahresrechnung oder im Abschlagsplan.
In Ihrer Jahresrechnung finden Sie den neuen Abschlagsplan. Bitte prüfen Sie, ob Sie den Dauerauftrag angepasst haben.
Bitte rufen Sie uns an. Gemeinsam finden wir eine Lösung.
Prüfen Sie bitte, ob Sie im Verwendungszweck die richtige Vertragskontonummer angegeben haben und überweisen den Betrag erneut.
Bitte denken Sie daran, Ihre alten Verträge zu kündigen und uns Ihre Verzugsanschrift mitzuteilen.
In diesem Falle ist die Forderung grundsätzlich nicht mehr in unserem Verantwortungsbereich - Sie müssen sich zur Begleichung der Forderung dann an das Inkassobüro wenden, von dem Sie angeschrieben wurden. Durch die Tätigkeiten des Inkassobüros können weitere Kosten auf Sie zukommen.
Sie sollten so bezahlen, wie es für Sie am angenehmsten ist. Wir bieten verschiedene Zahlungsmöglichkeiten an:
Adresse:
Kampstraße 46 44137 Dortmund Mo.-Fr. 08:00 – 20:00, Sa. 08:00 – 16:00
Für die Bareinzahlung im Kundencenter erheben die Dortmunder Stadtwerke eine Gebühr von 5,00 Euro.
Sie haben die Möglichkeit, Ihre Forderung ganz bequem an der Kasse bei einem unserer Partner im Einzelhandel zu bezahlen. Dieser Service ist für Sie kostenlos. Der Zahlschein ist anonymisiert und enthält lediglich die notwendigen Daten, um die Zahlung Ihrem Kundenkonto zuordnen zu können. Wir senden Ihnen auf Wunsch den Barzahlschein gerne per SMS oder E-Mail zu. Rufen Sie uns einfach unter der Rufnummer 0231.5443044 an oder senden uns eine E-Mail an forderungsmanagement@dew21.de mit dem Betreff „Barzahlen“.
Wir bieten Ihnen auch einen Ratenplan an. Melden Sie sich gerne unter der Rufnummer: 0231.5443044. Wir passen uns Ihrer finanziellen Situation an.
Bei Überweisungen: Schicken Sie uns bitte einen gültigen Überweisungsbeleg oder einen Kontoauszug per E-Mail oder Fax 0231.5443040 zu. Bei Bareinzahlungen: Bitte rufen Sie uns nach der Einzahlung an, sodass wir den Zahlungseingang prüfen können.
Zahlen Sie die Forderung bis einen Tag vor dem Sperrtermin und informieren Sie uns spätestens bis 13:00 Uhr über die Zahlung. Sie haben auch die Möglichkeit, uns gemäß § 19 Abs. 5 GVV eine Abwendungsvereinbarung einzureichen. Hier gelangen Sie zum Kontaktformular.
Wir stellen Ihnen ein Muster dieser Abwendungsvereinbarung gemäß § 19 Abs. 5 GVV Strom- und Gasgrundversorgungsverordnung zur Verfügung.
Rufen Sie uns an: 0231.5443044 (von Montag bis Freitag von 8 Uhr bis 18 Uhr)
Wir klären mit Ihnen gemeinsam die weiteren Bedingungen für eine Entsperrung.
Die Sperrung wird erst aufgehoben, wenn die Gesamtforderung inklusive Kosten vollständig bezahlt wurde.
Eine Ratenzahlung können wir Ihnen dann nicht mehr anbieten.