Ab dem 06.06.2025 treten gesetzliche Änderungen bei An- und Abmeldungen in Kraft
Wir fassen Ihnen hier die wichtigsten Informationen zuammen.
Inhalt
Das Wichtigste in Kürze
Ab 06.06.2025: Es ist keine rückwirkende An- und Abmeldung für Strom & Erdgas mehr möglich.
Umzug: Die Mitteilung der An- und Abmeldung übermitteln Sie uns bitte mindestens 14 Tage im Voraus.
Zählerstand melden: Spätestens am Tag der Übergabe – nutzen Sie dazu gerne unser Onlineformular:
Zählerstand eingeben - einfach und schnell online
Übergabeprotokoll: Bitte senden Sie uns bei Ihrem Umzug Ihr Übergabeprotokoll. Dies dient auch als Nachweis für Ihren Zählerstand.
Gesetzliche Grundlage
Weitere Informationen zur gesetzlichen Grundlage finden Sie direkt bei der Bundesnetzagentur: Bundesnetzagentur - GPKE.
Konsequenzen für Ihren Umzug
Ab Juni 2025 müssen Ummeldungen mindestens 14 Tage im Voraus an uns gemeldet werden. Damit Ihr Umzug problemlos abläuft, empfehlen wir Ihnen dringend sich an die Frist zu halten. Dadurch vermeiden Sie unnötige Kosten. Eine rückwirkende Ummeldung ist ab Juni 2025 leider nicht mehr möglich.
Tipps für Mieter und Eigentümer
Zählerstand melden: Ihren Zählerstand können Sie uns hier direkt mitteilen: Zählerstand eingeben - einfach und schnell online.
Übergabeprotokoll nutzen: Ihr Zählerstand und das Umzugsdatum stehen bereits fest? Senden Sie uns bei Ihrem Umzug Ihr Übergabeprotokoll. Dies dient auch als Nachweis für Ihren Zählerstand.
Neuen Wohnsitz anmelden: Melden Sie sich rechtzeitig vor Ihrem Einzug bei uns. Gerne beliefern wir Sie an Ihrem neuen Wohnort, auch außerhalb von Dortmund, weiterhin zuverlässig mit Energie.
Sie sind Wohnungsverwalter: Bitte informieren Sie Ihre Mieter*innen über diese Anpassungen.
Neue Regelung und Fristen mit Szenarien erklärt
Wir haben verschiedene Szenarien für Sie zusammengestellt, die zeigen, was funktioniert und was nicht. Klicken Sie sich einfach durch.
Beispiel: Damit Ihr Umzug am 8. Juni reibungslos verläuft, melden Sie bis zum 25. Mai (14 Tage vor Ihrem Umzug) Ihre alte Wohnung ab und Ihre neue Wohnung an. Wählen Sie dabei gleich Ihren Wunschtarif aus. Am 8. Juni, Ihrem Ein- und Auszugstag, benötigen wir dann nur noch die Zählerstände (Schluss- und Anfangszählerstand) Ihrer alten und neuen Wohnung von Ihnen.
Um alles Weitere kümmern wir uns:
- Ihre Schlussrechnung für die alte Wohnung erhalten Sie automatisch.
- Sie können ab da sich in ihrem neuen Zuhause entspannen!
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Was sind die neuen Fristen für An- und Abmeldungen bei Umzügen?
Ab sofort müssen Sie Ihren Umzug mindestens 14 Tage im Voraus melden. Rückwirkende An- oder Abmeldungen sind nicht mehr möglich.
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Was passiert, wenn ich meinen Umzug nicht rechtzeitig melde?
Wenn Sie Ihren Umzug nicht mindestens 14 Tage vorher melden, können zusätzliche Kosten entstehen.
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Was muss ich am Tag des Ein- oder Auszugs beachten?
Am Tag des Ein- oder Auszugs müssen Sie den Zählerstand ablesen und uns diesen nach der Schlüsselübergabe mitteilen.
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Wie kann ich meinen Umzug melden?
Sie können Ihren Umzug bequem online über unser Serviceformular melden. Alternativ sind wir auch über unsere Servicehotline für Sie erreichbar.
Montags bis Freitags
8 bis 20 Uhr
samstags
10 bis 16 Uhr -
Wenn ich Schwierigkeiten bei der An- oder Abmeldung auftreten?
Vereinbaren Sie einen Termin in unserem Kundencenter vor Ort, um Unterstützung zu erhalten. Auch telefonisch können wir Ihnen bei Schwierigkeiten helfen: 0231.22 22 21 21