Zwei Menschen stehen im DEW21 Servicecenter.
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Umlagenprivilegierung nach § 22 EnFG

Umlagenprivilegierung für elektrisch betriebene Wärmepumpen

Gute Nachrichten für Wärmepumpen‑Besitzer*innen:


Für elektrisch betriebene Wärmepumpen können staatliche Umlagen auf den Stromverbrauch entfallen. Auf Grundlage des Energiefinanzierungsgesetzes (§ 22 EnFG) besteht die Möglichkeit, die KWKG‑Umlage und die Offshore‑Netzumlage für das Jahr 2025 rückwirkend auf 0 ct/kWh zu reduzieren. Damit wir diese Umlagenprivilegierung für Sie beim zuständigen Netzbetreiber geltend machen können, benötigen wir einige Angaben von Ihnen.

 

Voraussetzungen für die Reduzierung der Umlagen

 

Um von der Reduzierung der Umlagen profitieren zu können, müssen folgende Bedingungen erfüllt sein:

 

  • Der Strom wird für den Betrieb einer elektrisch betriebenen Wärmepumpe genutzt.
  • Die Wärmepumpe ist über einen eigenen, separaten Zählpunkt an das Stromnetz angeschlossen.
  • Sie gelten nicht als „Unternehmen in Schwierigkeiten“*.
  • Gegen Sie bestehen keine offenen Rückforderungsansprüche aufgrund eines Beschlusses der Europäischen Kommission zur Unzulässigkeit einer Beihilfe oder ihrer Unvereinbarkeit mit dem europäischen Binnenmarkt.

Fristen & Ablauf

  • Bitte füllen Sie dieses Formular bis spätestens 29.03.2026 aus.
    So stellen wir sicher, dass wir die gesetzliche Meldefrist einhalten können.
  • Wir melden die erforderlichen Angaben bis spätestens 31.03.2026 beim Netzbetreiber.
  • Die Privilegierung betrifft ausschließlich den Stromverbrauch Ihrer Wärmepumpe im Kalenderjahr 2025. Maßgeblich für die Meldung beim Netzbetreiber ist die jeweilige Zählernummer der Wärmepumpe.

Häufig gestellte Fragen