- 22.01.2026 |
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- 6 Min. Lesezeit |
Stromzähler wechseln in 2026: Das müssen Sie beachten
In vielen Haushalten steht der Tausch des Stromzählers in den nächsten Jahren fest, teils wegen gesetzlicher Vorgaben, teils weil die Eichfrist abläuft. Wer zu den Pflichtgruppen gehört (z. B. hoher Jahresverbrauch, Photovoltaik oder Wärmepumpe/Wallbox), bekommt ein intelligentes Messsystem (iMSys), auch bekannt als „Smart Meter“; alle anderen mindestens eine moderne Messeinrichtung (mME). Hintergrund ist der bundesweite SmartMeterRollout, den das Wirtschaftsministerium seit 2025 beschleunigt vorantreibt, damit Stromnetze stabiler werden und moderne Tarife möglich sind. Doch was heißt das nun konkret für Sie? Fragen Sie sich vielleicht, ob Sie zur Pflichtgruppe gehören, ob Ihre Eichfrist bald abläuft oder welche Kosten und Vorteile der neue Zähler tatsächlich bringt? Dann lohnt sich das Weiterlesen – hier erfahren Sie alles, was Sie 2026 wissen müssen.
Das Wichtigste in Kürze
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Pflicht zum Smart Meter: Seit 2025 gilt der Einbau für Haushalte > 6.000 kWh/Jahr, für PVAnlagen ab 7 kW sowie steuerbare Verbrauchseinrichtungen (z. B. Wärmepumpe, Wallbox) – der Rollout erfolgt stufenweise bis etwa 2030/2032. Eine Ablehnung ist in diesen Fällen nicht möglich (Duldungspflicht).
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Eichfristen klassischer Zähler: Analoge, sogenannte FerrarisZähler haben i. d. R. 16 Jahre, digitale Zähler 8 Jahre Eichfrist – danach steht turnusgemäß ein Zählerwechsel an (oder Verlängerung per Stichprobenprüfung).
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Ablauf & Terminierung: Der Einbau wird vom zuständigen Messstellenbetreiber organisiert, nicht von Ihrem Stromlieferanten. Der Messstellenbetreiber kündigt den Wechsel i. d. R. mindestens 3 Monate vorher an; der Einbau dauert meist 30–60 Minuten mit kurzer Stromunterbrechung.
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Kosten (Betrieb): Preisobergrenzen sind gesetzlich gedeckelt. Moderne Messeinrichtung (mME) bis 25 €/Jahr; intelligentes Messsystem (iMSys) je nach Verbrauch/Leistung i. d. R. 30–140 €/Jahr. Ein Pflichteinbau selbst ist üblicherweise kostenfrei.
Warum müssen Sie in Deutschland bald den Stromzähler wechseln?
Deutschland digitalisiert den Messstellenbetrieb, um Netze zu stabilisieren, variable/dynamische Tarife zu ermöglichen und Erzeugung (z. B. PV) sowie flexible Verbraucher (Wärmepumpen, EAutos) besser zu integrieren. Das Gesetz zum Neustart der Digitalisierung der Energiewende (GNDEW) und Änderungen im Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) beschleunigen den Rollout seit 2025 deutlich.
Zugleich gibt es einen Fahrplan für Pflichteinbaufälle (z. B. > 6.000 kWh/Jahr, PV > 7 kW): Der Ausbau läuft gestaffelt und soll bis Ende des Jahrzehnts weitgehend abgeschlossen sein; bis 2032 sollen alle relevanten Messstellen mit intelligenten Messsystemen bzw. mindestens moderner Messeinrichtung ausgestattet sein.
Welchen Stromzähler habe ich aktuell? Muss ich wechseln?
Es gibt drei verschiedene Typen von Stromzählern:
- Der analoge FerrarisZähler mit Drehscheibe wird nun Schritt für Schritt ersetzt.
- Die moderne Messeinrichtung (mME) ist ein digitaler Zähler mit Display und Verbrauchshistorie, aber ohne Datenübertragung.
- Das intelligente Messsystem (iMSys, „Smart Meter“) besteht aus einer modernen Messeinrichtung plus einem SmartMeterGateway: Das Gerät speichert und übermittelt Verbrauchswerte in kurzen Intervallen automatisch und verschlüsselt an den Messstellenbetreiber – die Basis, um z. B. dynamische Stromtarife zu nutzen oder steuerbare Geräte wie Wärmepumpen einzubinden.
Lesen Sie auch: Wie funktioniert ein Stromzähler?
Wann muss ich den Stromzähler wechseln?
Ob und wann Sie wechseln müssen, hängt von zwei Dingen ab: Pflicht und Eichfrist. Eine Pflicht zum Smart Meter besteht seit 2025 vor allem, wenn
- Ihr Haushalt mehr als 6.000 kWh pro Jahr verbraucht,
- Sie eine PVAnlage betreiben, die mehr als 7 kWp (Kilowatt-Peak) Leistung erzeugt oder
- Sie eine steuerbare Verbrauchseinrichtung (z. B. Wärmepumpe, Wallbox) nutzen.
Für alle anderen Verbraucher*innen ist der Einbau schrittweise bis etwa 2030/2032 vorgesehen und Sie müssen ihn dulden – eine Ablehnung ist rechtlich nicht möglich. Unabhängig davon tauscht der Messstellenbetreiber Zähler auch turnusmäßig, wenn die Eichfrist abläuft: bei analogen Zählern in der Regel nach 16 Jahren, bei digitalen nach 8 Jahren (verlängerbar per Stichprobenprüfung).
Für den Ablauf gilt: Der Messstellenbetreiber informiert rechtzeitig, häufig mindestens 3 Monate vor Einbau, und nennt Ihnen den beauftragten Dienstleister/Installateur.
Kann ich den Einbau eines neuen Stromzählers ablehnen?
Kurz: nein, wenn eine Pflicht vorliegt. Bei Pflichteinbaufällen besteht Duldungspflicht; zudem kann der grundzuständiger Messstellenbetreiber (gMSB) auch optionale Einbaufälle festlegen, die für Sie bindend sind.
Ihre Rechte:
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Messstellenbetreiber wählen: Sie können statt des gMSB einen wettbewerblichen MSB beauftragen (Achtung: Dann gelten Preisobergrenzen ggf. nicht).
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Selbstvornahme nur im Ausnahmefall: Kommt der gMSB z. B. beim Zählereinbau trotz Anforderung nicht fristgerecht in die Gänge, ist nach gesetzlich definierten Verzögerungen eine Beauftragung eines Fachbetriebs möglich. Details regelt die Bundesnetzagentur.
Wie geht es weiter, wenn der Wechsel des Stromzählers ansteht?
Typischer Ablauf:
- Vorabinformation (i. d. R. ≥ 3 Monate vor Einbau) mit Hinweisen zu Zählertyp, Preisblatt, Wahlrecht und Datenschutz.
- Terminvorschlag (oft ≥ 2 Wochen vor Termin); bei Bedarf neuen Termin vereinbaren.
- Einbau vor Ort durch den beauftragten Fachbetrieb des Messstellenbetreibers; Dauer meist 30–60 Minuten; kurze Stromunterbrechung möglich.
- Inbetriebnahme & Info (z. B. Flyer/Portalzugang); bei iMSys können Sie Verbrauchsdaten komfortabel einsehen.
Wichtig: Mit dem Einbau hat Ihr Stromlieferant nichts zu tun – zuständig ist der Messstellenbetreiber, oft der örtliche Netzbetreiber als gMSB.
Stromzähler wechseln: Fazit
Was bedeutet das nun praktisch für 2026? Prüfen Sie Ihren Jahresverbrauch und Ihre Anlagensituation (PV, Wärmepumpe, Wallbox). Liegen Sie in der Pflicht, meldet sich der Messstellenbetreiber rechtzeitig mit Terminen. Läuft in diesem Jahr die Eichfrist Ihres bestehenden Zählers ab, kommt der Turnuswechsel auch ohne Pflicht. Bewahren Sie die Ankündigungsschreiben auf, stimmen Sie Termine ab, schaffen Sie freien Zugang zum Zählerschrank und werfen Sie einen Blick ins Preisblatt. So klappt das Stromzählerwechseln reibungslos – und Sie profitieren von mehr Transparenz, fairen Abrechnungen und künftig auch von neuen Tarifoptionen.
FAQ: Häufige Fragen zum Stromzählerwechsel 2026
Der Messstellenbetreiber ist für Einbau, Betrieb, Wartung zuständig – nicht der Stromlieferant. In der Regel ist der örtliche Netzbetreiber der grundzuständige MSB.
Die mME ist ein digitaler Zähler ohne Kommunikation; das iMSys kombiniert mME mit SmartMeterGateway zur sicheren Fernauslesung/Steuerung.
Bei Pflichteinbau besteht Duldungspflicht; auch eine optionale Ausstattung durch den gMSB ist für Sie bindend.
Meist 30–60 Minuten; es kann zu einer kurzen Unterbrechung kommen.
Für mME bis 25 €, für iMSys i. d. R. 30–140 € (je nach Verbrauch/Leistung laut Preisblättern).
Ja, ab 2025 haben Verbraucher ein Recht auf vorzeitige Ausstattung; der MSB kann dafür ein einmaliges Entgelt erheben (Vermutung der Angemessenheit bis 100 €).
Nicht immer. Haushalte unter 6.000 kWh/Jahr ohne PV/steuerbare Verbraucher erhalten mindestens eine moderne Messeinrichtung; ein iMSys kann der gMSB optional vorsehen.















