- 16.12.2025 |
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- 6 Min. Lesezeit |
Strom nicht angemeldet Kann ich rückwirkend wechseln?
Endlich in der neuen Wohnung! Nach einem anstrengenden Umzug freuen Sie sich sicher darauf, es sich in Ihrem neuen Zuhause gemütlich zu machen. Aber vergessen Sie nicht, den Strom anzumelden! Das ist schnell passiert: Denn auch ohne Anmeldung wird der Haushalt am neuen Wohnort vom Grundversorger mit elektrischer Energie versorgt. Vorsicht: Verbraucher*innen, die über einen längeren Zeitraum unangemeldet Strom beziehen, drohen unangenehme Konsequenzen.
Kurz und Knapp
Seit dem 6. Juni 2025 ist es nicht mehr möglich, Strom rückwirkend anzumelden. Seitdem muss jede An- oder Abmeldung vor dem gewünschten Lieferbeginn erfolgen. Wenn Sie den Strom nicht fristgerecht anmelden, übernimmt automatisch der Grundversorger die Belieferung.
Die Option, einen Stromvertrag bis zu sechs Wochen rückwirkend abzuschließen, gibt es inzwischen nicht mehr.
Welche Konsequenzen drohen, wenn ich den Strom nicht angemeldet habe?
Nicht angemeldeten Strom zu beziehen, ist juristisch gesehen zwar kein Diebstahl, wird aber als „Erschleichen von Energie“ gewertet und kann unschöne Folgen haben.
Wer zahlt den verbrauchten Strom?
Als Mieter*in sind Sie – und nicht etwa der Eigentümer oder Vermieter – dafür verantwortlich, sich an Ihrem neuen Wohnort beim Stromversorger an- beziehungsweise umzumelden. Deshalb sind Sie auch verpflichtet, eine eventuelle Nachzahlung für den verbrauchten Strom aus eigener Tasche zu zahlen.
Welche Nachzahlungen & Strafen drohen mir?
Wird der Strom nicht angemeldet, kann das zu Sanktionen führen. Zunächst muss natürlich der verbrauchte Strom per Nachzahlung beglichen werden. Manche Anbieter verlangen zusätzlich dazu eine Vertragsstrafe oder berechnen zusätzliche Bearbeitungsgebühren. Außerdem ist das unerlaubte Beziehen nach § 248c StGB strafbar, was Geldstrafen oder in schweren Fällen Freiheitsstrafen nach sich ziehen kann.
Kann mir der Strom abgestellt werden?
Wer seine Stromrechnung dauerhaft nicht bezahlt, muss damit rechnen, dass der betroffene Stromanbieter die Versorgung einstellt. Kühlschrank, Fernseher, Computer und alle anderen elektrischen Geräte funktionieren dann nicht mehr. Das ist schon unangenehm genug – aber zusätzlich müssen Sie für die Wiederherstellung oft mehrere hundert Euro Gebühren bezahlen. Ein Grund mehr, es gar nicht so weit kommen zu lassen
Kann ich den Strom rückwirkend anmelden?
Nein, eine rückwirkende Stromanmeldung ist seit dem 6. Juni 2025 nicht mehr möglich. Bis zu diesem Datum konnten Verbraucher ihren Strom noch bis zu sechs Wochen rückwirkend anmelden, doch diese Regelung wurde vollständig abgeschafft.
Grund dafür ist die umfassende Umgestaltung der Prozesse im deutschen Strommarkt. Die Abläufe zwischen Netzbetreibern, Energieversorgern und Haushalten wurden neu gestaltet, um Wechselvorgänge deutlich zu beschleunigen. Zentraler Bestandteil der Reform ist die Vorgabe, dass ein Anbieterwechsel innerhalb von 24 Stunden abgeschlossen sein muss. Die Änderungen sollen den Wettbewerb stärken und Verbrauchern den Anbieterwechsel erleichtern.
Mit der Beschleunigung geht jedoch auch eine wichtige Einschränkung einher: An- und Abmeldungen können nur noch für zukünftige Zeitpunkte erfolgen. Dies kann besonders bei Umzügen zusätzlichen organisatorischen Aufwand bedeuten, da früher oft die rückwirkende Anmeldung genutzt wurde.
Stromtarife vergleichen
Da der Grundversorgungstarif in aller Regel nicht der Günstigste ist, sollten Sie sich nicht auf den automatischen Vertragsabschluss verlassen. Nehmen Sie den Umzug als günstige Gelegenheit, Stromtarife zu vergleichen und wählen Sie dann den Tarif, der für Sie am besten geeignet ist.
Checkliste für die Anmeldung von Strom
Mit dieser hilfreichen Checkliste gelingt Ihnen die Anmeldung des Stroms garantiert:
- Stromtarife prüfen: Finden Sie den für Sie passenden Anbieter. Unser Tipp: Vergleichen Sie Stromtarife und lassen Sie sich Ihren Tarif berechnen, um den Stromanbieter zu wechseln.
- Unterlagen zusammenstellen: Für die Anmeldung benötigen Sie die Nummer Ihres Stromzählers und den aktuellen Zählerstand. Halten Sie auch Ihre MaLo-ID bereit.
- Anmeldung durchführen: Das geht in aller Regel online. Gehen Sie auf die Seite des Stromversorgers Ihrer Wahl, wählen Sie Ihren Tarif und füllen das Formular zur Anmeldung aus.
- Vertragsabschluss: Nach der Anmeldung bekommen Sie eine schriftliche Bestätigung des Vertrags.
Sie sehen: Ist der Strom beim Umzug nicht angemeldet, ist das in aller Regel kein Problem und lässt sich in wenigen Schritten nachholen.












