Gasabrechnung nach DVGW-G 685

Einheitliche Gasabrechnung für Mieter

 

Die Gasabrechnung in Deutschland erfolgt gemäß den eichrechtlichen Vorschriften und den anerkannten Regeln der Technik, insbesondere basierend auf dem DVGW-Arbeitsblatt G 685 "Gasabrechnung". Die darin festgelegten Verfahren wurden in Zusammenarbeit mit den Landesbehörden für das Eichwesen und der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt entwickelt und entsprechen den Bestimmungen des Eichrechts. Das zuständige Eichamt überwacht und kontrolliert regelmäßig die Gasabrechnung.

 

Alle wichtigen Informationen inklusive einer Musterrechnung entnehmen Sie aus der Broschüre. 

 

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Wie funktioniert die Gasabrechnung?

 

Die Gasabrechnung erfolgt anhand verschiedener Faktoren:

 

  • Zunächst wird der Gasverbrauch in Kubikmetern (m³) gemessen und über den Gaszähler erfasst. Dabei wird der Unterschied zwischen dem Anfangs- und Endzählerstand während eines Abrechnungszeitraums ermittelt.
  • Zusätzlich zur Gasmenge wird die Zustandszahl berücksichtigt. Diese berücksichtigt die Temperatur und den Druck des Gases im Zähler, da die Abrechnung jedoch auf dem sogenannten Normzustand basiert, muss der Betriebszustand auf den Normzustand umgerechnet werden. Die Zustandszahl (Z) ermöglicht diese Umrechnung und wird kundenspezifisch ermittelt.
  • Ein weiterer Faktor ist der Brennwert, der den Energiegehalt eines Kubikmeters Gas beschreibt. Erdgas kann je nach Herkunft und Zusammensetzung unterschiedliche Brennwerte aufweisen. Der Brennwert wird kontinuierlich mit geeichten Messgeräten ermittelt.

Die verbrauchte thermische Energie wird schließlich berechnet, indem der Gasverbrauch, die Zustandszahl und der Brennwert miteinander multipliziert werden. Der Rechnungsbetrag ergibt sich, indem die verbrauchte thermische Energie mit dem Arbeitspreis (in Cent pro Kilowattstunde) multipliziert und der verbrauchsunabhängige Grundpreis addiert wird.

 

Häufig gestellte Fragen: